RRB Nr. 672/2024
Anfrage Astrid Furrer, Wädenswil, und Claudio Zihlmann, Zürich, betreffend Farben statt Noten in der Oberstufenschule Wädenswil, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 116/2024
Sitzung vom 19. Juni 2024
672. Anfrage (Farben statt Noten in der Oberstufenschule Wädenswil) Kantonsrätin Astrid Furrer, Wädenswil, und Kantonsrat Claudio Zihlmann, Zürich, haben am 8. April 2024 folgende Anfrage eingereicht: Gemäss Medienberichten möchte die Oberstufenschule Wädenswil (OSW) eine neue Beurteilung der Schülerinnen und Schüler einführen: ein Farbensystem. Dieses soll gemäss der OSW allen Jugendlichen Erfolgserlebnisse ermöglichen, indem sich die Schülerinnen und Schüler am individuellen Lernstand orientieren können. Die OSW ist – Zitat – «der Überzeugung, dass die Noten häufig lernhinderlich sein können und arbeiten deshalb nach untenstehenden Standards». Dieser neue Standard soll die Einführung eines Farbensystems sein: Die Schülerinnen und Schüler setzen sich für jedes Fach selber eine Zielnote und werden mit Farben bewertet: – Zielnote übertroffen: Pink – Zielnote erreicht: Grün – Zielnote noch nicht erreicht: Orange Für die Setzung der Zielnote sollen die Lehrperson und die Eltern miteinbezogen werden. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Hat der Regierungsrat Kenntnis von der Einführung des neuen Systems der OSW?
2. Wie stellt sich der Regierungsrat zu dieser Massnahme der OSW?
3. Teilt der Regierungsrat die Meinung der OSW, dass Noten häufig lernhinderlich sein sollen?
4. In der Diskussion zur PI 69/2020 wurde ausgeführt, dass Alternativen zu Schulnoten in anderen Gemeinden scheiterten: Die Lernbereitschaft von SuS hatte abgenommen, weil der Ansporn, eine gute Note zu erreichen, fehlte. Was sind damit die Erfahrungen im Kanton Zürich?
5. Trotz Schulreformen schneiden Schweizer SuS seit 20 Jahren in den Pisa-geprüften Fächern Mathematik, Naturwissenschaften und Lesen immer schlechter ab, seit 10 Jahren sogar unter dem OECD-Durchschnitt. Geht der Regierungsrat davon aus, dass «Farben statt Noten» die Leistungen verbessert?
6. Wie schätzt der Regierungsrat den steigenden Aufwand für die Lehrkräfte für das neue System ein? Rechtfertigt der Aufwand das Resultat?
7. Welche Möglichkeiten haben Eltern von Jugendlichen in der OSW, welche für das Schulsystem ihrer Kinder Noten wünschen und keine Farben?
8. In der Arbeitswelt aber auch im Leben allgemein sind Enttäuschungen und Rückschläge an der Tagesordnung. Es gilt, sich an Enttäuschungen und Rückschläge früh zu gewöhnen, um eine gewisse Resilienz aufzubauen. Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass sich Jugendliche in Schulen und in diesem Fall in einer Sekundarschule auch mit Rückschlägen und Enttäuschungen auseinandersetzen sollten, um z. B. auf das Berufsleben vorzubereitet zu sein?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Astrid Furrer, Wädenswil, und Claudio Zihlmann, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Lehrpersonen sind verpflichtet, die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Zeugnis mit Noten zu bewerten (§ 9 Abs.1 Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse [LS 412.121.31]). Rückmeldungen auf Lernzielkontrollen während des Semesters können die Lehrpersonen im Rahmen der ihnen zukommenden Methodenfreiheit gestalten (vgl. § 23 Volksschulgesetz [VSG, LS 412.100]). Entsprechend verfügt der Regierungsrat in diesem Bereich über keine Informationen. Zu Frage 2: Die Schulen im Kanton Zürich kennen gemäss Lehrplan 21 drei Formen der Beurteilung: die formative, die summative und die prognostische Beurteilung. Die formative Beurteilung ist lernzielorientiert, individualisierend und erfolgt laufend während des Unterrichts. Die summative Beurteilung richtet das Augenmerk auf den Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers nach Abschluss eines längeren Zeitraums (z. B. Beurteilung im Zeugnis nach einem Semester). Die prognostische Beurteilung blickt in die Zukunft; eine solche kommt z. B. beim Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule zur Anwendung oder beim Planen der weiteren Schullaufbahn bzw. dem Eintritt in die Berufswelt. (vgl. Broschüre «Beurteilung und Schullaufbahnentscheide», zh.ch/de/ bildung/informationen-fuer-schulen/informationen-volksschule/volksschule-schulinfo-unterricht/schulinfo-beurteilung-zeugnis.html#-
115758267, S. 4). Die in der Anfrage erwähnte Methode der Oberstufenschule Wädenswil bezieht sich auf die formative Beurteilung der Schülerinnen und Schüler. Zu Frage 3: Die summative Beurteilung führt bei starken Schülerinnen und Schülern zu Erfolgserlebnissen, bei schwächeren Schülerinnen und Schülern hingegen häufiger zu Misserfolgserlebnissen. Eine für alle Schülerinnen und Schüler geltende Aussage ist daher nicht möglich. Zu Frage 4: Das von der Oberstufenschule Wädenswil verwendete System stellt keine Alternative zu Schulnoten im Zeugnis dar, sondern es ergänzt diese während des Semesters. Eine Erprobung von Alternativen zu Zeugnisnoten im Rahmen eines Schulversuches wurde bislang im Kanton Zürich nicht durchgeführt und eine solche ist auch nicht geplant. Entsprechend liegen hierzu keine Erfahrungen vor. Zu Frage 5: Im internationalen Vergleich schneiden die 15-jährigen Jugendlichen in der Schweiz in Mathematik, Lesen und Naturwissenschaften gut bis sehr gut ab. In allen drei getesteten Kompetenzbereichen liegt die Schweiz über dem OECD-Durchschnitt. Die besten Testergebnisse erreichen die 15-Jährigen in der Schweiz in Mathematik, wie die PISA-Studie von 2022 zeigt. Ob «Farben statt Noten» die Leistungen noch weiter verbessern könnten, muss offenbleiben, da diesbezüglich bislang kein Schulversuch durchgeführt wurde (vgl. Beantwortung der Frage 4). Zu Frage 6: Rückmeldungen auf Lernzielkontrollen während des Semesters liegen in der Kompetenz der Lehrperson bzw. Schule. Es ist Sache der Lehrpersonen, ihren Arbeitsaufwand entsprechend zu planen. Dem Regierungsrat liegen keine Erhebungen dazu vor, ob «Farben statt Noten» zu mehr oder weniger Aufwand führen. Zu Frage 7: Lehrpersonen und Eltern einer Schülerin oder eines Schülers haben sich bei auftretenden Schwierigkeiten, aussergewöhnlichen Ereignissen oder aussergewöhnlicher Entwicklung von Leistung und Verhalten, insbesondere wenn eine wesentlich schlechtere Qualifikation im Zeugnis zu erwarten ist, gegenseitig zu informieren (vgl. § 61 Volksschulverordnung [LS 412.101]). Eltern haben zudem das Recht, Einsicht in die Beurteilungsanlässe (auch standardisierte Prüfungen) ihrer Kinder zu nehmen. Bei methodisch-didaktischen Entscheidungen ist die Mitwirkung der Eltern ausgeschlossen (§ 55 VSG).
Zu Frage 8: Der Aufbau von Resilienz ist in der Persönlichkeitsentwicklung wichtig, wird in der Regel jedoch nicht durch eine frühe Gewöhnung an Enttäuschungen und Rückschläge gefördert, sondern unter anderem durch Selbstwirksamkeit. Diese kann sich im schulischen Umfeld unter anderem entwickeln, wenn die Schülerin oder der Schüler versteht, weshalb sie oder er eine schlechte Beurteilung bekommen hat und wie sie oder er sich verbessern kann und wenn sie oder er lernt, sich klare, realistische Ziele zu setzen. Die Überzeugung der eigenen Wirksamkeit trägt insbesondere auch zur Bewältigung von Übergängen bei. Beim Übergang zwischen Volksschule und Berufsbildung setzt die Bildungsdirektion einen Schwerpunkt. Im Rahmen des Programms Volksschule – Berufsbildung wird die Kooperation unter allen Mitwirkenden am Übergang gefördert. Mit dem neuen Rahmenkonzept Berufswahl steht ein Leitfaden zur Hand, damit die jungen Menschen im Kanton Zürich beim Übergang in die Berufswelt optimal unterstützt werden können (berufswahl.zh.ch/fuer-lehrpersonen/).
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli