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RRB Nr. 678/2012

Strassen, Illnau-Effretikon, 339, Ortseingang, Radweg/Eingangstor, Projekt, Erstellung, Festsetzung, Bauausführung, neue und gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Juni 2012

678. Strassen (Illnau-Effretikon/Volketswil, 339 Uster-/Winterthurerstrasse)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Gemäss Radwegkonzept Kanton Zürich, Schlussbericht November 2005, ist unter der internen Nummer I-4 von ausgangs Illnau-Effretikon nach Gutenswil ein Radweg zu bauen. Die Fortsetzung des Radwegs vom Dorfeingang Illnau-Effretikon bis zum Rössli-Kreisel an der Kempttalstrasse wird in einem separaten Gestaltungsprojekt Usterstrasse ausgearbeitet. Die Usterstrasse führt bis zur Ortsgrenze in Illnau-Effretikon und weiter als Winterthurerstrasse nach Gutenswil. Es ist die Hauptverbindung von Illnau nach Gutenswil. Eine direkte Radwegverbindung zwischen den beiden Orten besteht noch nicht, sie soll mit dem vorliegenden Projekt umgesetzt werden. Das Projekt des Tiefbauamts, das in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Illnau-Effretikon und der Gemeinde Volketswil erarbeitet wurde, sieht im Wesentlichen folgende Massnahmen vor: – Erstellung eines Radwegs von rund 2 km Länge auf der östlichen Seite der Uster-/Winterthurerstrasse. Im Innerortsbereich wird der 2,75 m breite Radweg sowohl in Illnau als auch in Gutenswil ohne Grünstreifen ausgebildet. Im Ausserortsbereich hat der Radweg auf der ganzen Länge eine Breite von 2,5 m. Hier trennt ein 1,5 m breiter Grünstreifen den Radweg von der Strasse ab. In Gutenswil werden die Radfahrenden von der Pfäffikerstrasse bis zum Hauflandweg auf einem Radstreifen geführt. Nach dem Hauflandweg erfolgt die Auffahrt auf den Radweg; – Beanspruchung von rund 600 m2 Waldfläche im Bereich der Gemeindegrenze Illnau-Effretikon zu Volketswil auf der Parzelle Kat.- Nr. 2167. Das Rodungsgesuch wurde fristgerecht eingereicht. Die Verfügung des Amtes für Landschaft und Natur, Abteilung Wald, vom 8. Dezember 2011 liegt vor; – In Absprache mit der Stadt Illnau-Effretikon, Erstellung eines 2,5 m breiten Mehrzweckstreifens mit Inselköpfen im Bereich des Orteingangs Illnau-Effretikon. Dieser Mittelstreifen erleichtert den Radfahrenden die Auffahrt auf den Radweg. Dieses Element wirkt als Eingangstor auch verkehrsberuhigend;

– Erstellung einer neuen Wasserleitung durch die Gemeinde Volketswil parallel zum Bau des Radwegs bis zum Waldhof. Die Freileitung des Elektrizitätswerks des Kantons Zürich und der Swisscom wird in diesem Bereich demontiert. Die Hausanschlüsse werden über ein bereits erstelltes Kabeltrassee erfolgen; – die durch den Radweg beanspruchte Landfläche wird als Fruchtfolgeflächen-Kompensation berücksichtigt. Der Stadtrat Illnau-Effretikon hat dem Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes (StrG) mit Beschluss vom 5. November 2009 und der Gemeinderat Volketswil mit Schreiben vom 29. Januar 2010 zugestimmt. Die Einwendungen der Stadt Illnau-Effretikon konnten bereinigt werden. Die öffentliche Auflage des Bauprojekts gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 21. Oktober bis 20. November 2011. Innerhalb der Auflagefrist wurden in Illnau-Effretikon drei und in Volketswil sieben Einsprachen eingereicht, die mit einer Ausnahme alle im Rahmen der Einigungsverhandlungen mit den Einsprechenden bereinigt werden konnten. Die jeweilige Zustimmung mit Einspracherückzug liegt mit der Unterzeichnung des Anpassungsprotokolls vor. Die übrige Einsprache enthielt enteignungsrechtliche Begehren. Diese werden im anschliessenden Enteignungsverfahren nach §§ 18 ff. StrG behandelt.

B. Lärmtechnische Anpassungen und Projektfestsetzung Die Abklärungen durch die Fachstelle Lärmschutz vom 13. August 2009 haben ergeben, dass das Bauvorhaben aus lärmtechnischer Sicht unbedenklich ist. Durch das Projekt ändert sich die Lage der Strassenachse nur unwesentlich. Deshalb ist keine spürbare Änderung der Lärmsituation zu erwarten. Durch den Bau des Eingangstors in Illnau-Effretikon kann eher mit einer Lärmminderung von 1 bis 2 dB gerechnet werden. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen.

C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 3. Oktober 2011 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 240 000 Bauarbeiten 2 400 000 Nebenarbeiten 300 000 Technische Arbeiten 360 000 Total 3 300 000

Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die nachstehenden Kosten: in Franken Fahrradanlagen (82%) 2 700 000 Erneuerung Staatsstrassen (18%) 600 000 Total 3 300 000 Der Stadtrat Illnau-Effretikon hat mit Beschluss vom 24. November 2011 einer Kostenbeteiligung am Eingangstor von Fr. 140 000 zugestimmt. Der Betrag wird nach Inbetriebnahme der Anlage der Stadt Illnau- Effretikon in Rechnung gestellt. Die Einnahme ist dem Konto 8400. 61100 80010, Rückerstattung von Investitionsausgaben Fahrbahnen/Beleuchtung (Profit-Center P84490, Objekt 84S-70086), gutzuschreiben. Der Kostenverteiler gestaltet sich demnach wie folgt: Kanton Illnau-Effretikon Total in Franken in Franken in Franken Fahrradanlagen 2 700 000 0 2 700 000 Staatsstrassen Erneuerung 460 000 140 000 600 000 Total 3 160 000 140 000 3 300 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist unter Berücksichtigung des erwähnten, rechtsverbindlich zugesicherten Beitrags der Stadt Illnau- Effretikon von Fr. 140 000 eine Nettoausgabe von Fr. 3 160 000 zu bewilligen, wovon Fr. 460 000 als gebunden gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG und Fr. 2 700 000 als neu in die Investitionsrechnung aufzunehmen sind. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 3 300 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgabe Ausgaben Fr. Fr. Fr. Investitionsrechnung Konto 8400.50130 00000 2 700 000 2 700 000 Fahrradanlagen Konto 8400.50111 00000 600 000 600 000 Staatsstrassen Erneuerung Total 600 000 2 700 000 3 300 000 In der erwähnten Ausgabenbewilligung sind die mit Verfügungen des Tiefbauamtes Nrn. 1496/2008 und 4009/2010 bewilligten Ausgaben von Fr. 280 000 für die Projektierungsarbeiten enthalten. Diese Verfügungen sind bezüglich der Ausgabe aufzuheben.

Die Bruttoinvestitionskosten von Fr. 3 300 000 verringern sich um den Beitrag der Stadt Illnau-Effretikon von pauschal Fr. 140 000 auf Nettoinvestitionskosten von Fr. 3 160 000. Das Vorhaben verursacht Kapitalfolgekosten von Fr. 127 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen (3%) Abschreibungssatz Betrag Baukosten Fr. Fr. Fr. Fahrradanlagen 85% 2 700 000 40 000 2,5% 68 000 Staatsstrassen Erneuerung 15% 460 000 7 000 2,5% 12 000 Zwischentotal 100% 47 000 80 000 Total 3 160 000 127 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-70086, Gemeinde Volketswil / Stadt Illnau-Effretikon, 339 Winterthurer-/Usterstrasse aufzunehmen. Der Kostenanteil für Erneuerung Staatsstrassen ist umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2012 mit Fr. 280 000 enthalten und im KEF 2012–2015 für das Jahr 2013 mit Fr. 2 880 000 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Erstellung eines Radwegs und des Eingangstors am Ortseingang Illnau-Effretikon wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.

II. Für die Bauausführung werden eine gebundene Nettoausgabe von Fr. 460 000 und eine neue Ausgabe von Fr. 2 700 000, insgesamt Fr. 3 160 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

III. Diese Beträge werden nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 3. Oktober 2011)

IV. Die Verfügungen des Tiefbauamtes Nrn. 1496/2008 und 4009/2010 werden aufgehoben.

V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

VI. Mitteilung an den Stadtrat Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, 8307 Effretikon, den Gemeinderat Volketswil, Zentralstrasse 5, 8604 Volketswil (je unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Cited in