Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 2 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 651/2019

Software Agricola, Weiterentwicklung, zusätzliche gebundene Ausgabe, Erwerb und Weiterführung der Nutzungsrechte, Vergabeerhöhung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Juli 2019

651. Nutzungsrecht an der Software Agricola (Projekterweiterung, zusätzliche Ausgabe und Vergabeerhöhung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Das Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Landwirtschaft, vollzieht seit rund 22 Jahren das eidgenössische Landwirtschaftsrecht im Bereich der Direktzahlungen mit der IT-Lösung «Agricola» der LAB- COM AG mit Sitz in Herisau. Die Software «Agricola» wird im Kanton Zürich für die Erfassung und Verwaltung der Daten zur Berechnung der Direktzahlungen für die Landwirtschaftsbetriebe eingesetzt. Neben der Abteilung Landwirtschaft setzen das Veterinäramt, der Bereich Gewässerschutz des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft und die Fachstelle Naturschutz die Software «Agricola» für ihre Tätigkeiten ein. Anhand der erhobenen Daten und Kontrollen werden im Kanton Zürich jährliche Beitragszahlungen von rund 164 Mio. Franken ausgelöst. Die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, St. Gallen, Tessin und Uri nutzen ebenfalls die gleiche Software. Aus diesem Grund haben diese elf Kantone zusammen mit dem Kanton Zürich 2016 eine einfache Gesellschaft «Agricola-PoolPlus» gegründet. Ziel dieser Kooperation ist die gemeinsame Weiterentwicklung der Software und die Beschaffung einheitlicher Software. Zu diesem Zweck haben die zwölf Kantone eine gemeinsame Geschäftsstelle eingerichtet und eine professionelle Struktur mit einem Projekt-Lenkungsausschuss, drei ständigen Fachgemeinschaften und einer Vollversammlung der landwirtschaftlichen Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher gebildet. Mit Beschluss Nr. 1017/2016 hat der Regierungsrat für das Nutzungsrecht an der Software Agricola gebundene Ausgaben von 1,3 Mio. Franken bewilligt. Zudem wurde der Auftrag für den Erwerb des Nutzungsrechts an die LABCOM AG, Herisau, zu 1,3 Mio. Franken vergeben.

B. Mehrausgaben Die enge Zusammenarbeit unter den zwölf Kantonen hat sich in den letzten drei Jahren sehr bewährt. Dabei zeigt sich nun, dass bei der Kostenberechnung 2016 als Grundlage für den 6-Jahres-Vertrag für alle zwölf Kantone nicht alle Entwicklungen vorhersehbar waren und auch nicht einkalkuliert werden konnten.

Auf der Ebene der zwölf Agricola-Kantone werden Projekterweiterungen aufgrund der zukünftigen Agrarpolitik AP22+ und zusätzlicher Anforderungen des Bundes an die GIS-Datenlieferungen notwendig. Es handelt sich dabei um die allgemeine Erweiterung «Vertragsmodul» (a1), damit die GIS-Daten in der geforderten Qualität an den Bund geliefert werden können. Zudem müssen Programmanpassungen aufgrund der zukünftigen Agrarpolitik AP22+ erfolgen (a2), und es werden Mehrausgaben im GIS-Bereich aufgrund des sich laufend ändernden minimalen Geodatenmodells des Bundes erwartet (a3). Der Kanton Zürich trägt gemäss dem zwischen den beteiligten Kantonen vereinbarten Verteilschlüssel 4∕33 dieser Kosten. Zudem ergeben sich Mehrausgaben, die lediglich für den Kanton Zürich anfallen, da bestehende Softwarelösungen im Bereich Naturschutz in die Agricola-Produktpalette integriert werden. Im Bereich Naturschutz ist die bisher eingesetzte Softwarelösung «Pflegeplan» (b1, b2) als «Stand-alone-Lösung» am Ende ihrer Lebenszeit angelangt und muss durch eine neue Produktgeneration abgelöst werden. Es ist deshalb vorgesehen, den Bereich Naturschutz vollständig in das agriGIS zu integrieren. Für die Landwirtinnen und Landwirte bedeutet dieser Schritt in Zukunft eine grosse Erleichterung bei der Datenerfassung. Weitere fünf Module (Landschaftsqualität LQB im Agribrowser, Gewässerschutz im Agribrowser, Naturschutz im Agribrowser, Vernetzung im agriportal und Naturschutz im agriportal, b3–b7) sind bereits fünf Jahre alt oder älter und wurden noch vor der Gründung der einfachen Gesellschaft «Agricola-PoolPlus» spezifisch für den Kanton Zürich entwickelt. Diese kantonalen Module beruhen auf der Basissoftware von Agricola und sind somit in ihrer Funktionsweise direkt davon abhängig. Damit diese Module weiterhin funktionieren, müssen sie beim in den nächsten Jahren stattfindenden Wechsel in die neue Softwaregeneration migriert bzw. entsprechend dafür weiterentwickelt werden. Überdies bedingt die allgemeine Erweiterung «Vertragsmodul» die zweite grössere Projekterweiterung nur für den Kanton Zürich (b8). Damit dieses Instrument zur Effizienzsteigerung in der Verarbeitung der Verträge für Vernetzung und Biodiversitätsförderflächen beiträgt und gleichzeitig hilft, die Arbeit in

der kantonalen Verwaltung zu vermindern, ist eine Anpassung der allgemeinen Version für den Kanton Zürich notwendig. Diese Erweiterung sorgt dafür, dass keine Einbussen gegenüber dem heutigen Zustand in Kauf genommen werden müssen, eine Entflechtung der verschiedenen Arbeitsprozesse sichergestellt ist und die Verarbeitung der Kontrollen und Verträge für Biodiversitätsförderflächen für die Landwirtinnen und Landwirte besser dokumentiert ist und auch nachvollzogen werden kann. Damit weiterhin Reserven für kantonsindividuelle Entwicklungen zur Verfügung stehen, sind zudem die Mittel für individuelle Anpassungen zu erhöhen (b9).

Es ergeben sich einschliesslich einer Reserve von 10% insgesamt zusätzliche Ausgaben von Fr. 488 968. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Zusätzliche Ausgaben in Franken a) für Projekterweiterungen gesamter Agricola-Pool a1) agriGIS «Vertragsmodul» (Lizenzkosten 4 Jahre), 4 ∕ 33 56 704 a2) AP2022+ (einmalige Entwicklungskosten), 4 ∕ 33 45 000 a3) agriGIS für zusätzliche Services (einmalige Entwicklungskosten), 4 ∕ 33 40 000 Total 141 704 b) für kantonale Projekterweiterungen b1) Integration Naturschutz «Neuer Pflegeplan» in agriGIS 55 000 (einmalige Entwicklungskosten) b2) Jährliche Unterhaltskosten agriGIS «Neuer Pflegeplan» 12 960 (Lizenzkosten 2 Jahre) b3) Modul Landschaftsqualität LQB im Agribrowser für ALA 21 540 (Lizenzkosten 4 Jahre) b4) Modul Gewässerschutz im Agribrowser für AWEL (Lizenzkosten 4 Jahre) 8 616 b5) Modul Naturschutz im Agribrowser für FNS (Lizenzkosten 4 Jahre) 30 156 b6) Modul Vernetzung im agriportal für FNS (Lizenzkosten 4 Jahre) 12 924 b7) Modul Naturschutz im agriportal für FNS (Lizenzkosten 4 Jahre) 8 616 b8) Anpassungen agriGIS «Vertragsmodul» für den Kanton Zürich 70 000 (einmalige Entwicklungskosten) b9) Individuelle Entwicklungen (einmalige Entwicklungskosten) 83 000 Total 302 812 Reserve 10% 44 452 Mehrausgaben (einschliesslich 7,7% MWSt) 488 968 Für diese Ausgaben ist gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) eine gebundene zusätzliche Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8000, Generalsekretariat, zu bewilligen. Die gesamte Ausgabe erhöht sich damit auf Fr. 1 788 968. Der Betrag ist im Budget 2019 mit Fr. 62 500 enthalten. Die restlichen Kosten sind im KEF 2019–2022 in den Planjahren 2020–2022 eingestellt. Gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. f der Submissionsverordnung (LS 720.11) sind die zusätzlichen Arbeiten an die ursprüngliche Anbieterin, die LABCOM AG, zu vergeben. Die Mehrkosten betragen gemäss Kostenschätzungen der LABCOM AG vom 3./4./5./10. Dezember 2018 sowie eigenen Erfahrungswerten insgesamt Fr. 488 968 (einschliesslich Reserve). Die Vergabesumme von Fr. 1 300 000 ist deshalb um Fr. 488 968 auf Fr. 1 788 968 zu erhöhen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Weiterentwicklung der Software Agricola wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1017/2016 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 488 968 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8000, Generalsekretariat, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 1 788 968.

II. Der Betrag der Vergabe an die LABCOM AG, Herisau, gemäss RRB Nr. 1017/2016 für den Erwerb und die Weiterführung der Nutzungsrechte wird von Fr. 1 300 000 auf Fr. 1 788 968 erhöht.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cited in