RRB Nr. 70/2015
Strassen, Nürensdorf, 766 Lindauerstrasse/ 762 Alte Winterthurerstrasse, Neubau Kreisel, Neugestaltung Ortszentrum, Projektfestsetzung, gebundene und neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Januar 2015
70. Strassen (Gemeinde Nürensdorf, 766 Lindauerstrasse / 762 Alte Winterthurerstrasse) Projektfestsetzung und Ausgabenbewilligung
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Lindauerstrasse ist die regionale Verbindungsstrasse zwischen Nürensdorf, Lindau und Effretikon. Die Alte Winterthurerstrasse ist die regionale Verbindungsstrasse zwischen Bassersdorf, Nürensdorf und Winterthur. Das Zentrum Nürensdorf ist heute durch die verkehrsorientierte Ausgestaltung der Alten Winterthurerstrasse mit dem lichtsignalgesteuerten Knoten zur Lindauerstrasse geprägt. Im Rahmen einer Aufwertung der Ortsdurchfahrt soll der lichtsignalgesteuerte Knoten durch einen Kreisverkehr ersetzt werden. Sämtliche Gehwege und Randflächen werden zusammenhängend gestaltet, sodass ein einheitliches Ortszentrum entsteht. Die Bushaltestelle Sennhütte wird behindertengerecht ausgebaut. Die bestehenden Haltestellen Post und Zentrum werden rückgebaut. Mit der Anordnung von Querungshilfen in der Lindauer- und Alten Winterthurerstrasse wird die Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler sowie Fussgängerinnen und Fussgänger verbessert. Im Einvernehmen mit der Gemeinde Nürensdorf sieht das Tiefbauamt folgende Massnahmen vor: – Neubau eines Kreisels zur Verbesserung des Verkehrsflusses; – Aufwertung des Dorfzentrums mit gestalterischen Bauelementen; – neue Querungshilfen für Fussgängerinnen und Fussgänger; – behindertengerechter Ausbau der Bushaltestelle Sennhütte; – Anpassung der Beleuchtung im gesamten Knotenbereich sowie an der Lindauer- und Alten Winterthurerstrasse; – Anpassung der Randabschlüsse an die neue Fahrbahngeometrie; – Sanierung des Fahrbahnbelags wegen Belagsschäden; – Anpassung der Strassenentwässerung und Austausch aller Strassenabläufe und Kontrollschachtoberbauten; – Ergänzung oder Ersatz der Randabschlüsse.
Die Gemeinde Nürensdorf hat dem Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) mit Schreiben vom 20. Juni 2014 zugestimmt. Da das Projekt für die Bewilligung eines Kreditbeitrages von Fr. 1 287 000 vor der Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2012 nach § 43 des Gemeindegesetzes (LS 131.1) auf der Gemeindeverwaltung aufgelegt worden ist, kann auf eine nochmalige Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von § 13 StrG verzichtet werden. Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Landerwerbsplans gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 25. Juli bis 25. August 2014. Innerhalb der Auflagefrist wurden drei Einsprachen eingereicht, die projektbezogene Begehren enthielten. Die Projekteinsprachen wurden im Rahmen von Einigungsverhandlungen bereinigt und es wurden einvernehmliche Lösungen gefunden. Mit der Unterzeichnung des Abtretungsvertrags für den Landerwerb bzw. des Anpassungsprotokolls wurden die Einsprachen zurückgezogen und können als erledigt abgeschrieben werden.
B. Lärmtechnische Anpassungen und Projektfestsetzung Die Fachstelle Lärmschutz hat mit Schreiben vom 16. März 2014 das Projekt aus lärmtechnischer Sicht als unbedenklich beurteilt. Der für die Neugestaltung des Ortszentrums Nürensdorf notwendige Landerwerb von 503 m2 wurde gütlich durchgeführt. Die entsprechenden Abtretungsverträge liegen vor. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen.
C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 30. April 2014 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 270 000 Bauarbeiten 2 995 000 Nebenarbeiten 454 000 Technische Arbeiten 381 000 Total 4 100 000 Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die folgenden Kosten: in Franken Erneuerung Staatsstrassen (51%) 2 103 400 Fussgängeranlagen (21%) 855 000 Staatsstrassen (19%) 783 000 Fahrradanlagen (5%) 212 400 Staatsstrassen Anteil öV (4%) 146 200 Total 4 100 000
Die Gemeindeversammlung Nürensdorf hat mit Beschluss vom 27. Juni 2012 einen Beitrag von Fr. 1 287 000 an die Kosten des Fussgängerübergangs an der Lindauerstrasse und für die Neugestaltung des Ortszentrums bewilligt. Dieser Betrag wird der Gemeinde Nürensdorf nach Inbetriebnahme der Anlage in Rechnung gestellt. Die Einnahme ist dem Konto 8400.63200 80000, Rückerstattung von Investitionsbeiträge von Gemeinden Staatsstrassen (Beitrag der Gemeinde Nürensdorf), für das Objekt 84S-80559 gutzuschreiben. Der Kostenverleger gestaltet sich demnach wie folgt: Kanton Gemeinde Total in Franken in Franken in Franken Erneuerung Staatsstrassen 866 400 1 237 000 2 103 400 Fussgängeranlagen 805 000 50 000 855 000 Staatsstrassen 783 000 783 000 Fahrradanlagen 212 400 212 400 Staatsstrassen Anteil öV 146 200 146 200 Total 2 813 000 1 287 000 4 100 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist unter Berücksichtigung des erwähnten rechtsverbindlich zugesicherten Beitrags der Gemeinde Nürensdorf von Fr. 1 287 000 eine Nettoausgabe von Fr. 2 813 000 zu bewilligen, wovon Fr. 866 400 als gebunden gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) in die Erfolgsrechnung sowie Fr. 1 946 600 als neu in die Investitionsrechnung aufzunehmen sind. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 2 813 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgabe Ausgaben in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Staatsstrassen Erneuerung Konto 8400.50111 00000 866 400 866 400 Investitionsrechnung Fussgängeranlagen Konto 8400.50100 00000 805 000 805 000 Staatstrassen (federführend) Konto 8400.50110 00000 783 000 783 000 Fahrradanlagen Konto 8400.50130 00000 212 400 212 400 Staatstrassen Anteil öV Konto 8400.50110 80020 146 200 146 200 Total 866 400 1 946 600 2 813 000
In der erwähnten Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1234/2013 bewilligte Ausgabe von Fr. 290 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 66 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen (1,75%) Abschreibungssatz Betrag Baukosten Fr. Fr. Fr. Fussgängeranlagen Konto 8400.50100 00000 41% 805 000 7 000 2,5% 20 100 Staatsstrassen Konto 8400.50110 00000 41% 783 000 6 800 2,5% 20 000 Fahrradanlagen Konto 8400.50130 00000 11% 212 400 1 800 2,5% 5 300 Staatsstrassen Anteil öV Konto 8400.50110 80020 7% 146 200 1 300 2,5% 3 700 Zwischentotal 16 900 49 100 Total 100% 1 946 600 66 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-80559, Gemeinde Nürensdorf, 766 Lindauerstrasse / 762 Alte Winterthurerstrasse, aufzunehmen. Die Kostenanteile für Staatsstrassen Erneuerung, Fahrradanlagen, Staatsstrassen Anteil öV und Fussgängeranlagen sind umzubuchen.
Der Betrag ist im Budget 2015 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den Neubau eines Kreisels und die Neugestaltung des Ortszentrums Nürensdorf wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung werden eine gebundene Nettoausgabe von Fr. 866 400 zulasten der Erfolgsrechnung und eine neue Nettoausgabe von Fr. 1 946 600 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 2 813 000, zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
III. Diese Beträge werden nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 30. April 2014)
IV. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1234/2013 wird aufgehoben.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung an den Gemeinderat Nürensdorf, Kanzleistrasse 2, Postfach, 8309 Nürensdorf (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projektexemplars [ES]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi