Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 1 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 702/2021

Besondere dienstrechtliche Bestimmungen für Instruktoren des Amtes für Zivilschutz, Aufhebung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Juni 2021

702. Instruktorenreglement (Aufhebung)

Erwägungen

Mit RRB Nr. 1187/1990 wurde ein Instruktorenreglement mit besonderen dienstrechtlichen Bestimmungen für Instruktoren des Amtes für Zivilschutz erlassen. Zum damaligen Zeitpunkt waren die Zivilschutzinstruktoren an verschiedenen Ausbildungszentren tätig, weshalb entsprechende Bestimmungen zum Dienstort, zur Diensteinteilung und zu den Spesen erforderlich waren. Diese Regelungen sind für Zivilschutzinstruktorinnen und -instruktoren nicht mehr angezeigt, zumal die Zivilschutzausbildung zentralisiert wurde und nur noch in einem Ausbildungszentrum (Andelfingen) erfolgt. Auf die Anstellungsverhältnisse mit den Zivilschutzinstruktorinnen und -instruktoren findet das Personalgesetz vom 27. September 1998 (LS 177.10) und seine Ausführungserlasse Anwendung. Nach dem Gesagten ist das Instruktorenreglement aufzuheben.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Instruktorenreglement vom 11. April 1990 wird aufgehoben.

II. Mitteilung an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Peter Hösli

Cited in