RRB Nr. 65/2025
Anfrage Nadia Koch, Rümlang, Christoph Ziegler, Elgg, und Beat Hauser, Rafz, betreffend Status der Grundlagen für den Unterricht an Zürcher Volksschulen - Lehrplan und Handbuch Schulqualität, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 352/2024
Sitzung vom 29. Januar 2025
65. Anfrage (Status der Grundlagen für den Unterricht an Zürcher Volksschulen – Lehrplan und Handbuch Schulqualität) Kantonsrätin Nadia Koch, Rümlang, sowie die Kantonsräte Christoph Ziegler, Elgg, und Beat Hauser, Rafz, haben am 28. Oktober 2024 folgende Anfrage eingereicht: Das Handbuch für Schulqualität entstand ursprünglich im Rahmen des Aufbaus der Fachstelle für Schulbeurteilung (FSB) und wurde in der vorliegenden 2. Fassung vom Bildungsrat am 24. Januar 2011 festgelegt. Es beschreibt die Ansprüche an eine gute Schule und guten Unterricht und benennt die Indikatoren, an denen Qualität erkannt werden kann. Das Handbuch für Schulqualität bildet den Qualitätsrahmen für die Arbeit der Fachstelle für Schulbeurteilung, welche alle fünf Jahre die Qualität der Schulen aus pädagogischer und organisatorischer Sicht prüft und eine entsprechende Rückmeldung sowie Entwicklungshinweise gibt. Der aktuelle Lehrplan, Lehrplan 21, wurde in den Jahren 2010–2014 erarbeitet und wird seit 2018 umgesetzt. Er bildet die Grundlage für die Erarbeitung von Lehrmitteln, welche handlungsleitend für einen Grossteil des Unterrichts sind. Seit der Erarbeitung dieser Grundlagen haben zahlreiche Veränderungen, beispielsweise im Bereich der technologischen Entwicklungen, der globalen Situation sowie den Voraussetzungen der Jugendlichen und den künftigen Anforderungen, stattgefunden. Wir ersuchen den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie sieht der Fahrplan für die nächste Überarbeitung des Lehrplans 21 aus?
2. Welche Anpassungen sind geplant bzw. in welchen Bereichen sieht der Regierungsrat Anpassungsbedarf?
3. Ist eine Überarbeitung des Handbuchs für Schulqualität geplant?
4. Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, das Handbuch für Schulqualität regelmässiger auf den Bedarf und die aktuelle Entwicklung im Schulumfeld anzupassen?
5. Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat für die Festlegung der Beurteilungsschwerpunkte der Fachstelle für die Schulbeurteilung sowie deren Evaluation externe Fachpersonen ausserhalb des Volksschulumfeldes beratend beizuziehen?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Nadia Koch, Rümlang, Christoph Ziegler, Elgg, und Beat Hauser, Rafz, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Der Lehrplan 21 ist auf einen längeren Zeithorizont hin ausgerichtet und befindet sich in den Kantonen nach wie vor in der Konsolidierungsphase. Die mit der Vorlage des Lehrplans 21 erreichte Harmonisierung der Bildungsziele soll grundsätzlich beibehalten werden. Anpassungen an den kantonalen Lehrplänen werden deshalb nur in Absprache mit den übrigen (Deutschschweizer) Kantonen vorgenommen. Die drei Regionalkonferenzen, an denen alle Deutschschweizer Kantone beteiligt sind, haben sich an ihrer gemeinsamen Sitzung vom 20. Juni 2024 über den Bedarf einer Evaluation und Weiterentwicklung der Vorlage Lehrplan 21 ausgetauscht. Die Mitglieder sehen zurzeit keinen Handlungsbedarf für eine Evaluation. Zu Frage 3: Der Bildungsrat hat die Bildungsdirektion mit Beschluss vom 12. Juli 2024 dazu eingeladen, die Überarbeitung des Handbuchs Schulqualität zu prüfen (BRB Nr. 11/2024). Die Bildungsdirektion hat die entsprechenden Arbeiten an die Hand genommen. Zu Frage 4: Mit dem 2006 eingeführten und 2011 überarbeiteten Zürcher Handbuch Schulqualität hat der Bildungsrat einen verbindlichen Referenzrahmen für die Qualitätsbeurteilung und -bewertung im Rahmen der externen Schulevaluation geschaffen (BRB Nr. 2/2011). Die Nachverfolgung der Qualitätsentwicklung in den Schulen erfordert eine Qualitätsbeurteilung, die sich mehrere Jahre auf die gleichen Qualitätsstandards abstützt. Eine regelmässigere bzw. laufende Anpassung des Handbuchs Schulqualität ist deshalb aus Sicht des Regierungsrates nicht sinnvoll. Zu Frage 5: Die Qualitätsstandards der Fachstelle für Schulbeurteilung werden vom Bildungsrat auf Antrag der Kommission Volksschule festgelegt (§ 47 Abs. 1 Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 [LS 412.100]). Sowohl im Bildungsrat als auch in der vorberatenden Kommission sind Fachpersonen aus anderen Bildungsstufen und Organisationen vertreten (vgl. BRB Nr. 13/2023).
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli