RRB Nr. 684/2024
Anfrage Harry Brandenberger, Gossau, betreffend Klassenlehrpersonen auf der langen Bank, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 115/2024
Sitzung vom 19. Juni 2024
684. Anfrage (Klassenlehrpersonen auf der langen Bank) Kantonsrat Harry Brandenberger, Gossau, hat am 8. April 2024 folgende Anfrage eingereicht: Unsere Volksschule und insbesondere die Klassenlehrpersonen sind seit längerem einer grossen Belastung ausgesetzt. Dies hat mit dem Lehrerinnenmangel zu tun, jedoch auch mit einem herausfordernden Umfeld. Daher verlassen Lehrinnen und Lehrer nach teilweise wenigen Jahren den Beruf oder reduzieren ihr Pensum und verstärken damit den Lehrermangel. Seitens Bildungsdirektion wird nur mit homöopathischen Dosen auf die systemischen Probleme reagiert. So wurde in der Presse am 30.3.2023 über einen Vorstoss der Bildungsdirektorin berichtet, die Jahresarbeitszeit für Klassenlehrpersonen von 100 Stunden schrittweise auf 120 Stunden zu erhöhen. Generell bewegt sich beim neuen Berufsauftrag (nBA) für Lehrpersonen nichts. In den Lehrerzimmern ist es unverständlich, warum sich trotz wissenschaftlicher Evaluation und Auswertung keine Verbesserungen abzeichnen. In diesem Zusammenhang bitte ich die Bildungsdirektion, folgende Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Gemäss aktuellem Planungstool des VSA für das Schuljahr 2024 – 2025 sind immer noch nur 100 Stunden für Klassenlehrpersonen festgelegt. Wie passt das mit der Ankündigung vom März 2023 zusammen? Wie sind der Zeitplan und die Staffelung der Erhöhung auf 120 Stunden?
2. Auch beim Lektionenfaktor, der momentan bei 58 liegt, sind bis jetzt nur Versprechungen gemacht worden. Wann kommt hier eine Anpassung auf 60 oder 62, wie es vom Lehrerverband gefordert wird?
3. Im nBA ist eines der Ziele mit «Schutz vor zeitlicher Überlastung der Lehrpersonen» definiert. Trotz Evaluation, die massive Überzeiten nachweisen konnte, scheint sich in der Bildungsdirektion nach wie vor nichts zu bewegen und entsprechende Vorstösse seitens Kantonsrat sind erstaunlich lange auf der Traktandenliste. Wann können Lehrerinnen endlich auf eine Entlastung hoffen?
4. Gegenüber der Stelle als Klassenlehrperson sind Vikariate sehr beliebt, entfallen doch wesentliche Aufgaben und die Verantwortung ist bedeutend tiefer. So ist es nicht verwunderlich, dass PH-Abgänger:innen nur noch vikarisieren. Wie liessen sich die Anstellungsbedingungen anpassen, dass Vikariate an Attraktivität verlieren und wieder mehr Lehrpersonen als Klassenlehrperson arbeiten?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Harry Brandenberger, Gossau, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–3: Mit dem «neu definierten Berufsauftrag» (nBA) wurde 2017 für die Lehrpersonen der Volksschule ein Jahresarbeitszeitmodell eingeführt. Eine durch die Bildungsdirektion 2018 in Auftrag gegebene externe Evaluation zeigt nun auf, wie der nBA in Schulen und Gemeinden in den ersten drei Jahren seit der Inkraftsetzung umgesetzt wurde. Sie kommt zum Schluss, dass eine Mehrheit der Befragten am nBA festhalten möchte, gleichzeitig aber Verbesserungen wünscht (vgl. zh.ch/de/bildung/ bildungssystem/studien-in-der-bildung/neu-definierter-berufsauftrag. html). Für Anpassungen des neu definierten Berufsauftrags sind Änderungen des Lehrpersonalgesetzes (LS 412.31) und der Lehrpersonalverordnung (LS 412.311) nötig. Mit Beschluss vom 22. März 2023 ermächtigte der Regierungsrat die Bildungsdirektion, eine Vernehmlassung zur Weiterentwicklung des auf Gesetzes- und Verordnungsstufe ausformulierten Berufsauftrags der Lehrpersonen der Volksschule durchzuführen (RRB Nr. 347/2023). Die Vernehmlassungsvorlage trägt dem im Rahmen der externen Evaluation festgestellten Handlungsbedarf Rechnung. Das Vernehmlassungsverfahren wurde im März 2023 eröffnet und bis Ende 2023 ausgewertet. Auf dieser Grundlage hat der Regierungsrat am 19. Juni 2024 eine Änderung der Lehrpersonalverordnung beschlossen und dem Kantonsrat eine Änderung des Lehrpersonalgesetzes beantragt (Vorlage 5966). Eine allfällige gesetzliche Anpassung wird bis Beginn Schuljahr 2024/25 nicht beraten und in Kraft gesetzt sein. Es gelten demnach für dieses Schuljahr die bisherigen Vorgaben: Klassenlehrpersonen erhalten eine Zeitpauschale von 100 Stunden pro Klasse, der Lektionenfaktor beträgt weiterhin 58 Stunden pro Woche.
Zu Frage 4: Die Bildungsdirektion hat die Beschäftigungssituation von Lehrpersonen im Kanton Zürich untersucht. Die Auswertung der statistischen Daten zeigt, dass Lehrpersonen vergleichsweise lange im Beruf verweilen. Beim Beschäftigungsgrad sind geschlechts- und altersspezifische Unterschiede zu erkennen (siehe dazu die Medienmitteilung der Bildungsdirektion vom 10. April 2024, zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2024/04/lehrerinnen-und-lehrer-bleiben-ihrem-beruf-treu. html). Die Aussage, dass Absolventinnen und Absolventen der Pädagogischen Hochschule (PH) nur noch vikarisieren würden, kann der Regierungsrat nicht bestätigen. Im Gegenteil, die überwiegende Mehrheit der Absolventinnen und Absolventen verfügt nach der PH über eine Festanstellung. Dies zeigt der Bericht zur Befragung der ehemaligen Studierenden zur Berufseinstiegsphase 2021–2023, Zweitbefragung der Studienabgängerinnen und Studienabgänger der PH und des Instituts Unterstrass vom 13. März 2024 (phzh.ch/contentassets/40105587860a445e8935dphzh.pdf). Demnach sind 90% der befragten Absolventinnen und Absolventen rund zwei Jahre nach Studienabschluss als Lehrpersonen tätig. Davon haben 87% eine Festanstellung und nur 4% eine befristete Anstellung. Vikariate sind wichtig für das Funktionieren des Schulbetriebs der Volksschule. Es besteht deshalb kein Interesse daran, diese weniger attraktiv zu gestalten. Der Entscheid, eine Festanstellung anzutreten oder eine Stellvertretung zu übernehmen, beruht auf individuellen Überlegungen der einzelnen Lehrpersonen. Oft handelt es sich bei der Übernahme von Vikariaten um eine vorübergehende Phase, die meist auf eine längere Zeit der Festanstellung folgt und in der auch viele wertvolle Erfahrungen im Lehrberuf gesammelt werden können. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass auch Vikarinnen und Vikare den Berufsauftrag der Lehrpersonen erfüllen und dabei wesentliche Aufgaben im Schulbetrieb erledigen und eine grosse Verantwortung übernehmen. Dies gilt insbesondere bei lang andauernden Vikariaten.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli