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RRB Nr. 68/2020

Verein IGIB, Interessengemeinschaft Informatik im Berufsbildungswesen, zusätzliche jährlich wiederkehrende gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Januar 2020

68. Verein Interessengemeinschaft Informatik im Berufsbildungswesen (Ausgabenbewilligung; Erhöhung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Gemäss § 4 Abs. 2 lit. a und b des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG, LS 413.31) ist die Bildungsdirektion zuständig für die Aufsicht über die beruf‌liche Grundbildung und die Durchführung der Qualifikationsverfahren. Zur Sicherstellung dieser Aufgaben nutzt sie die Informatiklösung «Kompass», die vom Verein Interessengemeinschaft Informatik im Berufsbildungswesen (IGIB) betrieben wird. Der Verein IGIB bezweckt die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich der Berufsbildungsinformatik, namentlich mittels Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Weiterentwicklung von «Kompass», einer Informatiklösung für den Vollzug des Berufsbildungsgesetzes (Verwaltung und Administration von Lehrverhältnissen, Lehrbetrieben, Bildungsbewilligungen, Berufsbildungsverantwortlichen, Beitragsausrichtung, Organisation und Durchführung des Qualifikationsverfahrens, Ausschreibung von Lehrstellen im nationalen Lehrstellennachweis [LENA], Fallführung der Berufsberatung sowie Aufbereitung und Lieferung von statistischen Daten an den Bund zur Ausrichtung der Bundesbeiträge). Der Kanton Zürich ist seit 1999 Mitglied des Vereins, dem zudem die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Luzern, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Graubünden sowie das Fürstentum Liechtenstein angehören. Mit der gemeinsamen Software können die IGIB-Mitglieder rasch und kostengünstig auf Veränderungen in den Vollzugsaufgaben der Berufsbildung reagieren. Die Software wurde 2013–2016 weiterentwickelt und verfügt über eine mandantenfähige, zentrale Datenhaltung, Schnittstellen zur Anbindung von Portalen sowie Arbeitslisten zur Verbesserung von Prozessen. «Kompass» ist zurzeit das am weitesten entwickelte System zur Administration des Vollzugs in der Berufsbildung, das in der Schweiz eingesetzt wird. Mit RRB Nr. 541/2017 wurde für die Dienstleistungen des Vereins IGIB (Basisunterhalt Weiterentwicklung und zentraler Betrieb von Kompass, Betrieb der Geschäftsstelle) zugunsten des Kantons Zürich eine jährlich wiederkehrende gebundene Ausgabe von höchstens Fr. 360 000 bewilligt. Diese Ausgabe soll mit der vorliegenden Ausgabenbewilligung erhöht werden.

B. Kosten Die Mitglieder des Vereins IGIB teilen die Kosten für dessen Dienstleistungen, die sich 2020 gemäss Zusammenstellung der Beiträge der Mitglieder vom 21. Januar 2019 auf insgesamt Fr. 1 935 820 belaufen werden, auf der Grundlage eines Verteilschlüssels auf. Dieser setzt sich aus einem Beitrag an den Basisunterhalt und die Weiterentwicklung von Kompass 3, die Wartung der Software-Entwicklungsplattform (LANSA) und den Betrieb der zentralen Datenhaltung auf der Grundlage der Anzahl Lehrverträge sowie einem Sockelbeitrag für den Betrieb der Geschäftsstelle zusammen. Seit 2016 beträgt der Kostenanteil für den Kanton Zürich 22,6%. 2019 wurde eine Überprüfung des Verteilschlüssels vorgenommen und durch die Mitgliederversammlung des Vereins IGIB entschieden, dass dieser für zwei weitere Jahre, das heisst bis 2021, unverändert bleiben soll. Mehrere Ursachen führen zu einer Kostensteigerung ab 2020: 2018 beschloss die Mitgliederversammlung, Kompass um ein Modul für die Fallverwaltung der Berufsberatung zu ergänzen. Die Lizenzkosten werden der Abraxas Informatik AG, St. Gallen, über drei Jahre erstattet. Durch das neue Modul, das von acht IGIB-Mitgliedern genutzt wird, erhöhen sich auch die Kosten für den Basisunterhalt. Es entsteht auch ein Mehraufwand der Geschäftsstelle für den Support der Mitglieder. Dieser müsste sonst durch jedes Mitglied einzeln sichergestellt werden. Kompass 3 bietet dank der zentralen Datenhaltung den IGIB-Mitgliedern die Möglichkeit eines einfachen Datenaustausches. Ein solcher bedingt eine Harmonisierung der Prozesse unter den Mitgliedern, was sich als sehr aufwendig erweist. Des Weiteren betreiben seit Herbst 2019 alle IGIB-Mitglieder jeweils ein Portal für die Lehrbetriebe, was ebenfalls zu einem höheren Koordinations- und Supportaufwand bei der Geschäftsstelle führt. Aus diesen Gründen hat die Mitgliederversammlung ab 2020 eine Aufstockung der Geschäftsstelle um 50% bewilligt. Das Immobilienamt des Kantons Zürich erhöhte den Mietzins für die Büroräumlichkeiten des Vereins IGIB an der Ausstellungsstrasse 80 in Zürich ab 1. März 2018. Diese Mehrkosten wurden 2018 und 2019 aus dem Eigenkapital des Vereins bestritten. Ab 2020 wurde das Budget entsprechend erhöht. 2019 startete die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren im

Rahmen der Unterstützung der Kantone bei der Digitalisierung im Bildungswesen das Programm «Optima». Das Programm hat zum Ziel, den Datenaustausch in der Berufsbildung unter allen Beteiligten zu verbessern. Aus diesem Programm ergeben sich verschiedene neue Aufgaben für die IGIB-Mitglieder, wie beispielsweise eine zentrale Lehrstellenverwaltung für interkantonal tätige Lehrbetriebe, die Einführung des Daten- austausches unter den Kantonen sowie den Organisationen der Arbeitswelt über eine zentrale Plattform. Mit dem Budget 2020 hat der Verein IGIB dafür zusätzliche Mittel eingestellt. Seit 2016 ist die Abraxas Informatik AG Auftragnehmerin des Vereins IGIB für den zentralen Betrieb und die zentrale Datenhaltung von Kompass. Dieser Auftrag muss auf den 1. Januar 2024 neu vergeben werden. Deshalb sind in der Finanzplanung 2019 bis 2024 ab 2022 Kosten für ein Submissionsverfahren und eine allfällige Datenmigration eingeplant. Für 2020 bis 2022 ist aufgrund der zusätzlichen Leistungen von Kompass 3 und der IGIB-Geschäftsstelle für den Kanton Zürich mit folgenden Kosten zu rechnen: Tabelle: Übersicht der Kosten für den Kanton Zürich 2020–2022 (Beträge in Franken) Kostenart Budget 2020 Finanzplanung Finanzplanung 2021 2022 Basisunterhalt einschliesslich Wartung 137 400 160 700 162 800 der Entwicklungsplattform (LANSA) Erweiterte Softwaredienstleistungen 63 300 76 900 72 300 Zentraler Betrieb und Datenhaltung 57 600 58 800 71 200 sowie Datenaustausch Externe Aufwendungen zur Sicherstellung 17 600 42 900 35 000 des Betriebs und des Datenaustausches Lizenz Berufsberatungsmodul 9 500 9 500 0 Sockelbeitrag Geschäftsstelle 125 400 119 000 120 500 Total IGIB 410 800 467 800 461 800 Gemäss den vorstehenden Ausführungen entstehen gegenüber RRB Nr. 541/2017 für die Jahre 2020–2022 jährliche Mehrkosten von höchstens Fr. 140 000. Gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611) gilt eine Ausgabe als gebunden, wenn sie zur Erfüllung eines gesetzlichen Auftrages zwingend erforderlich ist und namentlich der Beschaffung und Erneuerung der für die Verwaltungstätigkeit erforderlichen personellen und sachlichen Mittel dient. Der Betrieb der Informatiklösung «Kompass» sowie deren Anpassung an neue gesetzliche Anforderungen und an neue Standards für den

Datenaustausch sind für die Erfüllung der Vollzugsaufgaben in der Berufsbildung gemäss EG BBG zwingend erforderlich. Bei den diesbezüglichen Kosten handelt es sich deshalb um eine gebundene Ausgabe im Sinn von § 37 Abs. 2 lit. a CRG. Die Kosten für die Dienstleistungen des Vereins IGIB belaufen sich einschliesslich einer Reserve von rund 10% somit auf höchstens Fr. 500 000 jährlich. Die mit RRB Nr. 541/2017 bewilligte Ausgabe ist deshalb um Fr. 140 000 zu erhöhen. Die Kosten gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, Profitcenter 73853000, Informatik MBA, Konto 31300 00000, Dienstleistungen Dritter. Die Beträge sind im Budget 2020 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2023 eingestellt. Durch den gemeinsamen Betrieb von «Kompass» können die Mitglieder des Vereins IGIB die Kosten für den Support, die Erarbeitung von Spezifikationen für die Weiterentwicklung und die Aktualisierung der Stammdaten verringern. Zudem entfallen die Beschaffung und der Betrieb von lokalen Servern in den einzelnen Kantonen. Aufgrund der zentralen Datenhaltung erfolgt zudem der Datenaustausch wesentlich effizienter und verringert dadurch bei den Mitgliedern die Personalkosten. Als Folge des gemeinsamen Betriebs werden zudem die Prozesse unter den IGIB-Mitgliedern laufend harmonisiert.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Dienstleistungen des Vereins Interessengemeinschaft Informatik im Berufsbildungswesen zugunsten des Kantons Zürich wird ab 2020 zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 541/2017 eine zusätzliche, jährlich wiederkehrende gebundene Ausgabe von Fr. 140 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt jährlich höchstens Fr. 500 000.

II. Die Ausgabenbewilligung wird jährlich abgerechnet.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — read in the version of March 1, 2018; the act was consolidated again on January 1, 2021, January 1, 2022, July 1, 2022, and July 1, 2022.
  • Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz (EG BBG) 32, Art. 4 — read in the version of August 1, 2017; the act was consolidated again on January 1, 2022, August 1, 2024, and April 1, 2026.

Cited in