RRB Nr. 694/2022
Ablösung der Schulverwaltungslösung für die Schulen der Sekundarstufe II, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Stellenplan und gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Mai 2022
694. Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Ablösung der Schulverwaltungslösung für die Schulen der Sekundarstufe II (Stellenplan, Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
1. Ausgangslage An den 44 kantonalen und kantonal finanzierten Mittel- und Berufsfachschulen sind derzeit unterschiedliche Softwareprodukte zur Schulverwaltung in Betrieb. Die Schulverwaltungslösungen werden zudem in den Abläufen der Schulen unterschiedlich eingesetzt. Alle 20 kantonalen Berufsfachschulen und Höheren Fachschulen sowie zwei private Berufsfachschulen mit Leistungsvereinbarung arbeiten mit der Software «Eco web». Die Schulverwaltungssoftware «Information Manager» wird an 18 von 22 Mittelschulen verwendet. An sämtlichen kantonalen Mittelschulen und Berufsfachschulen wird zudem mit der Lösung «Intranet Sek II» gearbeitet. Die Schulverwaltungslösungen sind an den Schulen der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe B bereits seit über zwölf Jahren im Einsatz und genügen technisch den heutigen Anforderungen nicht mehr. Die Bildungsdirektion hat daher Ende 2020 die praktischen Anforderungen der betroffenen Schulen abgeklärt. Die Ergebnisse dieser Prüfung machten deutlich, dass die Beschaffung einer neuen Schulverwaltungslösung mittels öffentlicher Submission in die Wege zu leiten ist. Es soll eine gemeinsame Software für alle Schulen beschafft und eingeführt werden. Die Prozesse und Schnittstellen zu Umsystemen sollen harmonisiert sowie Betrieb und Support zentral durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) sichergestellt werden. Dieses Vorgehen wurde am 8. April 2021 vom kantonalen Steuerungsgremium Operative Informatiksteuerung (OIS) einstimmig genehmigt. Die offenen Punkte wurden geklärt oder werden im Projekt aufgenommen. Die neue Schulverwaltungslösung soll die Schulverwaltungen in den Bereichen Administration, Verwaltung und Organisation unterstützen. Die Produktivität in der Zusammenarbeit unter den Benutzergruppen soll verbessert, die Kommunikation vereinfacht und die Administration erleichtert werden. Ein weiteres Ziel ist das Einhalten der Datenschutz- und Datensicherheitsrichtlinien. Zudem sollen die Schulprozesse standardisiert und vereinfacht werden, um einen effizienten und effektiven Betrieb mit zentralem Support und Unterhalt durch das MBA sicherzustellen. Durch die Zentralisierung des Supports sollen die Mittel innerhalb der Schulen im Bereich Administration und Informatik effizienter eingesetzt und Doppelspurigkeiten minimiert werden.
2. Vergabeverfahren
2.1 Anforderung an die Schulverwaltungslösung Vertreterinnen und Vertreter der Mittel- und Berufsfachschulen begleiteten die Erarbeitung der Anforderungen der neuen Schulverwaltungslösung und waren Teil des Evaluationsteams beim anschliessenden Submissionsverfahren. Die Anforderungen an die neue Schulverwaltungslösung sind in der folgenden Tabelle aufgelistet: Benutzerkreis Anzahl Service Benutzerinnen und Benutzer Schulleitung >140 Rasche Übersicht über die wichtigsten Schulprozesse Administration >250 Abwicklung aller Schulverwaltungstätigkeiten Prüfungsleitungen, Expertinnen >10 000 Prüfungsplanung, Prüfungskorrekturen und Experten Stunden- und Raumplanerinnen >50 Einsatzpläne Personen, Gebäude und -planer und Raumdaten prüfen Administration >50 IT-Support, Reports, Konzeption von Anpassungen Lehrpersonen, Dozentinnen >6 000 Noteneingabe, Absenzen, Kommunika und Dozenten tion innerhalb der Schule, der Schülerinnen und Schülern und der Eltern und Lehrbetriebe Personalwesen >50 Personendaten prüfen und verifizieren Rechnungswesen >20 Finanzdaten prüfen und verifizieren Kommissionen >250 Zugang zu den freigegebenen Kennzahlen Mittelschul- und Berufsbildungs >20 Schnittstellen, Auswertungen/Statistik, amt Service- und Supportdienstleistungen Lernende, Schülerinnen >65 000 Abfragen (Absenzen, Noten, Zeugnisse, und Schüler Stundenpläne und Klassenlisten) Kursteilnehmende >30 000 Abfragen (Absenzen, Noten, Zeugnisse, Stundenpläne und Klassenlisten) Eltern und Erziehungsberechtigte >65 000 Abfragen (Absenzen, Noten, Zeugnisse, Stundenpläne und Klassenlisten) Ausbildnerinnen und Ausbildner, >10 000 Übersicht zu den freigegebenen Ab Berufsbildnerinnen und Berufs senzen, Zeugnissen, Stundenpläne und bildner Klassenlisten
2.2 Abgrenzung aus systembezogener und technischer Sicht Nicht betroffen von der neuen Schulverwaltungslösung sind die pädagogisch-didaktischen Plattformen und Systeme, die für das Erteilen des Schulunterrichts genutzt werden.
2.3 Öffentliche Ausschreibung und Vergabe Die öffentliche Ausschreibung «Evaluation einer Schulverwaltungslösung an Zürcher Berufsfach- und Mittelschulen (Sekundarstufe II)» wurde im offenen Verfahren im Staatsvertragsbereich durchgeführt und am 25. Juni 2021 auf simap.ch publiziert. Die von den Anbietenden eingereichten Unterlagen und durchgeführten Präsentationen sowie die Referenzauskünfte wurden von einer breit abgestützten Bewertungsgruppe bestehend aus Vertretungen aller Anspruchsgruppen auf die Erfüllung der Eignungs- und Zuschlagskriterien benotet bzw. bewertet. Auf dieser Grundlage wurde der Vergabeentscheid gefällt. Eine Anbieterin musste aufgrund eines unvollständigen Angebots aus dem Submissionsverfahren ausgeschlossen werden. Diesbezüglich ist derzeit noch ein Rechtsmittelverfahren hängig. Die Vergabe an die obsiegende Anbieterin erfolgt nach abgeschlossenem Rechtsmittelverfahren.
3. Projektorganisation und Personalbedarf Die Bildungsdirektion, vertreten durch das MBA, ist mit der Durchführung und der Leitung des Projekts «Ablösung der Schulverwaltungslösung für die Schulen der Sekundarstufe II» zu beauftragen. Das Projekt wird nach HERMES 5.1 geführt und setzt sich aus drei Teilprojekten zusammen: Teilprojekt Mittelschulen und Berufsfachschulen, Teilprojekt Migration, Tests und Schulungen, Teilprojekt Technische Anforderungen. Das Projekt dauert voraussichtlich sechs Jahre. Die Projektorganisation besteht aus verschiedenen Projektgremien, deren Aufgaben nur teilweise mit den bestehenden Mitteln aus dem MBA oder den Schulen abgedeckt werden können. Innerhalb des MBA bestehen keine Möglichkeiten, die unter Ziff. 3.2 bis 3.7 beschriebenen Stellen zu kompensieren.
3.1 Projektsteuerung Die Projektsteuerung setzt sich aus der Auftraggeberin und dem Projektausschuss zusammen. Die Mitglieder des Projektausschusses bringen die Anliegen derjenigen Organisation ein, die sie vertreten. Die damit verbundenen Kosten können mit den bestehenden Mitteln im Rahmen der heutigen Stellenprofile abgedeckt werden.
3.2 Gesamtprojektleitung Die Gesamtprojektleitung ist Hauptansprechperson für die Auftraggeberin und die Zuschlagsempfängerin. Sie koordiniert die Teilprojekte sowie das Veränderungs-, Qualitäts- und Risikomanagement. Zudem unterstützt sie die Vernetzung mit den Schulen der Sekundarstufe II und dem Amt für Informatik und ist für die Erreichung der Gesamtziele verantwortlich. Die Gesamtprojektleitung stellt sicher, dass Synergien und Abstimmungen zu den anderen Projekten und Programmen sichergestellt sind. Für die Gesamtprojektleitung sind im MBA 1,0 Stellen Informatikspezialist/in mbA in Klasse 22 VVO mit Wirkung ab 1. Juni 2022 bis 31. Mai 2028 (oder bis spätestens ein Jahr nach Projektende) zu schaffen. Es entstehen Personalkosten von Fr. 195 300 pro Jahr, gesamthaft Fr. 1 171 800 über den genannten Zeitraum.
3.3 Projekt Management Office Das Projekt Management Office (PMO) unterstützt die Gesamtprojektleitung sowie die Teilprojektleitungen bei Planungs-, Erfassungs- und Informationsaufgaben und wird zentral als Stabsstelle organisiert. Das PMO leistet strategische und operative Unterstützung und trägt durch projektübergreifendes Wissens- und Ressourcenmanagement zur Effizienzsteigerung und Qualitätssicherung bei. Für das PMO sind im MBA 0,6 Stellen Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in in Klasse 18 VVO mit Wirkung ab 1. Juni 2022 bis 31. Mai 2028 (oder spätestens ein Jahr nach Projektende) zu schaffen. Es entstehen Personalkosten von Fr. 93 744 pro Jahr, gesamthaft Fr. 562 464 über den genannten Zeitraum.
3.4 Teilprojektleitung Mittel- und Berufsfachschulen Die Teilprojektleitung Mittel- und Berufsfachschulen stellt den Einbezug der Schulen sicher. Sie nimmt die Bedürfnisse der Schulen auf und bezieht sie in geeigneter Weise in die Workshops ein. Die Teilprojektleitung ist zudem Hauptansprechperson für die Schulen. Ausserdem leitet sie die Arbeitsgruppen zur Erhebung der Anforderungen, zur Definition der Prozesse und zur Entwicklung der künftigen Lösung. Für die Teilprojektleitung sind im MBA 1,0 Stellen Informatikspezialist/in mbA in Klasse 21 VVO mit Wirkung ab 1. Juni 2022 bis 31. Mai 2028 (oder spätestens ein Jahr nach Projektende) zu schaffen. Es entstehen Personalkosten von Fr. 175 770 pro Jahr, gesamthaft Fr. 1 054 621 über den genannten Zeitraum.
3.5 Teilprojektleitung Migration, Tests und Schulung Zu den Hauptaufgaben der Teilprojektleitung Migration, Tests und Schulung gehören die Aufgaben gemäss Migrations-, Test- und Schulungskonzept in enger Zusammenarbeit und Koordination mit der Lieferantin. Die Teilprojektleitung stellt sicher, dass alle Daten in definiertem Umfang und Qualität rechtzeitig zur Migration bereit stehen. Sie definiert die einzusetzenden Werkzeuge und skizziert den Vorgehensplan. Zudem erarbeitet sie das Schulungskonzept, legt den organisatorischen Rahmen für den Ablauf der Schulungen fest und koordiniert die Schulungen für sämtliche Projektbeteiligten. Für die Teilprojektleitung sind im MBA 1,0 Stellen Informatikspezialist/in mbA in Klasse 21 VVO mit Wirkung ab 1. Juni 2022 bis 31. Mai 2028 (oder spätestens ein Jahr nach Projektende) zu schaffen. Es entstehen Personalkosten von Fr. 175 770 pro Jahr, gesamthaft Fr. 1 054 621 über den genannten Zeitraum.
3.6 Teilprojektleitung Technische Anforderungen Zu den Aufgaben der Teilprojektleitung Technische Anforderungen gehört die Abstimmung zwischen allen Teilprojektleitungen sowie der Gesamtprojektleitung. In Zusammenarbeit mit der Lieferantin stellt die Teilprojektleitung sicher, dass die entwickelte Software den heutigen technischen Anforderungen entspricht und ein zeitgemässes Arbeiten erlaubt. Zudem führt und betreut die Teilprojektleitung die Informatikverantwortlichen. Weiter koordiniert sie sämtliche Projektaktivitäten aller Informatikverantwortlichen und Implementierungspartner und stellt einen reibungslosen Projektablauf sicher. Für die Teilprojektleitung sind im MBA 1,0 Stellen Informatikspezialist/in mbA in Klasse 21 VVO mit Wirkung ab 1. Juni 2022 bis 31. Mai 2028 (oder spätestens ein Jahr nach Projektende) zu schaffen. Es entstehen Personalkosten von Fr. 175 770 pro Jahr, gesamthaft Fr. 1 054 620 über den genannten Zeitraum.
3.7 Interne Fachspezialistinnen bzw. Fachspezialisten Zur Entwicklung und Einführung der Schulverwaltungslösung wird während einzelner Projektphasen die Unterstützung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Applikationssupport, Office 365 sowie Rechnungswesen benötigt. Der Aufwand beträgt je einen Tag pro Woche, was 0,2 Stellen entspricht. Diese Leistungen werden durch eine Stelle in der Richtposition Informatikspezialist/in Klasse 17 VVO erbracht. Für die insgesamt erforderlichen 0,6 Stellen sind keine neuen Personen anzustellen, der Bedarf soll über temporäre Stellenaufstockungen beim bestehenden Personal abgedeckt werden.
Als interne Fachspezialistinnen bzw. Fachspezialisten sind im MBA 0,6 Stellen Informatikspezialist/in in Klasse 17 VVO mit Wirkung ab 1. Juni 2022 bis 31. Mai 2028 (oder spätestens ein Jahr nach Projektende) zu schaffen. Dabei handelt es sich um die Aufstockung bereits bestehender Stellen. Es entstehen Personalkosten von Fr. 78 120 pro Jahr, gesamthaft Fr. 468 720 über den genannten Zeitraum. 3.8 Mitwirkung der Schulen
3.8.1 Personalbedarf Für den Projekterfolg ist ein intensiver Einbezug der Schulen der Sekundarstufe II notwendig. Eine besondere Rolle spielen die Pilotschulen: die Berufsbildungsschule Winterthur, die Baugewerbliche Berufsschule Zürich, die Kantonsschule Zürich Nord und die Kantonsschule Zürcher Unterland. Sie wirken massgeblich mit bei der Harmonisierung der Kernprozesse und beim Entwickeln der einzelnen Funktionalitäten während der zweijährigen Pilotphase. Die Software wird an diesen Schulen sowie an zwei kantonal finanzierten privaten Berufsfachschulen (Wirtschaftsschule KV Zürich, Wirtschaftsschule KV Winterthur) und der EB Zürich, Kantonale Schule für Berufsbildung, aufgrund zusätzlich geforderter Funktionalitäten zuerst eingeführt. Im Rahmen der Vorarbeiten des Projekts bis Juli 2022 wirken die genannten Schulen punktuell mit. Ab August 2022 ist ein umfassender Einbezug notwendig. Ausgewählte Spezialistinnen und Spezialisten aus anderen Schulen sind ebenfalls beizuziehen. Für die Pilotphase werden die benötigten personellen Mittel bei den kantonal finanzierten Schulen durch Entlastungslektionen und befristete Stellenplananpassungen sichergestellt. Bei den kantonal finanzierten privaten Berufsfachschulen wird der Staatsbeitrag erhöht. Für die weiteren 37 Schulen sind die personellen Mittel im Rahmen der anschliessenden Einführungsphase an der jeweiligen Schule sicherzustellen.
3.8.2 Entlastungslektionen Schulen Während der zweijährigen Pilotphase stehen drei Berufsfachschulen und zwei Mittelschulen sowie zwei kantonal finanzierte private Berufsfachschulen mit je einem Schulleitungsmitglied und einer Lehrperson sowie einer ausgewählten Spezialistin bzw. einem ausgewählten Spezialisten zur Verfügung. Hierzu sind diese im Umfang von je 0,2 Stellen zu entlasten. Bei den übrigen 37 Schulen sind für die Einführung jeweils ein Schulleitungsmitglied und eine Lehrperson sowie eine ausgewählte Spezialistin bzw. ein ausgewählter Spezialist im Umfang von je 0,2 Stellen über 20 Wochen (ein Semester) zu entlasten.
Bei den drei Pilot-Berufsfachschulen führt dies während der zweijährigen Pilotphase zu jährlichen Entlastungen im Umfang von je 15,6 Jahreslektionen, insgesamt 93,6 Jahreslektionen. Bei den weiteren 17 Berufsfachschulen sind Entlastungen von jeweils 7,8 Jahreslektionen vorgesehen, insgesamt 132,6 Jahreslektionen. Die Kosten einer Jahreslektion betragen Fr. 6900 (einschliesslich Arbeitgeberbeiträgen). So entstehen bei den kantonalen Berufsfachschulen für Entlastungen über die Projektlaufzeit insgesamt Kosten von Fr. 1 560 780. Bei den zwei Pilotmittelschulen führt dies während der zweijährigen Pilotphase zu jährlichen Entlastungen im Umfang von je 13,8 Jahreslektionen, insgesamt 55,2 Jahreslektionen. Bei den weiteren 20 Mittelschulen sind Entlastungen von jeweils 6,9 Jahreslektionen vorgesehen, insgesamt 138 Jahreslektionen. Die Kosten einer Jahreslektion betragen Fr. 7900 (einschliesslich Arbeitgeberbeiträgen). So entstehen bei den kantonalen Mittelschulen für Entlastungen über die Projektlaufzeit insgesamt Kosten von Fr. 1 526 280. Die Entlastungen gelten als Zusatzleistungen extern im Sinne der Richtlinie des MBA «Anwendung des Stundenkontos und Gewährung von Zusatzleistungen und Entlastungen für Lehrpersonen der kantonalen Mittel- und Berufsfachschulen» vom 4. Januar 2017. Entlastungen gelten als interner Aufwand gemäss § 31 Abs. 2 der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) und werden nicht in die Ausgabe eingerechnet. Hingegen können Entlastungen zu finanziellem Mehrbedarf im Budget und der Finanzplanung einer Leistungsgruppe führen. Die Entlastungen erfolgen mittels Verfügung des MBA.
3.8.3 Befristete Stellenplananpassungen Schulen Bei allen Schulen wird die Mitarbeit durch Verwaltungspersonal benötigt. Der Zeitaufwand während der zweijährigen Pilotphase beträgt einen Tag pro Woche während 40 Wochen pro Jahr. Der Stellenplan der kantonalen Pilotschulen ist damit für die Zeit vom 1. August 2022 bis 31. Juli 2024 um jeweils 0,17 Stellen Verwaltungsassistent/in Klasse 15 VVO und 0,17 Stellen Techniker/in in Klasse 15 VVO befristet zu erweitern. Es entstehen Personalkosten von gesamthaft Fr. 424 154 über den genannten Zeitraum. Der Zeitaufwand für die Einführungsphase der verbleibenden 37 kantonalen Schulen beträgt ein Tag pro Woche während 20 Wochen, was pro Schule 0,17 Stellen Verwaltungsassistent/in Klasse 15 VVO und 0,17 Stellen Techniker/in Klasse 15 VVO entspricht. Während der Einführungsphase vom 1. August 2024 bis zum 31. Mai 2028 wird die neue Schulver- waltungslösung voraussichtlich an zwölf Schulen pro Jahr eingeführt. Die Einführung erfolgt an jeweils sechs Schulen gleichzeitig, womit der Stellenbedarf für jede Richtposition 1,02 Stellen beträgt (0,17 Stellen pro Schule mal sechs Schulen). Dafür werden zentral im Stellenplan des MBA 1,0 Stellen Verwaltungsassistent/in in Klasse 15 VVO und 1,0 Stellen Techniker/in in Klasse 15 VVO geschaffen. Dabei handelt es sich um eine Aufstockung bestehender Stellen. Die Zuteilung der Stellen an die einzelnen Schulen erfolgt durch das MBA gemäss Einführungsplanung. Es entstehen Personalkosten von gesamthaft Fr. 956 424 über den genannten Zeitraum. Innerhalb der Mittel- und Berufsfachschulen bestehen keine Möglichkeiten, die zusätzlich beantragten Stellen zu kompensieren.
3.9 Externe Mittel für Veränderungs-, Qualitäts- und Risikomanagement Mit diesem Projekt werden umfassende organisatorische wie auch technische Veränderungen im Umfeld der Schulen und Organisationen der Sekundarstufe II ausgelöst. Dieser Veränderungsprozess muss von einer externen Partnerin bzw. einem externen Partner begleitet werden. Aufgrund der Grösse und Komplexität des Projekts ist das Qualitäts- und Risikomanagement ebenfalls durch eine externe Fachperson zu begleiten. Die externe Begleitung des Veränderungs-, Qualitäts- und Risikomanagements während der Dauer des Projekts von sechs Jahren führt zu Kosten von Fr. 240 000 ohne MWSt für Changemanagement sowie Fr. 240 000 ohne MWSt für Qualitäts- und Risikomanagement, gesamthaft Fr. 480 000 ohne MWSt oder Fr. 516 960 einschliesslich MWSt. Die Ausschreibung und die Vergabe erfolgen in zwei separaten Einladungsverfahren.
3.10 Submissionsverfahren Für die Durchführung des Projekts gemäss Ziff. 2 ist gemäss den eingegangenen Offerten mit Kosten von rund 13,7 Mio. Franken zu rechnen. Aufgrund der langen Projektlaufzeit wird eine Reserve von 20% für Projektanpassungen oder für notwendige Zusatzentwicklungen eingestellt.
4. Projektkosten
4.1 Aufstellung interner Aufwand und Ausgaben Für die Durchführung des Projekts fallen insgesamt folgende Kosten an (in Franken): Stellen Beschreibung Personal Dienstleistun Software gen Dritter (Investitionen) (Erfolgsrechnung) Interner Aufwand 1,0 Gesamtprojektleiter/in (LK 22) 1 171 800 0,6 Projekt Management Office (LK 18) 562 464 1,0 Teilprojektleiter/in Migration, Test, 1 054 621 Schulung (LK 21) 1,0 Teilprojektleiter/in Technische Anforde 1 054 621 rungen (LK 21) 0,6 Interner Fachausschuss (LK 17) 468 720 1,7 Befristete Stellenplananpassungen (für die 424 154 Pilotphase von zwei Jahren je 0,34 Stellen bei 5 Pilotschulen) (LK 15) 2,0 Befristete Stellenplananpassungen (für die 956 424 Einführungsphase von 3,75 Jahren für die restlichen 37 Berufsfach- und Mittelschulen) (LK 15) Entlastung der Lehrpersonen Mittelschulen 1 526 280 (für die Pilot- und Einführungsphase) Entlastung der Lehrpersonen Berufsfach 1 560 780 schulen (für die Pilot- und Einführungsphase) Total Interner Aufwand 9 834 485 Ausgaben Dienstleistungen Dritter für Veränderungs-, 516 960 Qualitäts- und Risikomanagement Schulverwaltungslösung Sek II einschliess 13 700 000 lich CRM-Funktion 20% Reserve für Unvorhergesehenes 2 740 000 Total Ausgaben 516 960 16 440 000 Total Projektkosten 26 791 445
Eine Ausgabe gilt gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (LS 611) als gebunden, wenn sie zur Erfüllung eines gesetzlichen Auftrages zwingend erforderlich ist und namentlich der Beschaffung und Erneuerung der für die Verwaltungstätigkeit erforderlichen personellen und sachlichen Mittel dient. Gemäss Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (LS 413.31) bzw. Mittelschulgesetz vom 13. Juni 1999 (LS 413.21) führt der Kanton Mittel- und Berufsfachschulen. Eine effiziente Schulverwaltung ist unverzichtbar für das Funktionieren einer Schule. Die derzeit genutzten Systeme genügen technisch den heutigen Anforderungen nicht mehr und können aus submissionsrechtlichen Gründen nicht mehr weiterentwickelt werden. Wird auf eine Neubeschaffung verzichtet, kann in absehbarer Zeit der Unterhalt der bestehenden Systeme nicht mehr gewährleistet werden. Da auch eine Weiterentwicklung nicht mehr möglich ist, wäre kurz- bis mittelfristig mit Problemen im Bereich der Datensicherheit und des sicheren Datenaustausches mit den Umsystemen, wie z. B. SAP oder Kompass, zu rechnen. Zudem könnten die laufenden und künftigen Bildungsreformen der Mittel- und Berufsfachschulen nur noch ungenügend in der Schulsoftware abgebildet werden. Dies führt zu Problemen bei der Stundenplanung, bei der Zuteilung von Raum und Lehrpersonen sowie beim Erstellen der Zeugnisse. Demzufolge handelt es sich bei der zu bewilligenden Ausgabe um eine gebundene Ausgabe.
4.2 Finanzierung Massnahmen einschliesslich Arbeitgeberbeiträge 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Total (in Franken einschliesslich MWSt) Gesamtprojektleiter/in (LK 22) 113 925 195 300 195 300 195 300 195 300 195 300 81 375 1 171 800 Projekt Management Office (LK 18) 54 684 93 744 93 744 93 744 93 744 93 744 39 060 562 464 Teilprojektleiter/in MS/BFS/EB (LK 21) 102 533 175 770 175 770 175 770 175 770 175 770 73 238 1 054 621 Teilprojektleiter/in Migration, Test, Schulung 102 533 175 770 175 770 175 770 175 770 175 770 73 238 1 054 621 (LK 21) Teilprojektleiter/in Technische Anforderungen 102 533 175 770 175 770 175 770 175 770 175 770 73 238 1 054 621 (LK 21) Interne Fachspezialistinnen/-spezialisten (LK 17) 45 570 78 120 78 120 78 120 78 120 78 120 32 550 468 720 Befristete Stellenplananpassungen (LK 15) 88 365 212 077 227 671 249 502 249 502 249 502 103 959 1 380 578 Entlastung der Lehrpersonen 225 400 540 960 543 418 546 856 546 856 546 856 136 714 3 087 060
Dienstleistungen Dritter für Veränderungs-, 64 620 86 160 86 160 86 160 86 160 86 160 21 540 516 960 Qualitäts- und Risikomanagement Total Erfolgsrechnung 900 163 1 733 671 1 751 723 1 776 992 1 776 992 1 776 992 634 912 10 351 445 Schulverwaltungslösung Sek II einschliesslich 2 740 000 2 740 000 2 740 000 2 740 000 2 740 000 2 000 000 740 000 16 440 000 CRM-Funktion einschliesslich 20% Reserve für Unvorhergesehenes Total Investitionsrechnung 2 740 000 2 740 000 2 740 000 2 740 000 2 740 000 2 000 000 740 000 16 440 000 Total Projektkosten 3 640 163 4 473 671 4 491 723 4 516 992 4 516 992 3 776 992 1 374 912 26 791 445
Die Projektkosten sind im Budget 2022 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2022–2025 nicht enthalten. Die Projektkosten für das Jahr 2022 von Fr. 3 640 163 können kompensiert werden. Davon gehen Fr. 2 740 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, sowie je Fr. 450 081.50 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, und Nr. 7306, Berufsbildung. Die Bildungsdirektion soll ermächtigt werden, die folgenden Beträge in die Leistungsgruppen Nr. 7301, Mittelschulen, und Nr. 7306, Berufsbildung, im KEF 2023–2026 wie folgt aufzunehmen: Zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, pro Jahr Fr. 2 740 000 für die Jahre 2023–2026. Zulasten der Erfolgsrechnung für das Jahr 2023 Fr. 1 733 671, für das Jahr 2024 Fr. 1 751 723, für das Jahr 2025 Fr. 1 776 992 und für das Jahr 2026 Fr. 1 776 992. Davon entfallen je die Hälfte auf die Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, und Nr. 7306, Berufsbildung.
4.3 Folgekosten Die durchschnittlichen Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 16 440 000 betragen Fr. 3 349 650. Sie bestehen aus den Abschreibungen über die Nutzungsdauer sowie der kalkulatorischen Zinsen von 0,75% auf der Hälfte des Investitionsbetrages: Investitionskategorie Kosten Nutzungsdauer Kalk. Zinsen Abschreibungen Total in Franken in Jahren in Franken in Franken in Franken 5200 Software 16 440 000 5 61 650 3 288 000 3 349 650
Den zwei kantonal finanzierten privaten Berufsfachschulen entstehen bei der Einführung der Software ebenfalls Kosten. Diese werden in der Leistungsvereinbarung berücksichtigt, die der Kanton jährlich mit den privaten Berufsfachschulen abschliesst. Die entsprechenden Ausgaben werden in der Ausgabenbewilligung für die Staatsbeiträge an die privaten Berufsfachschulen aufgenommen. Es handelt sich um rund Fr. 230 000 pro Jahr während der Pilotphase. Es fallen keine weiteren betrieblichen, personellen oder indirekten Folgekosten an.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Bildungsdirektion, vertreten durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, wird mit der Durchführung und der Leitung des Projekts «Ablösung der Schulverwaltungslösung für die Schulen der Sekundarstufe II» beauftragt.
II. Im Stellenplan des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes, Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, werden mit Wirkung ab 1. Juni 2022 bis 31. Mai 2028 (oder bis spätestens ein Jahr nach Projektende) folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in mbA 22 3,0 Informatikspezialist/in mbA 21 0,6 Informatikspezialist/in 17
III. In den Stellenplänen der fünf Pilotschulen (Berufsbildungsschule Winterthur, Baugewerblichen Berufsschule Zürich, EB Zürich, Kantonsschule Zürich Nord und Kantonsschule Zürcher Unterland) werden mit Wirkung ab 1. August 2022 bis 31. Juli 2024 jeweils folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,17 Verwaltungsassistent/in 15 0,17 Techniker/in 15 Im Stellenplan des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes, Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, werden zugunsten der übrigen Mittel- und Berufsfachschulen mit Wirkung ab 1. August 2024 bis 31. Mai 2028 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Verwaltungsassistent/in 15 1,0 Techniker/in 15 Die Zuteilung der Stellen auf die einzelnen Schulen erfolgt durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
IV. Für das Projekt «Ablösung der Schulverwaltungslösung für die Schulen der Sekundarstufe II» wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 16 956 960 zulasten der Leistungsgruppen Nr. 7306, Berufsbildung, bewilligt. Davon gehen Fr. 16 440 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 516 960 zulasten der Erfolgsrechnung.
V. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
VI. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli