RRB Nr. 670/2024
Anfrage Linda Camenisch, Wallisellen, Barbara Franzen, Niederweningen, und Corinne Hoss-Blatter, Zollikon, betreffend Der Ruf des Unispitals (USZ) erneut in den Negativ-Schlagzeilen - es braucht endlich eine transparente und vollständige Aufarbeitung, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 154/2024
Sitzung vom 19. Juni 2024
670. Anfrage (Der Ruf des Unispitals [USZ] erneut in den Negativ- Schlagzeilen – es braucht endlich eine transparente und vollständige Aufarbeitung) Die Kantonsrätinnen Linda Camenisch, Wallisellen, Barbara Franzen, Niederweningen, und Corinne Hoss-Blatter, Zollikon, haben am 29. April 2024 folgende Anfrage eingereicht: Erneut erscheint das Unispital Zürich (USZ) bzw. die damalige und jetzige Spitalführung in den Negativ-Schlagzeilen. Es braucht endlich eine transparente und vollständige Aufarbeitung der Zustände in der Herzklinik unter Prof. F. Maisano, insbesondere über den Zeitraum zwischen 2016 und 2020. Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Betreffend die durch Prof. F. Maisano negierte Gesundheitsgefährdung, welche durch eine nicht vollständige Verankerung bzw. eine spätere Ablösung der Devices ausgelöst wurde, kam bereits die USZeigene Untersuchung durch die Kanzlei Walder Wyss zum Schluss, dass diese Behauptung zu relativieren sei. Es könne sogar zu einer erhöhten Gefährdung des Patienten kommen. Weshalb steht die USZ- Leitung nicht zu diesem Ergebnis und weshalb fand das auch keine Erwähnung im Bericht der ABG-Subkommission (KR-Nr. 58/2021)?
2. Die Implantate stammten von der Valtech, der Unternehmung von Prof. F. Maisano. War das dem damaligen CEO des USZ, Gregor Zünd, sowie dem Spitalrat bekannt?
3. Inwieweit war der damalige CEO des USZ, Gregor Zünd, selber in diese Unternehmung involviert?
4. Die Firma Valtech wurde 2016 an den US-Konzern Edwards Lifesciences verkauft. Gemäss dem damaligen Spitalratspräsidenten, Martin Waser, wusste der damalige CEO Gregor Zünd über die Engagements von Prof. F. Maisano Bescheid, nicht jedoch über dessen Beteiligungen. Wie beurteilt der Regierungsrat diese Stellungnahme mit dem heutigen Wissensstand?
5. Der damalige CEO des USZ, Gregor Zünd, wurde 2018 in den Aufsichtsrat der Fresenius Medical Care gewählt. Das USZ und die Fresenius Medical Care unterhielten eine geschäftliche Beziehung. Weshalb beurteilte der Spitalrat diese Einsitznahme nicht als Interessenkonflikt?
6. Der sogenannte Whistleblower, ein damals leitender Arzt der Herzklinik, erhob im Dezember 2019 schwere Vorwürfe gegen Prof. Maisano. Es ging dabei auch um Komplikationen bei Operationen und die finanziellen Interessen bei den Implantaten. Hat die Spitalleitung ihr damaliges Wissen an die ABG-Subkommission weitergegeben? Falls nein, weshalb nicht? Falls ja, weshalb fand das keinen entsprechenden Eingang in den Untersuchungsbericht?
7. Wie kam die ABG-Subkommission in ihrer Beurteilung zum Schluss (Bericht S. 14 und 15), dass es sich beim «Fall Maisano» im Prinzip um ein Zerwürfnis zwischen Klinikchef und leitendem Arzt, dem Whistleblower, handelte? Legte die Spitalleitung gegenüber der Subkommission alle relevanten Informationen offen?
8. Wieso gab es keine Untersuchung zu den Behauptungen der anonymen Gruppe «Honest Falcon»?
9. Das Gesetz über das Universitätsspital Zürich (USZG) (5836/2022) basiert in wesentlichen Teilen auf den Empfehlungen des ABG-Berichtes (58/2021). Insbesondere die Stärkung der Spitaldirektion wird explizit gefordert. Unter diesem Aspekt braucht es aktuell dringend eine transparente Aufarbeitung der Ära Zünd und eine Offenlegung der daraus erfolgten Lehren und Massnahmen. Der Regierungsrat wird gebeten aufzuzeigen, wie die nötige Aufarbeitung erfolgen wird.
10. Gibt es im Zusammenhang mit dem «Memorandum of Understanding» zwischen dem USZ und der Lion Alternative Energy eine Verbindung bzw. einen Interessenskonflikt zwischen Dr. Omer Dzemali und dem USZ? Prof. Omer Dzemali ist seit Dezember 2022 neuer Direktor der Klinik für Herzchirurgie.
11. War Prof. Omer Dzemali Aktionär der Firma, welche «Diamond- Hardness Nano-Carbon Coatings for heart Valves» entwickelt?
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Linda Camenisch, Wallisellen, Barbara Franzen, Niederweningen, und Corinne Hoss-Blatter, Zollikon, wird wie folgt beantwortet:
Die Beantwortung der Fragen erfolgt unter Einbezug des Universitätsspitals Zürich (USZ). Zu den Fragen, die sich an die Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit (ABG) des Kantonsrates richten und den von ihr verfassten Bericht über die Untersuchung zu besonderen Vorkommissen an mehreren Kliniken des Universitätsspitals Zürich
(USZ) (KR-Nr. 58/2021, im Folgenden ABG-Bericht) betreffen, kann sich der Regierungsrat nicht äussern. Diese müssten direkt an die ABG gerichtet werden. Zu Frage 1: Die Resultate und Schlussempfehlungen der von der Anwaltskanzlei Walder Wyss AG im Auftrag des USZ und nach den Regeln einer unabhängigen Administrativuntersuchung 2020 durchgeführten Untersuchung wurden vom USZ sorgfältig analysiert. Wo nötig, wurden entsprechende Massnahmen erarbeitet und implementiert. Der von Juli 2020 bis November 2022 amtierende Klinikdirektor der Klinik für Herzchirurgie war massgeblich in diesen Prozess einbezogen und hat zudem auch eigene Verbesserungsmassnahmen umgesetzt. Zu Fragen 2 und 3: Weder der Spitalrat noch der ehemalige CEO des USZ hatten Kenntnisse darüber, welche Implantate von welchem Unternehmen stammten. Der ehemalige CEO hatte weder ein Mandat für die Valtech inne noch hielt er an ihr eine Beteiligung. Eine der Lehren aus der Aufarbeitung der Vorfälle im Frühjahr 2020 bestand in der Schaffung eines Transparenzregisters (vgl. Empfehlungen 46 und 47 des ABG-Berichts). Mit der Weisung über den Umgang mit Interessenkonflikten und die Offenlegung von Interessenbindungen wurden die Leitenden Mitarbeitenden des USZ sowie besonders bezeichnete Berufsgruppen verpflichtet, ihre Interessenbindungen, insbesondere Beteiligungen an Gesellschaften und Mitgliedschaften in Berufsverbänden, offenzulegen. Zudem wurden in Abstimmung mit Swissmedic Vorkehrungen zur Verbesserung des Bewilligungsverfahrens beim erstmaligen Einsatz von neu entwickelten Medizinprodukten im Rahmen eines «compassionate use» getroffen. Damit werden die Empfehlungen 40 und 73 gemäss ABG-Bericht aufgenommen. Zu Frage 4: Zur damaligen Zeit bestand für Mitarbeitende mit einer Doppelanstellung am USZ und an der Universität Zürich (UZH), also insbesondere die Klinik- und Institutsdirektorinnen und -direktoren, eine Offenlegungspflicht von Mandaten – sowohl an der UZH als auch am USZ. Es bestand damals aber bei beiden Institutionen keine Verpflichtung, Beteiligungen zu melden. Es ist eine der wesentlichen Korrektur- und Verbesserungsmassnahmen, dass diese Praxis am USZ mittlerweile geändert und eine Meldepflicht auch in Bezug auf Beteiligungen eingeführt worden ist (vgl. Empfehlungen 43 und 44 gemäss ABG-Bericht).
Zu Frage 5: Der ehemalige CEO des USZ hat sowohl bei der UZH als auch beim Spitalrat des USZ offiziell ein Gesuch für die Übernahme des Mandats bei der Fresenius Medical Care gestellt. Dies, weil er zum damaligen Zeitpunkt noch eine Doppelanstellung innehatte. Beide Institutionen haben das Gesuch geprüft und der Übernahme des Verwaltungsratsmandats zugestimmt. Für seine Funktion am USZ wurde mit dem ehemaligen CEO ausdrücklich eine Verpflichtung vereinbart, bei Interessenkonflikten bzw. Geschäften des USZ mit Fresenius Medical Care in den Ausstand zu treten. Im Zusammenhang mit der Übernahme dieses Mandats gelangte auch die ABG mit mehreren Fragen an die Gesundheitsdirektion und berichtete darüber in ihrem Antrag zur Genehmigung des Jahresberichts des USZ und des Berichts über die Umsetzung der Eigentümerstrategie für das Jahr 2019 (vgl. Vorlage 5623a). Zu Frage 6: Die Spitalleitung des USZ hat gegenüber den untersuchenden Stellen und gegenüber den Aufsichtsorganen alle ihr vorliegenden Informationen offengelegt. Zu Frage 7: Diese Frage richtet sich an die ABG. Wie einleitend ausgeführt, kann der Regierungsrat dazu keine Stellung nehmen. Die Fragen müssten direkt an die ABG gerichtet werden. Zu Frage 8: Das USZ ging und geht konkreten Hinweisen auf Fehlverhalten stets nach. Neben der Untersuchung der Anwaltskanzlei Walder Wyss AG wurden eine ganze Reihe von weiteren externen Untersuchungen durchgeführt. Die in der damaligen Zeit zum Teil wechselseitig vorgebrachten anonymen Vorwürfe waren dabei jeweils Teil der Fragestellung bzw. der Dokumentation für diese Untersuchungen. Die in der Frage erwähnte Gruppierung hat sich nie an die Gesundheitsdirektion gewandt. Zu Frage 9: Das USZ hat sowohl die Gesundheitsdirektion als auch die ABG regelmässig über die aus den zahlreichen externen und internen Abklärungen in den Jahren 2020 bis 2022 gezogenen Lehren und getroffenen Massnahmen informiert. USZ-intern wurde u. a. die Compliance gestärkt (Umsetzung der Empfehlung 32 gemäss ABG-Bericht) und ein Kulturwandel angestossen (Empfehlungen 49 und 50 gemäss ABG-Bericht) sowie eine externe Meldeplattform eingerichtet, über die Hinweise auch anonym abgegeben werden können (Empfehlungen 53 und 54 gemäss ABG-Bericht). Die Gesundheitsdirektion hat im Sommer 2020 ein externes Gutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, wo grundsätzliche
strukturelle Probleme bestehen und wie die Aufsicht der Gesundheitsdirektion gegenüber dem Spitalrat und des Spitalrates gegenüber der Spitaldirektion verbessert werden kann. Die verschiedenen Empfehlungen wurden im Rahmen der Überarbeitung der Eigentümerstrategie, mit dem Erlass einer Verordnung über die Spitalräte (LS 813.12), die Revision des Gesetzes über das Universitätsspital Zürich (LS 813.15) sowie die Wahl neuer Spitalratsmitglieder umgesetzt. Geprüft und grossmehrheitlich umgesetzt wurden u. a. die Empfehlungen 12, 15, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 47, 51 und 75 gemäss ABG-Bericht. Neben den auf verschiedenen Ebenen umgesetzten Massnahmen hat sich am USZ auch in personeller Hinsicht einiges verändert: Mittlerweile umfasst das siebenköpfige Spitalratsgremium vier neue Spitalratsmitglieder, darunter den neuen Spitalratspräsidenten, die jeweils vom Regierungsrat gewählt wurden und deren Wahl vom Kantonsrat genehmigt worden ist. Der Spitalrat hat eine neue CEO gewählt, die ihre Tätigkeit am 1. Juni 2023 aufgenommen hat. Ebenso hat der Spitalrat einen neuen Direktor der Klinik für Herzchirurgie gewählt, der seine Tätigkeit am 1. Dezember 2022 aufgenommen hat. Aufgrund der neuerlichen medialen Berichterstattung, die sich allesamt auf den Zeitraum 2016 bis 2020 bezieht, hat die neue Spitalleitung am 8. März 2024 an einem Mediengespräch darüber orientiert, dass entschieden wurde, eine Taskforce mit unabhängigen externen Expertinnen und Experten aus dem Ausland einzusetzen, die in völliger Unabhängigkeit alle im Zeitraum von 2016 bis 2020 in der Herzchirurgie des USZ aufgetretenen Fälle von verstorbenen Patientinnen und Patienten nochmals untersuchen wird. Diese Taskforce ist dabei selbstständig in der Beurteilung der Unterlagen und in ihrem Entschluss, allenfalls einzelne Fälle nach Abschluss der Untersuchungen zur Anzeige zu bringen, sollte es Hinweise für strafrechtlich relevante Ereignisse geben. Zu Frage 10: Nein, einen solchen Zusammenhang gibt es nicht. Das Ziel des erwähnten «Memorandum of Unterstanding» (MoU) war es, dass die Lion Alternative Energy PLC eine patentierte Nano-Carbon Beschichtungstechnologie und damit die Produktion von nanocarbon beschichteten Devices entwickeln könnte. Das USZ hatte die Absicht, diese Entwicklung mit Forschung und Beratung zu unterstützen. Es flossen keine
Gelder und jede Partei hätte die ihr aus der Kooperation entstehenden Kosten selbst getragen. Die umgehende Beurteilung durch die Compliance-Stelle des USZ zeigte keine Interessenkonflikte. Das MoU wurde dennoch gekündigt, um keine weitere Angriffsfläche zu bieten.
Zu Frage 11: Nein, der in den Medien kolportierte Eintrag im englischen Handelsregister war falsch, kann aber rückwirkend nicht korrigiert werden. Prof. Dr. Dzemali war nie Aktionär dieses Unternehmens, was dieses auch schriftlich bestätigt hat.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli