RRB Nr. 668/2025
Fachgruppe Wirksamkeitsbericht für die Finanzausgleichsperiode 2026–2029, Nomination der Mitglieder
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Juni 2025
668. Fachgruppe Wirksamkeitsbericht für die Finanzausgleichsperiode 2026–2029 (Nomination der Mitglieder)
Erwägungen
Gemäss Art. 18 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (SR 613.2) legt der Bundesrat der Bundesversammlung alle vier Jahre einen Bericht über den Vollzug und die Wirksamkeit des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) vor. Der Wirksamkeitsbericht gibt Aufschluss über die Zielerreichung des NFA in der vergangenen Periode und erörtert mögliche Anpassungen. Eine Fachgruppe, die sich paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Kantonen zusammensetzt, begleitet die Erarbeitung des Wirksamkeitsberichts (Art. 48 Abs. 1 Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich [SR 613.21]). Die kantonale Delegation in der Fachgruppe besteht aus drei Vertreterinnen und Vertretern sowie drei Stellvertreterinnen und Stellvertretern der ressourcenschwachen Kantone und aus zwei Vertreterinnen und Vertretern sowie zwei Stellvertreterinnen und Stellvertretern der ressourcenstarken Kantone. Die Kantonsvertretungen werden auf Beginn einer Evaluationsperiode des Finanzausgleichs jeweils neu bezeichnet. Der bisherigen Praxis entsprechend hat die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) die regionalen Regierungskonferenzen mit Schreiben vom 31. März 2025 eingeladen, bis am 15. Juli 2025 die Vertretungen der Kantone in der Fachgruppe für die Evaluationsperiode 2026–2029 zu bestätigen oder neu zu bezeichnen. Gestützt darauf wird der Leitende Ausschuss der KdK an seiner Sitzung vom 22. August 2025 die Vertreterinnen und Vertreter der Kantone wählen. Seitens der ressourcenstarken Kantone muss ein Stellvertretersitz neu bezeichnet werden. Die anderen Vertreter der ressourcenstarken Kantone stehen für die nächste Evaluationsperiode weiterhin zur Verfügung. Der Kanton Zürich ist in keiner regionalen Regierungskonferenz Vollmitglied. Deshalb soll er eine eigene Nomination für den unbesetzten Stellvertretersitz der ressourcenstarken Kantone vornehmen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, 3001 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an mail@kdk.ch): Mit Schreiben vom 31. März 2025 haben Sie die regionalen Regierungskonferenzen eingeladen, die kantonalen Vertretungen in der Fachgruppe Wirksamkeitsbericht für die nächste Finanzausgleichsperiode 2026–2029 zu nominieren. In der Fachgruppe Wirksamkeitsbericht ist zurzeit ein Stellvertretersitz der ressourcenstarken Kantone unbesetzt. Da der Kanton Zürich in keiner regionalen Regierungskonferenz Vollmitglied ist, konnten wir keinen Zürcher Vorschlag einbringen. Deshalb nehmen wir eine eigene Nomination für die Fachgruppe Wirksamkeitsbericht vor. Wir beantragen dem Leitenden Ausschuss der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), Basilius Scheidegger, Chef der Finanzverwaltung des Kantons Zürich, als Stellvertreter der ressourcenstarken Kantone zuhanden des Eidgenössischen Finanzdepartements zu wählen. Basilius Scheidegger hat langjährige Erfahrung im Nationalen Finanzausgleich (NFA) und sehr gute Kenntnisse des Finanzausgleichssystems. Dem Kanton Zürich kommt im NFA eine bedeutende Rolle zu. Er ist einer der grössten Beitragszahler im Ressourcenausgleich und erbringt im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IKZ) verschiedene Leistungen für andere Kantone. Die Nettozahlung des Kantons Zürich in den Finanzausgleich beträgt 2026 rund 391 Mio. Franken. Darüber hinaus trägt der Kanton Zürich ungedeckte Kosten von rund 100 Mio. Franken jährlich aufgrund des ausserkantonalen Leistungsbezugs in der IKZ. Des Weiteren ist der Kanton Zürich Empfänger des soziodemografischen Lastenausgleichs (SLA). Der SLA steht von verschiedenen Seiten unter Druck und ist ein Schwerpunktthema des nächsten Wirksamkeitsberichts. Aus diesen Gründen erachten wir es als gerechtfertigt, dass der Kanton Zürich in der Fachgruppe Wirksamkeitsbericht vertreten ist. Aus unserer Sicht stehen diesem Anliegen die derzeitigen Vertretungen des Kantons Zürich im politischen Steuerungsorgan, die an das Präsidium der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren geknüpft ist, und in der technisch orientierten Fachgruppe Qualitätssicherung nicht entgegen, da heute bereits Doppelvertretungen vorkommen und dem Kanton Zürich in der
Fachgruppe Wirksamkeitsbericht nur die Rolle des Stellvertreters zukommen würde.
Ausserdem beantragen wir, dass die KdK zukünftig sowohl den Kanton Zürich als auch die Konferenz der NFA-Geberkantone direkt zur Nomination der kantonalen Vertretungen in der Fachgruppe Wirksamkeitsbericht einlädt.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Peter Hösli