RRB Nr. 652/2025
Projekt zur Errichtung einer Stiftung zur Restaurierung und Zugänglichmachung der Breslauer Schriften, zusätzliche neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Juni 2025
652. Projekt zur Errichtung einer Stiftung zur Restaurierung und Zugänglichmachung der Breslauer Schriften (zusätzliche neue Ausgabe)
Erwägungen
1. Ausgangslage
1.1 Rechtlich Art. 7 der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 (KV, LS 101) bestimmt, dass Kanton und Gemeinden günstige Voraussetzungen für den Dialog zwischen den Kulturen, Weltanschauungen und Religionen schaffen. In der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) hebt der Bundesrat als eines von sechs Handlungsfeldern die Bewahrung und Förderung des Kulturerbes als lebendiges Gedächtnis hervor. In der Vernehmlassung zur Kulturbotschaft hält der Regierungsrat fest, dass in der Legislatur 2023–2027 auch die finanzielle Unterstützung der kantonseigenen Gedächtnisinstitutionen und des kulturellen Erbes zu klären ist, um damit der Kulturbotschaft des Bundes Rechnung zu tragen (vgl. RRB Nr. 1069/2023).
1.2 Historisch Nach dem Zweiten Weltkrieg versuchten die Alliierten, jüdisches Kulturgut zusammenzutragen und zu erhalten. Dieses Kulturgut umfasste beispielsweise Archive, Bibliotheken, Ritualgegenstände und Kunst, wobei Letztere gesondert geregelt und behandelt wurden (Raub- und Beutekunst). Für einen Teil dieses Kulturguts konnten keine Nachfolgerinnen und Nachfolger oder Erbinnen und Erben ermittelt werden. Die Verwaltung und Verteilung dieses Kulturguts erfolgte durch die Commission on European Jewish Cultural Reconstruction Inc. (JCR) unter der Leitung der damaligen Direktorin Hannah Arendt. Zu dem vom JCR verwalteten Kulturgut gehörten auch die Bücher aus der Bibliothek des Breslauer Jüdisch-Theologischen Seminars (Breslauer Schriften). Mit einer Überlassungsvereinbarung zwischen der JRC und dem Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund (SIG) vom 12. April 1950 übertrug die JCR dem SIG einen wesentlichen Teil der Breslauer Schriften (die restlichen Teile befinden sich überwiegend in der israelischen Nationalbibliothek sowie in geringerem Umfang in der polnischen Nationalbibliothek, in New York und in Mexiko). Die in die Schweiz überführten Breslauer Schriften befinden sich gegenwärtig in der Bibliothek der Israelitische Cultusgemeinde Zürich (ICZ) in Zürich, wo sie für den SIG auf vertraglicher Basis aufbewahrt werden.
Die Bibliothek der ICZ ist als Ganzes im Kulturgüterschutzinventar des Bundes als Objekt von nationaler Bedeutung eingetragen (A-Objekt, das Kulturgüterschutzinventar des Bundes dient als Grundlage für die Planung der Schutzmassnahmen vor Gefahren bei bewaffneten Konflikten, Katastrophen und Notlagen). Die langfristige Sicherung der Breslauer Schriften erfordert Restaurierungsarbeiten. Diese sind zudem Grundlage dafür, dass die öffentliche Zugänglichkeit der Breslauer Schriften nicht nur erhalten bleibt, sondern entsprechend der Bedeutung dieses Kulturguts auch erweitert und langfristig gesichert werden kann. In einem Schreiben an die Direktion der Justiz und des Innern (JI) vom 16. Juni 2022 bekräftigten der SIG und die ICZ ihre Absicht, die Breslauer Schriften in der Schweiz in ihrem Bestand zu erhalten und diese langfristig aufzubewahren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. In der Folge gründeten der SIG und die ICZ auf den 1. September 2022 die Interessengemeinschaft «Schweizer Breslauer Bestände» (IG) mit dem Ziel, gemeinsam ein Unterstützungsgesuch beim Gemeinnützigen Fonds einzureichen. Zur Prüfung von Chancen und Risiken eines solchen Gesuchs hat die JI mit Auftrag vom 15. Juni 2023 das Vorprojekt Breslauer Schriften eingeleitet. Finanziert wurde der Gesamtaufwand für das Vorprojekt von Fr. 285 500 mit Fr. 273 000 von der JI und Fr. 12 500 vom SIG. Vorarbeiten zum Vorprojekt wurden von der Stadt Zürich mit Fr. 65 000 finanziert. Zentraler Teil des Vorprojekts war ein Gutachten im Auftrag des SIG zum Status der Breslauer Schriften aus verschiedener Perspektive (einschliesslich internationale und kulturpolitische Aspekte). Dazu gehörten auch Empfehlungen für mögliche weitere Schritte (Andrea F. G. Raschèr / Olaf S. Ossmann, Bibliothek des Breslauer Jüdisch-Theologischen Seminars [Breslauer Seminarbibliothek], Gutachten zu Status aus rechtlicher, historischer und religiöser Sicht sowie strategische Handlungsoptionen für den künftigen Umgang, Zürich/Winterthur, 25. August 2024). Der SIG gab bei den Experten am 2. September 2024 die Abklärung von vier Zusatzfragen in Auftrag, die diese mit einer Ergänzung zum Gutachten vom 8. Oktober 2024 beantworteten.
Der Schlussbericht der Projektleitung des Vorprojekts vom 12. Dezember 2024 erachtet das Gutachten und die Antworten auf die Zusatzfragen als gute Grundlage, um über die nächsten Schritte zum Umgang mit den Breslauer Schriften entscheiden zu können. Mit Schreiben vom 4. Februar 2025 schlägt die JI der IG vor, den Empfehlungen des Gutachtens und des Schlussberichts zum Vorprojekt zu folgen. Mit Schreiben vom 11. Februar 2025 begrüsste die IG diese
Haltung und informierte darüber, dass sie die Breslauer Schriften zur Restaurierung, Digitalisierung und Zugänglichmachung – wie vom Gutachten empfohlen – in eine Stiftung überführen will. Die Schriften sollen dabei in der ICZ-Bibliothek verbleiben und der SIG in der zu gründenden Stiftung die Mehrheit erhalten. Im Schreiben wurde weiter ausgeführt, dass der IG bzw. dem SIG und der ICZ für die Errichtung einer solchen Stiftung die personellen und finanziellen Mittel fehlten. Sie ersuchten daher die JI um personelle und finanzielle Unterstützung bei der Stiftungserrichtung sowie um die Entrichtung des für die Errichtung nötigen Stiftungskapitals von Fr. 50 000. Mit Schreiben vom 27. Februar 2025 teilte die JI der IG mit, dass sie davon ausgehe, dass der SIG nunmehr bis etwa Ende Juni 2025 Zeit brauchen werde, um die Projektorganisation zur Stiftungserrichtung aufzubauen und die erforderlichen nationalen und internationalen Stakeholder einzubeziehen. Danach stellte sie nach Rücksprache mit dem Präsidialdepartement der Stadt Zürich einen Entscheid zum Umfang einer finanziellen und personellen Unterstützung in Aussicht.
1.3 Bisheriger Aufwand Bisher wurden für das Vorhaben zur Restaurierung und Zugänglichmachung der Breslauer Schriften folgende Mittel eingesetzt (Ausgabenbewilligung JI vom 8. Juni 2023): Tabelle 1: Bisherige Ausgaben Vorhaben Stelle Ausgaben in Franken Vorbereitung Vorprojekt (Schätzungen Restaurationsumfang) Stadt Zürich 65 000 Vorprojekt (Gutachten und Zusatzfragen, Projektkosten) Kanton Zürich 273 000 SIG 12 500 Total 350 500 davon Kanton Zürich 273 000
2. Projekt zur Stiftungserrichtung
2.1 Zielsetzung Den Rahmen für die Errichtung der vom SIG beabsichtigten Stiftung setzt das Gutachten vom 25. August 2024 mit der Ergänzung vom 8. Oktober 2024. Ziel ist die Errichtung einer Stiftung zur Restaurierung, Erhaltung und Zugänglichmachung der Breslauer Schriften. Dabei soll die Stiftung Eigentümerin der Bücher werden und diese treuhänderisch für das «jüdische Volk» («Jewish People») bewahren und vermitteln.
2.2 Stiftungszweck Zum Stiftungszweck gehört nicht nur die Restaurierung des Schriftguts, sondern auch dessen Vermittlung und die Sicherstellung der Zugänglichkeit zum Schriftgut. Als zwingender Rahmen für den Stiftungszweck gilt daher folgende Formulierung: «Zweck der Stiftung ist die Sammlung, Erschliessung, Digitalisierung, Bewahrung/Erhaltung, Erforschung und Vermittlung des kulturellen Erbes aus dem Vorbesitz jüdischer Einrichtungen/Bibliotheken [unter besonderer Berücksichtigung der Breslauer Bibliothek] für das ‹jüdische Volk›, sowie die Unterstützung einer Dokumentationsstelle, um dieses kulturelle Erbe einem breiteren Publikum zugänglich zu machen» (vgl. Gutachten Rz. 699). Weiter ist der Stiftungszweck so zu formulieren, dass eine (digitale) Verbindung mit jenen Teilen der Breslauer Schriften möglich ist, die sich in der israelischen Nationalbibliothek sowie in geringerem Umfang in der polnischen Nationalbibliothek, in New York und in Mexiko befinden (virtuelle Zusammenführung der Breslauer Schriften mit digitalen Mitteln).
2.3 Finanzierung Restaurierungsaufwand Die im Rahmen der Vorarbeiten zum Vorprojekt eingeholten Schätzungen des Aufwands für allfällige Restaurierungsarbeiten beschreiben einen Rahmen von 5 Mio. bis 6 Mio. Franken. Die Differenz zwischen den beiden Schätzungen rührt in erster Linie von unterschiedlichen Einschätzungen in Bezug auf die Anzahl der zu restaurierenden Schriften sowie des Restaurierungsaufwands für einzelne Schriften (Umfang der Schäden an den einzelnen Schriften) her. Für die Finanzierung dieses Aufwands sieht der SIG vor, verschiedene Stiftungen für eine Finanzierung zu gewinnen. Die Restaurierungsarbeiten sollen auch von der Stadt Zürich sowie möglichen weiteren Dritten finanziell unterstützt werden. Überdies wird die Stiftung nach ihrer Gründung ein Gesuch beim Gemeinnützigen Fonds einreichen.
2.4 Stakeholder Die im Gutachten genannten Stakeholder sind so in die Stiftungsorganisation einzubinden, dass das Risiko einer Beanspruchung der Breslauer Schriften durch die Staaten, Körperschaften oder Organisationen, die diese Stakeholder vertreten, minimiert wird: Einerseits sind der World Jewish Congress sowie gegebenenfalls die World Jewish Restitution Organization in den Stiftungsrat aufzunehmen. Anderseits sollen die israelischen Nationalbibliothek, die polnische Nationalbibliothek sowie weitere im Gutachten genannten wissenschaftlichen Einrichtungen in einen wissenschaftlichen Beirat aufgenommen werden (vgl. Gutachten Rz. 745 ff.).
Der Kanton Zürich soll ebenfalls im Stiftungsrat Einsitz nehmen, z. B. mit einer Vertretung der Zentralbibliothek Zürich.
2.5 Mandat Mit der Errichtung der Stiftung ist eine im Bereich der Kulturgüterstiftungen ausgewiesene Stiftungsexpertin oder ein ausgewiesener Stiftungsexperte zu beauftragen.
2.6 Projektorganisation Organisation, Rollen und Verantwortlichkeiten der beteiligten Stellen sind in einem Projektauftrag zu regeln, wobei eine Vertretung des Kantons und der Stadt Zürich entsprechend ihrer finanziellen und personellen Unterstützung einzubinden sind.
2.7 Risikoeinschätzung Das Projekt zur Stiftungserrichtung steht in einem komplexen und teilweise internationalen Kontext. Der Projektauftrag hat daher auch eine realistische Risikoabschätzung zu enthalten.
3. Zusätzlicher Mittelbedarf Der zusätzliche kantonale Aufwand für das Projekt zur Stiftungserrichtung setzt sich wie folgt zusammen: Tabelle 2: Künftige Ausgaben Vorhaben Ausgaben in Franken (Personelle) Unterstützung Projektleitung (einschliesslich MWSt) 100 000 Auftrag Stiftungsexpertin/-experte (einschliesslich MWSt) 35 000 Stiftungseinlage als gesetzliche Mindestvoraussetzung 50 000 für Gründungskapital einer Stiftung Expertin/Experte Beratung Projektteam (einschliesslich MWSt) 25 000 Reserven (5% vom Gesamtaufwand) 10 500 Total 220 500 Der personelle Aufwand für die Mitarbeitenden des SIG, der ICZ, der JI und der Stadt Zürich wird mit jeweils internen Mitteln erbracht und hier nicht gesondert ausgewiesen.
4. Abgrenzungen und Wirtschaftlichkeit Das vorliegende Projekt folgt auf das mit dem Bericht vom 12. Dezember 2024 abgeschlossene Vorprojekt zu den Breslauer Schriften. Es liefert die Grundlage für die Einreichung eines Finanzierungsgesuchs durch die zu errichtende Stiftung an den Gemeinnützigen Fonds zur Restaurierung der Breslauer Schriften und der Gewährleistung der Zu- gänglichkeit des Schriftguts. Die Erarbeitung und Einreichung dieses Finanzierungsgesuchs sowie die Umsetzung des mit diesem Gesuch allenfalls finanzierten Vorhabens erfolgen dannzumal auf Anstoss des SIG in einem eigenen Projekt. Die Beurteilung eines möglichen Finanzierungsgesuchs an den Gemeinnützigen Fonds im vorn dargelegten Umfang würde in die Zuständigkeit des Kantonsrates fallen. Ein solches Gesuch braucht daher trotz oder gerade wegen der sehr komplexen Ausgangslage eine sorgfältige und fachgerechte Vorbereitung. Der bisherige und der beim Kanton noch anfallende Aufwand von gesamthaft Fr. 493 500 (Fr. 273 000 bisher und Fr. 220 500 neu) ist zwar hoch, erscheint vor diesem Hintergrund aber gerechtfertigt und verhältnismässig.
5. Finanzierung und Controlling Die JI wird beauftragt, den SIG im Sinne der Erwägungen bei der Errichtung einer Stiftung zur Restaurierung und Zugänglichmachung der Breslauer Schriften zu unterstützen. Dafür ist zur Ausgabe von Fr. 273 000, die mit Verfügung der Direktion der Justiz und des Innern vom 8. Juni 2023 bewilligt wurde, eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 220 500 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 2201, Generalsekretariat, zu bewilligen. Der Gesamtaufwand beträgt Fr. 493 500. Die Mittel für die zusätzliche Ausgabe von Fr. 220 500 sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 nicht vorgesehen. Sie werden innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 2201, Generalsekretariat, kompensiert. Die JI achtet darauf, dass dem komplexen Umfeld der Stiftungserrichtung bei der Projektorganisation und der Berichterstattung zum Projektverlauf entsprechend Rechnung getragen wird.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Projekt zur Errichtung einer Stiftung zur Restaurierung und Zugänglichmachung der Breslauer Schriften wird zur Ausgabenbewilligung gemäss Verfügung der Direktion der Justiz und des Innern vom 8. Juni 2023 eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 220 500 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2201, Generalsekretariat, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 493 500.
II. Mitteilung an den Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund, Gotthardstrasse 65, Postfach, 8027 Zürich, die Israelitische Cultusgemeinde Zürich, Lavaterstrasse 22, 8002 Zürich, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli