RRB Nr. 66/2025
Anfrage Nadia Koch, Rümlang, Christoph Ziegler, Elgg, und Beat Hauser, Rafz, betreffend Lehrmittelverlag und Lehrmitteln für die Volksschule, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 353/2024
Sitzung vom 29. Januar 2025
66. Anfrage (Lehrmittelverlag [LMVG] und Lehrmitteln für die Volksschule) Kantonsrätin Nadia Koch, Rümlang, sowie die Kantonsräte Christoph Ziegler, Elgg, und Beat Hauser, Rafz, haben am 28. Oktober 2024 folgende Anfrage eingereicht: Wie stellen fest, dass in den letzten Jahren nicht nur die Ausgaben für digitale Lehrmittel an den Schulen stark angestiegen sind, sondern ebenfalls die Ausgaben für gedruckte Lehrmittel, Papierausdrucke (Kopierkosten) sowie der Aufwand von Lehrpersonen für die Erarbeitung ergänzender Unterlagen für Schülerinnen und Schüler, beispielsweise für Niveauunterricht. Wir ersuchen den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Kann der aktuelle Geschäftsbericht und Bericht zur Eigentümerstrategie des Lehrmittelverlags gemäss Gesetz über den Lehrmittelverlag, § 6, Art. 2 und 3, zur Verfügung gestellt werden?
2. Wir bitten um folgende jährlichen Zahlen 2008–2023 (15 Jahre) zum Lehrmittelverlag: – finanzielle Rücklagen im Berichtjahr – Abgaben an den Kanton im Berichtsjahr Einnahmen aus gedruckten Lehrmitteln von Schulen im Kanton Zürich, total sowie Einnahmen pro SchülerIn des entsprechenden Schuljahres – Einnahmen aus digitalen Lehrmitteln von Schulen im Kanton Zürich, total sowie Einnahmen pro SchülerIn des entsprechenden Schuljahres
3. Kann der Abschlussbericht des Projekts «Analyse der Lehrmittelfinanzierung in den Gemeinden und Städten des Kantons Zürich» zur Verfügung gestellt werden?
4. Sind vom Lehrmittelverlag zu bestehenden Lehrmitteln ergänzende Materialien geplant wie Materialien für den Unterricht auf verschiedenen Niveaus oder Prüfungsvorlagen? Falls ja, was ist konkret in Planung?
5. Wann wird mit dem Entwurf für den Neuerlass des Gesetzes über den Lehrmittelverlag gerechnet (Vernehmlassung 2022)?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Nadia Koch, Rümlang, Christoph Ziegler, Elgg, und Beat Hauser, Rafz, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Geschäftsbericht des Lehrmittelverlags Zürich (LMVZ) bildet Teil des Geschäftsberichts des Kantons Zürich. Dieser ist öffentlich einsehbar unter: zh.ch/de/steuern-finanzen/kantonsfinanzen/geschaeftsbericht-rechnung.html. Die in Frage 1 genannte Rechtsgrundlage (§ 6 Abs. 2 und 3 Gesetz über den Lehrmittelverlag [LMVG, LS 410.9]) ist nicht in Kraft. Entsprechend liegt zum LMVZ keine Eigentümerstrategie vor (vgl. dazu Beantwortung der Frage 5). Zu Frage 2: Der LMVZ bildet als Teil der Bildungsdirektion keine finanziellen Rücklagen. Die Abgaben des LMVZ an den Kanton Zürich entsprechen den Jahresergebnissen des LMVZ und sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Ergebnis in Mio. Franken 2008 3,8 2009 2,6 2010 2,6 2011 4,0 2012 5,6 2013 4,5 2014 –1,0 2015 1,5 2016 0,4 2017 1,4 2018 1,8 2019 2,3 2020 6,6 2021 5,2 2022 4,8 2023 4,9
Die Einnahmen des LMVZ aus Lehrmitteln sind der nachfolgenden Grafik und Tabelle zu entnehmen: In Franken Einführung Lehrplan 21 und Einführung Einführung neue Lehrmittel Deutsch-Lehrmittel Englisch-Lehrmittel Ablösung von CDs durch digitale Angebote
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Anteil gedruckte Produkte pro Schülerin/Schüler Anteil digitale Produkte pro Schülerin/Schüler Total pro Schülerin/Schüler
Einnahmen des LMVZ im Kanton Zürich mit Lehrmitteln* Insgesamt in Mio. Franken pro Schülerin/Schüler in Franken Jahr Total Print Digital Total Print Digital 2008 7,1 7,1 – 65 65 0 2009 7,4 7,4 – 68 68 0 2010 8,0 8,0 – 73 73 0 2011 8,9 8,9 – 81 81 0 2012 9,2 9,2 – 84 84 0 2013 8,3 8,3 – 75 75 0 2014 7,7 7,7 – 69 69 0 2015 7,6 7,6 – 67 67 0 2016 7,8 7,8 0,0 66 66 0 2017 7,8 7,6 0,2 65 63 1 2018 7,9 7,6 0,3 65 62 3 2019 9,7 9,0 0,6 77 72 5 2020 11,4 10,4 1,0 89 81 8 2021 10,5 9,4 1,1 80 72 8 2022 10,1 9,4 0,6 74 69 5 2023 12,4 10,3 2,0 90 75 15 * Einnahmen des LMVZ im Kanton Zürich mit Lehrmitteln aus dem Verlagsprogramm des LMVZ einschliesslich Lehrmitteln aus Verlagskooperationen, bei denen der LMVZ federführend ist, ohne Materialien, die sich an Lehrpersonen richten.
Die in der Tabelle aufgeführten Einnahmen des LMVZ bzw. die Aufwände der Gemeinden für Lehrmittel aus dem LMVZ machen nur einen kleinen Teil des Gesamtaufwands der Gemeinden für Lehrmittel aller Art aus (siehe dazu auch Beantwortung der Frage 3). Zu Frage 3: Die Analyse der Lehrmittelkosten von Städten und Gemeinden 2008 bis 2019 wurde durch die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften im Auftrag der Bildungsdirektion erarbeitet und ist einsehbar unter: lmvz.ch/Portals/0/data/documents/services/LMVZ_Präsenta- Zu Frage 4: Lehrmittel werden je nach Fach und Stufe in bis zu vier Niveaus entwickelt und angeboten. Hinzu kommen Zusatzmaterialien für besonders schwache oder starke Schülerinnen und Schüler. Der LMVZ entwickelt diese laufend entsprechend den Bedürfnissen aus dem Schulfeld und ausgerichtet auf die Anforderungen des Lehrplans 21. Die Lehrpersonen werden regelmässig und über verschiedene Kanäle über zusätzlich entwickeltes Material informiert. Beispiele für die Primarstufe: – Das neue Lehrmittel «Deutsch» bietet für die Mittelstufe ein Arbeitsheft in zwei unterschiedlichen Unterstützungsvarianten an. Derzeit werden verschiedene Zusatzmaterialien entwickelt (anpassbare Prüfungen in Grammatik und Rechtschreibung sowie Planungshilfen für altersdurchmischte Klassen). – Zum Lehrmittel «dis donc!» sind für die Primarstufe zusätzliche Prüfungsserien entwickelt worden. – Zu verschiedenen Lehrmitteln steht den Schülerinnen und Schülern ausserdem digitales Übungsmaterial auf bis zu drei Niveaus zur Verfügung. Beispiele für die Sekundarstufe: – Das Lehrmittel «Mathematik 1–3 Sekundarstufe I» bietet nach einem gemeinsamen Einstieg in ein Thema das Weiterlernen in drei Niveaus an (gedruckt sowie digital). Zwischen den Niveaus kann jederzeit gewechselt werden. Für besonders leistungsstarke und leistungsschwache Schülerinnen und Schüler stehen ausserdem spezifisch angepasste Lehrmittel («Mathematik top» und «Mathematik klick») zur Verfügung. Digital können anpassbare summative Tests und weitere Arbeitsblätter generiert werden. – Das Lehrmittel «dis donc! 7–9» wird in zwei Niveaus angeboten. Zusätzlich steht den Schülerinnen und Schülern digitales Übungsmaterial auf bis zu vier Niveaus zur Verfügung. Derzeit werden zusätzliche Prüfungsserien für «dis donc!» entwickelt.
– Das Lehrmittel «Deutsch Sieben bis Neun» bietet Themenhefte in zwei Niveaus an. Zusätzlich steht den Schülerinnen und Schülern digitales Übungsmaterial auf bis zu vier Niveaus zur Verfügung. Weiter stehen den Lehrpersonen zu vielen Texten (Sachtexte und literarische Texte) Textvereinfachungen zur Verfügung. Ausgewählte Beurteilungsraster sowie alle Lernkontrollen werden in zwei Niveaus angeboten. – Das Lehrmittel «NaTech 7–9» wird in drei Niveaus angeboten. Für besonders leistungsstarke und leistungsschwache Jugendliche gibt es Zusatzmaterialien. Je nach Lehrmittel werden formative und summative Lernzielkontrollen in unterschiedlichem Umfang mitgeliefert, entweder als feste Vorlage oder zur individuellen Anpassung. Zu Frage 5: Ursprünglich vorgesehen war, den LMVZ per 1. Januar 2019 bzw. 1. Januar 2020 mittels Änderung des LMVG in eine privatrechtliche AG überzuführen. Die konkrete Umsetzung wie auch die Inkraftsetzung von §§ 3–19 LMVG mussten jedoch verschoben werden, da die finanzrechtlichen Voraussetzungen für die Verselbstständigung nicht gegeben waren. Insbesondere fehlte das dafür notwendige Eigenkapital. Als unselbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt kann der LMVZ keine Reserven bilden. Ein Nachtragskredit wie auch ein Darlehen wurden vom Kantonsrat im September 2019 abgelehnt. Die Bildungsdirektion nahm daraufhin eine umfassende Analyse des LMVZ vor. Geprüft wurde unter anderem die Frage, ob die privatrechtliche AG mit Blick auf die Entwicklung des Lehrmittelmarktes noch immer die passende Rechtsform darstellt. In der Folge musste die Strategie des LMVZ neu ausgerichtet werden. Diese berücksichtigt, dass der unternehmerische Handlungsspielraum, die Einflussmöglichkeiten des Kantons wie auch finanzrechtliche Aspekte zum heutigen Zeitpunkt anders beurteilt werden müssen, als dies bei der Ausarbeitung des LMVG 2013/2014 der Fall war. Die Prüfung ergab, dass die Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Anstalt derjenigen der privatrechtlichen AG vorzuziehen ist. In diesem Zusammenhang ist das LMVG einer Totalrevision zu unterziehen. Dazu wurde 2022 eine Vernehmlassung durchgeführt (die Vernehmlassungsunterlagen sind unter zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/vernehmlassungen.html einsehbar). Am 24. Januar 2022 wurde die parlamentarische Initiative (PI) KR-
Nr. 19/2022 betreffend Qualitätswettbewerb statt Monopol bei den Lehrmitteln – für eine geleitete Lehrmittelfreiheit im Kanton Zürich eingereicht. Diese fordert eine Anpassung der Lehrmittelpolitik. Die PI wurde von der Kommission für Bildung und Kultur des Kantonsrates verabschiedet und geht demnächst in die Vernehmlassung. Vor diesem Hintergrund ist mit der Totalrevision des LMVG zuzuwarten.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli