RRB Nr. 694/2024
Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten, Vernehmlassung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Juni 2024
694. Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der
Erwägungen
Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 15. März 2024 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung das Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft (FBG) sowie zum Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten eröffnet. Mit der Totalrevision des FBG soll die Investitionsförderung in der Beherbergungswirtschaft über die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) optimiert und weiterentwickelt werden. Insbesondere soll die Investitionsförderung noch stärker auf die Verbesserung der Strukturen und den Strukturwandel sowie die nachhaltige Entwicklung ausgerichtet werden. Der heute stark auf bauliche Investitionen fokussierte Investitionsbegriff soll flexibilisiert werden und für besonders förderwürdige Vorhaben sollen vorteilhaftere Darlehenskonditionen gewährt werden können. Mit der Umsetzung von zwei Motionen werden eine Ausweitung des Förderperimeters der SGH auf die ganze Schweiz (Motion 22.3021 WAK-N) sowie eine neue gesetzliche Grundlage für ein zeitlich befristetes Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten (Motion 19.3234 Stöckli) vorgelegt. Durch die Ausweitung des Förderperimeters sollen neu sämtliche Beherbergungsbetriebe in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen Zugang zu zinsgünstigen Darlehen der SGH zur Unterstützung von Investitionsvorhaben erhalten. Ausserdem sollen im Rahmen des Impulsprogramms während zehn Jahren À-fonds-perdu-Beiträge an Beherbergungsbetriebe gewährt werden, wenn diese eine «touristische» Investition mit einer energetisch vorbildlichen Sanierung kombinieren. Der Bundesrat begrüsst die Weiterentwicklung der SGH, lehnt aber die Umsetzung der beiden Motionen aufgrund des schwierigen finanzpolitischen Umfelds ab. Zudem wäre die Umsetzung des Impulsprogramms aufwendig und komplex, und die Ausweitung des Förderperimeters sei unnötig, weil gemäss Untersuchungen des Bundesrates kein generelles Marktversagen bei der Finanzierung von Beherbergungsbetrieben in Städten vorliegt.
Die Weiterentwicklung der Investitionsförderung SGH und die Ausweitung des Förderperimeters sind grundsätzlich zu befürworten, das Impulsprogramm ist jedoch abzulehnen.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an rebekka.rufer@seco.admin.ch): Mit Schreiben vom 15. März 2024 haben Sie uns die Vorlage zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft sowie den Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten zur Vernehmlassung unterbreitet. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Weiterentwicklung Investitionsförderung Wir unterstützen die Bestrebungen, die Investitionsförderung in der Beherbergungswirtschaft zu optimieren und weiterzuentwickeln. Insbesondere begrüssen wir die Ausrichtung auf eine Verbesserung der Strukturen, die Anpassung an den Strukturwandel sowie im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung. Die Weiterentwicklung hat jedoch im bisherigen Umfang und ohne zusätzliche Mittel für die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) auszukommen. Ein unerwünschter Strukturerhalt bzw. eine Behinderung des nötigen Strukturwandels durch Förderung von nicht überlebensfähigen Strukturen ist zu vermeiden. Ausweitung Förderperimeter Grundsätzlich ist fraglich, ob die im erläuternden Bericht genannten Gründe für Finanzierungshilfen an Beherbergungsbetriebe die Privilegierung der Hotelbranche gegenüber anderen Wirtschaftszweigen ausreichend zu rechtfertigen vermögen und inwiefern mit der Finanzierung blosse Strukturerhaltung betrieben wird. Mit dem interkantonalen Finanzausgleich besteht für den Ausgleich von regionalwirtschaftlichen Unterschieden ein ausreichendes Instrument. Effizienter als der Ausbau der staatlichen Förderinstrumente ist die Schaffung von schweizweit gleichen Rahmenbedingungen für den Tourismus wie insbesondere die Angleichung der Bedingungen für die Ladenöffnungszeiten an Sonntagen in allen Schweizer Tourismusgebieten. Die Motion 22.3021 WAK-N, die eine Ausweitung des Förderperimeters auf die ganze Schweiz verlangt, wurde unter dem direkten Eindruck der Covid-19-Pandemie überwiesen. Die Pandemie erschütterte den Tou- rismus und die Beherbergungswirtschaft stark, auch in den Städten, die
bislang von der Förderung durch die SGH ausgenommen sind. Aus heutiger Sicht zeigt sich, dass sich die Nachfrage in der Beherbergungswirtschaft insbesondere auch in den Städten rasch vom akuten pandemiebedingten Nachfrageeinbruch erholt hat. Gleichwohl muss der angewendete Förderperimeter und damit der Kreis der Begünstigten sachlich nachvollziehbar eingegrenzt sein. Dies ist heute kaum der Fall: Rund drei Viertel aller Schweizer Gemeinden befinden sich innerhalb des Förderperimeters, darunter die vollständigen Gebiete von 14 Kantonen (vgl. Anhang der Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft [SR 935.121]). Somit wird bloss eine Minderheit von rund einem Viertel aller Gemeinden von den Leistungen der SGH ausgeschlossen. Dies ist nicht nachvollziehbar, da der gegenwärtige Förderperimeter weit über das ländliche und alpine Gebiet hinausreicht, was zu einer ungleichen Behandlung von Gemeinden mit ähnlichen Eigenschaften führt: So erhalten zum Beispiel Beherbergungsbetriebe in Baden Fördermittel der SGH, während dies einem Hotel an der Zürcher Stadtgrenze wie Schlieren nicht möglich ist, obwohl bei keinem der Betriebe eine Saisonalität vorliegt und beide zum Grossraum Zürich gehören. Hotelbetriebe in den Städten Luzern, St. Gallen und Lugano können von SGH-Darlehen profitieren, während diese Unterstützung ihrer Konkurrenz in Zürich und Winterthur verwehrt bleibt. Weiter zählen zahlreiche Gemeinden auf der Schwyzer Seite des Zürichsees zum Förderperimeter, jedoch keine Zürcher Seegemeinde. Allgemein sind die Zürcher Gemeinden stark unterproportional im Förderperimeter vertreten. Die genannten Beispiele zeigen die bestehenden Ungleichbehandlungen, was zu offensichtlichen Wettbewerbsverzerrungen führt. Um die Ungleichbehandlungen innerhalb der Branche möglichst gering zu halten, ist der Förderperimeter entweder stark einzugrenzen oder vollständig zu öffnen. Vor diesem Hintergrund ist die Ausweitung des Förderperimeters auf die gesamte Schweiz zu unterstützen, unter der Bedingung, dass dies zu keiner Mehrbelastung des Bundeshaushaltes führt. Die Herausforderungen in der Umsetzung liegen in der Abgrenzung von Betrieben mit und ohne Förderberechtigung und in einer effizienten Umsetzung der Finanzierung. Impulsprogramm
Die bestehenden Instrumente zur Unterstützung der Beherbergungsindustrie (wie Innotour, NRP und SGH) sind sehr umfassend und ausreichend. Das bereits bestehende Risiko der Finanzierung einer Strukturerhaltung würde mit der Vergabe von zusätzlichen À-fonds-perdu-Beiträgen im Umfang von rund 200 Mio. Franken erheblich wachsen. Zudem ist nicht von einer ersatzlosen Aufhebung eines etablierten Unterstüt- zungsinstruments nach zehn Jahren auszugehen, was dereinst einen weiteren Finanzierungsbedarf auslösen würde. Für die Unterstützung von energetischen Sanierungen bestehen bereits verschiedene Förderinstrumente. Zudem hat sich deren Wirtschaftlichkeit durch gestiegene Energiepreise und die höhere Ausstattung des Gebäudeprogramms mit Fördermitteln stark verbessert. Auch vor diesem Hintergrund ist die Notwendigkeit weiterer (indirekter) finanzieller Anreize zweifelhaft. Aus diesen Gründen lehnen wir zusätzliche staatliche Investitionshilfen für die Beherbergungsbranche ab. Die bereits bestehende Förderung durch die SGH ist konsequent auf die Unterstützung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Beherbergungswirtschaft auszurichten, die in den alpinen Gebieten weniger vom Wintertourismus allein abhängig ist.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli