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RRB Nr. 690/2020

Strassen, Bonstetten, 646 Stallikerstrasse, Am Schachenbach bis Herenholz, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juli 2020

690. Strassen (Bonstetten, 646 Stallikerstrasse, Am Schachenbach bis

Erwägungen

Herenholz, km 0.400–0.760, Neubau und Durchlass Schachenbach; Ausgabenbewilligung) Die 646 Stallikerstrasse ist ein Teilstück der regionalen Verbindungsstrasse von Bonstetten nach Stallikon. Der Strassenabschnitt Am Schachenbach bis Herenholz wurde 1986 neugebaut. Heute weist der Fahrbahnbelag Ausmagerungen, Risse, Spurrinnen, leichte Verformungen und strukturelle Schäden auf. Zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit muss die Stallikerstrasse auf dem Teilstück Am Schachenbach bis Herenholz instand gesetzt werden. Aufgrund der Schadenbilder und des Laborberichts wurde mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet. Das Projekt enthält im Wesentlichen folgende Bauteile: – Fahrbahninstandsetzung (neue Trag-, Binder- und Deckschicht sowie örtlich Ersatz der Fundation); – Erneuerung der Strassenentwässerung und Ersatz sämtlicher Armaturen der Schlammsammler und Kontrollschächte; – Neubau Durchlass Schachenbach; – Ersatz der Randabschlüsse und Instandsetzung des begleitenden Gehweges; – Erneuerung und Anpassung der Strassenbeleuchtung. Die Bauarbeiten beginnen im August 2020 und werden mit dem Deckbelagseinbau im Sommer 2021 abgeschlossen. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2020 enthalten. Die Kosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 22. Juni 2020 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 1 705 000 Nebenarbeiten 165 000 Technische Arbeiten 130 000 Total 2 000 000

Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 2 000 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 3141 0 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-20375), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2020 mit einem Ausgabenteil von Fr. 1 205 000 enthalten und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020– 2023 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 646 Stallikerstrasse in der Gemeinde Bonstetten wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 000 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — read in the version of March 1, 2018; the act was consolidated again on January 1, 2021, January 1, 2022, July 1, 2022, and July 1, 2022.

Cited in