Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 1 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 672/2019

Kantonspolizei, Verstärkung Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt, Stellenplan

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Juli 2019

672. Kantonspolizei, Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt

Erwägungen

(Stellenplan) Gewalt an Frauen im Kanton Zürich ist auch im Jahr 2019 eine traurige Tatsache. Durchschnittlich 13-mal pro Tag rücken die Polizeikräfte wegen Fällen von häuslicher Gewalt (HG) aus. Kantonspolizei, Staatsanwaltschaften, die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt (IST), die Jugendanwaltschaften, die Kantonale Opferhilfestelle- und die Opferberatungsstellen, Frauenhäuser und weitere zivilgesellschaftliche Akteurinnen engagieren sich heute gemeinsam gegen alle Formen der Gewalt. Der Kanton Zürich nimmt mit seinem Angebot auf diesem Feld in der Schweiz eine Vorreiterrolle ein, die er auch in Zukunft behalten will. Deshalb hat der Regierungsrat für die Legislaturperiode 2019–2023 die Gewalt gegen Frauen als Schwerpunkt festgelegt (RRB Nr. 184/2019). Die Stossrichtung zur Vorbeugung und Verminderung von Gewalt gegen Frauen ist eine mehrfache. Die Vorhaben umfassen im Wesentlichen die weitere Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu den verschiedenen Gewaltformen, die Fortsetzung und den Ausbau von Aus- und Weiterbildungen für Fachpersonen, die Vereinfachung des Zugangs zu Unterstützungs- und Hilfsangeboten für Betroffene, die Vertiefung von Massnahmen zur Senkung der Gewaltbereitschaft potenzieller Tatpersonen, die Überprüfung von Massnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (SR 0.311. 35) sowie die stetige Optimierung und Gewährleistung der interdisziplinären Zusammenarbeit aller mit dem Thema befassten Behörden und Institutionen. Durch den verstärkten Einbezug von Akteuren der Zivilgesellschaft sollen sodann Synergien genutzt werden. Darüber hinaus hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 258/2019 in Umsetzung der Motion KR-Nr. 46/2016 dem Kantonsrat eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes beantragt. Diese Änderung sieht vor, dass die polizeiliche Anordnung von Schutzmassnahmen gemäss dem Gewaltschutzgesetz auch für Stalking-Opfer ausserhalb von partnerschaftlichen und/oder familiären Beziehungen möglich sein soll. Bei diesen Vorhaben kommt der IST eine sehr wichtige Rolle zu. Auf den 1. Januar 2014 wurde die mit einer Vollzeitstelle dotierte IST von der Direktion der Justiz und des Innern zur Sicherheitsdirektion übertragen und dort innerhalb der Präventionsabteilung der Kantonspolizei Zürich nahe dem Dienst Gewaltschutz angesiedelt (RRB Nr. 941/2013). Die IST ist gemäss § 17 Abs. 1 des Gewaltschutzgesetzes vom 19. Juni

2006 (GSG, LS 351) zuständig für die Steuerung, die Koordination und Überprüfung der Zusammenarbeit der mit häuslicher Gewalt befassten Behörden und Beratungsstellen des gesamten Kantons Zürich. Sie wird in ihrer Tätigkeit durch das Strategische Kooperationsgremium unterstützt (§ 17 Abs. 2 GSG). Dieses setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Behörden, Beratungsstellen und Institutionen zusammen, die einen engen Bezug zum Thema häusliche Gewalt aufweisen. Diese interdisziplinäre Arbeitsgruppe bezweckt, die Vernetzung und den Austausch sowie die gemeinsame Ausrichtung im Bereich Prävention und Intervention bei häuslicher Gewalt sicherzustellen. Zudem leitet die IST die interdisziplinär zusammengesetzte Arbeitsgruppe Monitoring, die sich vorwiegend mit Schnittstellenthemen auf operativer Ebene befasst. Die kantonale Opferhilfestelle ist in beiden Arbeitsgruppen vertreten. Die IST organisiert pro Jahr vier halbtägige kostenlose Veranstaltungen für Fachpersonen (Mitarbeitende von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Beistandspersonen, Beratungsstellen usw.), die Umgang mit gewaltbetroffenen Menschen haben. Auch die Sitzungen des Strategischen Kooperationsgremiums werden dazu genutzt, das Wissen rund um das Thema häusliche Gewalt zu erweitern und zu vertiefen. Zudem hat die IST in Zusammenarbeit mit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Departement Soziale Arbeit, den Lehrgang Certificate of Advanced Studies (CAS) «Häusliche Gewalt» entwickelt. Daneben wirkt die IST bei Stellungnahmen in Rechtsetzungsvorhaben und anderen Vorstössen mit und engagiert sich stark im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema häusliche Gewalt. Seit 1. Januar 2014 nimmt die IST eine wesentliche Rolle im Netzwerk des Kantonalen Bedrohungsmanagements ein. Durch die Einbindung in die Präventionsabteilung der Kantonspolizei wurde die IST viel stärker ins operative Tagesgeschäft einbezogen. Die Erfahrungen der letzten rund fünf Jahre haben gezeigt, dass die verstärkten und vielfältigen Präventionsanstrengungen die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Behörden und Institutionen einerseits massgeblich verbesserten, anderseits jedoch die beschränkten Kapazitäten der IST übersteigen.

Hinzu kommt, dass für die IST aus genannten Überlegungen inskünftig von einer Verstärkung der Präventionsarbeit sowie einem nochmals erhöhten Koordinations-, Beratungs- und Vermittlungsaufwand auszugehen ist. Zudem soll die Öffentlichkeitarbeit zum Thema häusliche Gewalt verstärkt werden. Die zum heutigen Zeitpunkt bereits stark überlastete IST kann diese Aufgaben mit den bestehenden Mitteln (1 Vollzeitstelle) nicht bewältigen. Um die genannten Aufgaben und Vorhaben des Regierungsrates ausreichend erfüllen zu können, ist im Zivilstellenplan der Kantonspolizei

Zürich per 1. September 2019 eine zusätzliche Vollzeitstelle in der Richtposition, Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA, LK 21 VVO, zu schaffen. Bei der zu schaffenden Stelle handelt es sich um eine gewöhnliche Stellenaufstockung, weshalb es keiner weiteren Einreihungsprüfung bedarf. Die Personalkosten betragen für das Jahr 2019 (ab September) rund Fr. 60 000 und ab 2020 jährlich rund Fr. 180 000. Diese Beträge sind im Budget 2019 und im KEF 2019–2022 enthalten und werden der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Zivilstellenplan der Kantonspolizei wird mit Wirkung ab 1. September 2019 folgende unbefristete Stelle geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Federal Act on the Privileges, Immunities and Facilities and the Financial Subsidies granted by Switzerland as a Host State, Art. 17 — read in the version of January 1, 2008; the act was consolidated again on November 1, 2022.

Cited in