Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 6 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 695/2019

Spitalplanung 2022/23, Stellenplan

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juli 2019

695. Spitalplanung 2022/2023

Erwägungen

A. Auf den 1. Januar 2012 wurden gleichzeitig mit dem Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (SPFG, LS 813.20) die derzeit gültigen Spitallisten Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie in Kraft gesetzt. Da die Spitalplanung 2012 auf einen Prognose- und Planungshorizont von rund zehn Jahren ausgelegt ist, beauftragte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 338/2018 die Gesundheitsdirektion, die Ablösung der Spitalliste 2012 Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie durch eine neue Spitalplanung auf das Jahr 2022 vorzubereiten. In den Erwägungen wird darauf hingewiesen, dass eine neue Spitalplanung die Rahmenbedingungen der stationären Versorgungsstruktur für eine längere Zeitperiode definiert und gestaltet und daher die strategische Ausrichtung einer neuen Spitalplanung die gegenwärtigen und zukünftigen Entwicklungen, die das Gesundheitswesen beeinflussen und verändern werden, miteinzubeziehen und so gut wie möglich zu antizipieren hat. Die Arbeiten an der neuen Zürcher Spitalplanung wurden am 1. Juni 2018 aufgenommen. Seither wurden u. a. in den Bereichen Psychiatrie und Rehabilitation neue Leistungsgruppenmodelle sowie generelle und leistungsspezifische Qualitätsanforderungen entwickelt. In der Akutsomatik wurden Handlungsfelder zur Weiterentwicklung des Leistungsgruppe-Systems eruiert und in verschiedenen Bereichen mit Fachexperten Grobkonzepte erarbeitet und diskutiert.

B. Seit April 2019 existieren Planungsgrundsätze. Diese müssen nun vertieft geprüft und es muss eine Strategie mit Planungskonzept erarbeitet werden. Diese soll auch mit den laufenden Arbeiten zur Revision des SPFG abgestimmt werden. Die Vernehmlassung zur Revision des SPFG endete erst am 26. Juni 2019 und wird von der Gesundheitsdirektion bis Ende September 2019 ausgewertet. Aus diesen Gründen ist es unumgänglich, den Zeitplan für diese Spitalplanung neu festzulegen:

Etappe I: Auswertung Vernehmlassung SPFG 30. September 2019 Planungsgrundlagen Strategie erarbeiten 31. Oktober 2019 Detailliertes Planungskonzept er- 30. Dezember 2019 arbeiten Abstimmung SPFG-Vorlage und 28. Februar 2020 Planungskonzept Umsetzung Planungskonzept in 30. September 2020 Spitalplanung 2023 Finalisierte Bedarfsanalysen und 31. Dezember 2020 -prognosen Akutsomatik, Rehabilitation, Psychiatrie Versorgungsbericht erstellt / Start 28. Februar 2021 Vernehmlassung Vernehmlassung beendet 30. April 2021 Etappe II: Beginn Auswertung Vernehm­lassung 1. Mai 2021 Bewerbungsverfahren Eröffnung Bewerbungsverfahren 31. August 2021 Bewerbungsverfahren beendet 31. Oktober 2021 Etappe III: Beginn Evaluationsverfahren 1. November 2021 Festsetzung der Spitalliste Start Vernehmlassung Struktur­ 30. April 2022 bericht und provisorische Spitallisten Vernehmlassung beendet 30. Juni 2022 Publikation definitiver Struktur­ 31. August 2022 bericht und Festsetzung definitiver Spitallisten 2023 Beginn Umsetzung 1. Januar 2023 Diese Festlegung auf das Jahr 2023 hat auch den Vorteil, dass die Auswirkungen der per 1. Januar 2018 bzw. 1. Januar 2019 eingefügten Steuerungsinstrumente (Liste ambulant vor stationär und Vorgaben bezüglich Qualitätscontrolling; Mindestfallzahlen pro Operateurin und Operateur) besser abgeschätzt werden können. Sollte sich während der weiteren Arbeiten zeigen, dass einzelne Bereiche wie z. B. die Rehabilitation oder die Psychiatrie bereits zu einem Zeitpunkt entscheidreif werden, der eine Inkraftsetzung der neuen Spitallisten per 1. Januar 2022 zulässt, wird die Gesundheitsdirektion diese dem Regierungsrat separat zum Entscheid beantragen.

C. In RRB Nr. 338/2018 wurde im Hinblick auf die im Rahmen der Spitalplanung anstehenden umfangreichen Arbeiten folgende vier Stellen befristet bis 31. Dezember 2022 in den Stellenplan der Gesundheitsdirektion aufgenommen: – 1,0 Stellen wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in für planerische Fragestellungen (Lohnklasse 20) – 1,0 Stellen wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in für die Datenaufbereitung und -auswertung (Lohnklasse 20) – 1,0 Stellen juristische/r Sekretär/in für rechtliche Fragestellungen (Lohnklasse 20) – 0,6 Stellen wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in für den Projektstab (Lohnklasse 20) – 0,4 Stellen Verwaltungssekretär/in für das Projektsekretariat (Lohnklasse 11) Diese befristeten Stellen sind infolge der Verlängerung der Projektdauer im Stellenplan der Gesundheitsdirektion statt bis Dezember 2022 neu bis 31. Dezember 2023 zu führen.

D. Der Lohnaufwand (einschliesslich Lohnnebenkosten) für die Verlängerung der vier befristeten Stellen um ein Jahr beläuft sich auf rund Fr. 590 000. Der Mehraufwand im Jahr 2023 wird wiederum intern kompensiert, wie jener Mehraufwand im KEF 2019–2022 kompensiert worden ist, der sich aufgrund der befristeten Stellen für die Spitalplanung in den Jahren zuvor gemäss RRB Nr. 338/2018 ergeben hat.

E. Die Kosten für externe Dienstleistungen belaufen sich weiterhin auf die in RRB Nr. 338/2018 genannten Fr. 1 440 000 und verteilen sich auf die gesamte, um ein Jahr verlängerte Projektdauer wie folgt: Einmalige Ausgaben (in 1000 Franken) 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Total zulasten der Leistungsgruppe Nr. 6000 Dienstleistung Dritter 100 250 300 200 200 100 1150 Reserven 0 50 50 90 60 30 290 Total einmalige Ausgaben 100 300 350 290 260 130 1440

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Ablösung der Spitallisten 2012 Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie wird auf das Jahr 2023 verschoben.

II. Folgende befristeten Stellen werden im Stellenplan der Gesundheitsdirektion bis 31. Dezember 2023 verlängert: Befristete Stellen Richtposition Klasse VVO Punkte bis 31. Dezember 2023 (planerische Fragestellungen) (Datenaufbereitung und -auswertung) (rechtliche Fragestellungen) (Projektstab) 0,4 Verwaltungssekretär/in 11 4,40 (Projektsekretariat) 4,0 76,40

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cited in