Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 645/2025

Anfrage Daniel Wäfler, Gossau, Dieter Kläy, Winterthur, und Tobias Weidmann, Hettlingen, betreffend Rahmenbedingungen für Verteidigungsforschung und Rüstungsbetriebe im Kanton Zürich, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 95/2025

Sitzung vom 18. Juni 2025

645. Anfrage (Rahmenbedingungen für Verteidigungsforschung und Rüstungsbetriebe im Kanton Zürich) Die Kantonsräte Daniel Wäfler, Gossau, Dieter Kläy, Winterthur, und Tobias Weidmann, Hettlingen, haben am 31. März 2025 folgende Anfrage eingereicht: Im 20. Jahrhundert unternahm die Schweiz grosse Anstrengungen, um in Krisenzeiten eine möglichst hohe Versorgungs-Autonomie zu erreichen. So entstand in der Zeit vor dem 1. Weltkrieg die industrielle Verarbeitung von Zuckerrüben zu Zucker, welche seither einen grossen Anteil des Zuckerbedarfes der Schweizer Bevölkerung abdeckt. Ähnlich verlief es mit der Herstellung von Rüstungsgütern und Gütern zum Bevölkerungsschutz. Mit dem Aufkommen der Bedrohung aus der Luft während und nach dem 1. Weltkrieg, entwickelte die Schweiz relativ rasch die industriellen Fähigkeiten, eigene Flugabwehrwaffen zum Schutz der Bevölkerung herzustellen. Der Kanton Zürich wurde dabei etwa zum Standort eines weltweit führenden Herstellers von Flugabwehrwaffen. Diese beiden Beispiele stehen stellvertretend für viele andere Innovationen rund um die Versorgung und den Schutz der Bevölkerung und die militärische Rüstung. In der heutigen Zeit stehen erneut grosse Herausforderungen an und gerade die Drohnentechnologie wird immer wichtiger werden, im zivilen wie im militärischen Sektor. Da die Schweizer Armee grossen Nachholbedarf an neuer Ausrüstung hat, stellt sich die Frage nach den Innovations- und Produktionspotential im Inland und speziell am führenden Technologiestandort Zürich. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie beurteilt der Regierungsrat den Rüstungssektor in den Bereichen Forschung und Industrie? Geht er davon aus, dass dieser aufgrund der aktuellen Weltlage wieder eine grössere Bedeutung erhalten muss?

2. Falls etwa bisherige Zulieferer der Automobilindustrie auf Zulieferungen für Rüstungsbetriebe umstellen müssten, wäre die Zürcher Kantonalbank rechtlich in der Lage, diese Geschäftsbereiche zu finanzieren?

3. Welche Massnahmen zur Stärkung des Innovationsstandortes Kanton Zürich könnten künftig zur Sicherheit und der Reduzierung der Abhängigkeit vom Ausland beitragen, gerade mit Blick auf die Verteidigungsforschung und die Drohnentechnologie?

4. Wäre der Regierungsrat bereit, sich beim Bundesrat oder über die Greater Zurich Area AG (GZA) für bessere Rahmenbedingungen der Schweizer Rüstungsbetriebe einzusetzen?

5. Die Universität Zürich, aber auch andere Bildungs- und Forschungsinstitutionen untersuchen Rüstungs- und Dual-Use-Güterbereiche. Worin liegen die heutigen Schwerpunkte und welche Optionen können sich künftig für den Kanton Zürich ergeben?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Daniel Wäfler, Gossau, Dieter Kläy, Winterthur, und Tobias Weidmann, Hettlingen, wird wie folgt beantwortet:

Der Regierungsrat anerkennt die zentrale Bedeutung von Sicherheit, Resilienz und Innovationskraft für den Wirtschafts- und Lebensstandort Zürich. Vor dem Hintergrund der sich wandelnden geopolitischen Lage und rascher technologischer Entwicklungen rücken Fragen der Verteidigungsforschung, der industriellen Basis sicherheitsrelevanter Produktion und der Nutzung von Dual-Use-Technologien verstärkt in den Fokus. Die jüngsten sicherheitspolitischen Ereignisse, insbesondere der Krieg in der Ukraine, machen deutlich, wie verletzlich internationale Lieferketten sind und wie entscheidend es ist, zentrale industrielle und technologische Fähigkeiten im Inland zu bewahren oder gezielt auszubauen. Eine leistungsfähige, breit abgestützte und innovationsgetriebene Industrie leistet nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Stärke, sondern auch zur strategischen Autonomie und zur nationalen Resilienz im Krisenfall. Der Bund ist für die nationale Sicherheit zuständig (Art. 185 Bundesverfassung, SR 101) und legt die strategischen Vorgaben für die Rüstungsindustrie und Verteidigungsforschung fest. Der Handlungsspielraum der Kantone ist in diesem Bereich begrenzt. Innerhalb ihrer Zuständigkeiten können sie jedoch gezielt die Rahmenbedingungen stärken, unter denen sicherheitsrelevante Forschung und Dual-Use-Technologien weiterentwickelt werden können. Zu Frage 1: Der Regierungsrat beobachtet die Entwicklung im Rüstungssektor aufmerksam. Der Kanton Zürich ist Standort von hochinnovativen Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die zu diesen Themen arbeiten, häufig im Zusammenspiel von zivilen und militärischen Anwendungen. Ausgelöst durch die globalen sicherheitspolitischen Entwicklungen der vergangenen Jahre misst der Regierungsrat der For- schung und der Industrie in sicherheitsrelevanten Bereichen eine wachsende Bedeutung zu und anerkennt dabei die gegenwärtigen Herausforderungen, die sich dem Rüstungssektor in den Bereichen Forschung und Industrie stellen. Zu Frage 2: Die rechtlichen und regulatorischen Vorgaben sowie die Nachhaltigkeitspolitik der Zürcher Kantonalbank schliessen die Finanzierung solcher Geschäftsbereiche nicht aus. Es gilt, das Kriegsmaterialgesetz (SR 514.51) einzuhalten. Zu Frage 3: Der Regierungsrat setzt sich kontinuierlich für die Stärkung des Innovationsstandorts Zürich ein, insbesondere durch die Schaffung von

unterstützenden Rahmenbedingungen in den Bereichen Forschung und Innovation. Im sicherheitspolitisch sensiblen Bereich gewinnt der Innovationsstandort an strategischer Bedeutung. Durch gezielte Förderung bei Aufbau und Weiterentwicklung sicherheitsrelevanter Schlüsseltechnologien wie Simulation, Luft- und Cyberabwehr, Halbleiter, Robotik und Drohnen können sowohl die sicherheitspolitische Resilienz der Schweiz als auch ihre technologische Souveränität gestärkt werden. Darüber hinaus kann sich der Kanton Zürich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass im Rahmen der internationalen Beschaffung von Rüstungs- und Verteidigungstechnologien das inländische Potenzial gezielt miteinbezogen wird. Dies trägt zur Reduktion einseitiger Abhängigkeiten bei und erhöht die sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Schweiz. Dabei kann der Kanton Zürich mit seinem leistungsfähigen Hochschul- und Forschungsumfeld sowie der hohen Dichte an technologieorientierten Unternehmen eine zentrale Rolle einnehmen. Beim Erwerb ausländischer Rüstungsgüter kann sich der Kanton Zürich gezielt dafür einsetzen, dass die Förderung lokaler Innovation und Wertschöpfung konsequent mitgedacht werden. Offset-Geschäfte, d. h. Kompensationsgeschäfte, bei denen der ausländische Waffen- oder Rüstungslieferant vertraglich verpflichtet wird, den Kaufpreis des Rüstungsguts durch Beschaffungen in der Schweiz zu kompensieren, bieten dabei eine Möglichkeit, um in der Schweiz ansässige Unternehmen und Forschungseinrichtungen einzubinden und dadurch ihr technologisches Knowhow zu stärken. Darüber hinaus unterstützen Offset-Geschäfte die Etablierung von strategischen Partnerschaften zwischen internationalen Anbietern und in der Schweiz ansässigen Unternehmen. Langfristig können gezielte Förderprogramme sowie Netzwerke an der Schnittstelle von Sicherheit, Technologie und Industrie dazu beitragen, dass der Kanton Zürich seine Rolle als sicherheitsrelevanter Innovationsstandort weiter ausbaut.

Die Zürcher Hochschulen bauen im Rahmen des Vorhabens LINA (Shared largescale infrastructure for safe testing and development of autonomous systems, lina.swiss/) zusammen mit Praxispartnern eine umfangreiche Infrastruktur zum Testen von Drohnen auf, das mit Unterstützung des Kantons Zürich zu einer Infrastruktur von nationaler Bedeutung und Zürich zu einem nationalen Hub für Drohnentests werden könnte. Im Bereich Cybersecurity kann der Kanton Zürich im Rahmen des Vorhabens CYREN ZH (Cyber Resilience Network for the Canton of Zurich, cyrenzh.ch/de/project-de) zur Weiterentwicklung der Kapazitäten und zur Innovation am Standort Zürich beitragen. Zu Frage 4: Der Regierungsrat nimmt die Anliegen der Rüstungs- und rüstungsnahen Industrie ernst. Es ist ihm wichtig, dass die Schweiz ihre Verteidigungsfähigkeit auch künftig eigenständig sicherstellen kann. Eine lokal verankerte Rüstungsindustrie kann dabei einen Beitrag leisten, insbesondere durch Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie den Erhalt technologischer Kompetenzen. Angesichts der geltenden Exportbestimmungen sowie der veränderten sicherheitspolitischen Lage befürchten betroffene Unternehmen den Verlust von Marktzugängen und ein schwindendes Vertrauen wichtiger Absatzmärkte in die Schweizer Rüstungsindustrie. Der Regierungsrat ist deshalb bereit, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten beim Bundesrat für geeignete Rahmenbedingungen einzusetzen, mit dem Ziel, die Existenz sowie die langfristige wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Unternehmen der Rüstungs- und rüstungsnahen Industrie auch unter den gegenwärtigen Herausforderungen zu sichern. Zu Frage 5: Die Wertschöpfungskette von Forschung und Innovation beginnt mit der wertfreien Grundlagenforschung und endet mit der Überführung von Innovation in die Wirtschaft und Industrie. Das Bundesamt für Rüstung armasuisse hat den «Langfristigen Forschungsplan (LFP) 2025– 2028» publiziert (ar.admin.ch/de/lfp-2025-2028), dem die an der Ressortforschung des Bundes beteiligten Akteure, darunter die Hochschulen, zu entnehmen sind. Die Universität Zürich (UZH) ist nicht in eine Strategie der nationalen Sicherheit eingebunden, führt aber punktuell Ressortforschung

für den Bund durch. Ebenso beteiligt sich die UZH an einer breit aufgestellten Arbeitsgruppe von swissuniversities unter dem Titel «Knowledge Security», die sich sicherheitsrelevanten Themen des Bundes und der Hochschulen widmet. Die UZH verfolgt keinen spezifischen Schwerpunkt im Rüstungs- oder Dual-Use-Bereich. Allfällige relevante Dual- Use-Aspekte der UZH-Forschung werden durch eine Compliance-Stel- le der UZH geprüft und nach Massgabe des Bundes gehandhabt. Heutzutage sind sehr viele Innovationen grundsätzlich «Dual-Use»-fähig, was eine eindeutige Unterscheidung, für welche spezifischen Anwendungen – zivil oder militärisch – geforscht wird, zunehmend erschwert. Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften hat eine langjährige Zusammenarbeit mit den Praxispartnern des Verteidigungssektors. Die thematischen Schwerpunkte sind Aviatik, Drohnentechnologie, Mechatronik, Cybersecurity, verschlüsselte Kommunikation und Früherkennung von Radikalisierungen. Für den Kanton Zürich ergibt sich daraus die Möglichkeit, diese Innovationsaktivitäten durch strukturelle und finanzielle Massnahmen zu unterstützen und die Resultate zu nutzen. Die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich forscht für den zivilen Bereich. Sie prüft im Vorfeld genau, ob ein Projekt und die daraus entstehenden Resultate und Erkenntnisse auch für militärische Zwecke genutzt werden könnten und damit der Exportkontrolle unterstehen. Forschungsresultate, die an der ETH Zürich entstehen – sei es eine Technologie, eine Software oder ein Prototyp – sind grundsätzlich frei verfügbar. Dies ist ein wesentlicher Faktor, der weltweit Forschung und Innovation überhaupt erst ermöglicht. Die ETH Zürich arbeitet – beschränkt auf den zivilen Bereich – auch eng mit dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zusammen. Für den Bund ist die möglichst frühzeitige Einschätzung neuster Technologietrends und deren Folgen entscheidend. Hier kann die ETH einen wichtigen Beitrag leisten. So hat sie zusammen mit armasuisse 2022 ein Programm für Sicherheitsrobotik gestartet und ist auch am Cyber Defence Campus des VBS massgeblich beteiligt. Der Cyber Defence Campus wurde gegründet, um Cyberentwicklungen schneller zu antizipieren. Er bildet das Bindeglied zwischen VBS, Industrie und Wissenschaft.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli