RRB Nr. 706/2024
Anfrage Nicola Yuste und Josef Widler, Zürich, sowie Michael Bänninger, Winterthur, betreffend Wirksame Bekämpfung der Krätze, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 180/2024
Sitzung vom 26. Juni 2024
706. Anfrage (Wirksame Bekämpfung der Krätze) Kantonsrätin Nicola Yuste und Kantonsrat Josef Widler, Zürich, sowie Kantonsrat Michael Bänninger, Winterthur, haben am 27. Mai 2024 folgende Anfrage eingereicht: Die Krätze breitet sich im Kanton Zürich besorgniserregend schnell aus und stellt ein hohes Gesundheitsrisiko und eine existenzielle Belastung für betroffene Familien und die Wirtschaft dar. Es handelt sich dabei um eine Infektionskrankheit mit langer Latenzzeit (bei einem Erstbefall zwei bis sechs Wochen), ohne Immunisierung und mit einer besonderen Betroffenheit bei Kleinkindern, deren Hautbarriere bis zum dritten Lebensjahr noch nicht ausgereift ist. Zurzeit fehlen wirksame Strukturen im Kanton Zürich, um rasch auf die immense Welle an Erkrankungen reagieren zu können. Betroffene Institutionen wie Kitas, Horte, Schulen, Altersheime sind vielfach auf sich allein gestellt, aktuelles medizinisches Wissen über die Krankheit und deren Bekämpfung zu beschaffen und zu kommunizieren. Dies führt dazu, das zum Teil veraltete Informationen verbreitet werden und die Bekämpfung der Infektionskrankheit über Wochen und Monate scheitert, was mit gravierenden gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Familien und Institutionen einhergeht. Dazu kommt, dass zum Teil Kinderärztinnen und Kinderärzte ungenügend sensibilisiert, weitergebildet und ausgerüstet und auf Kinder spezialisierte Dermatologinnen und Dermatologen vielfach überbelastet sind. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Besteht eine effektive behördliche Aufsicht durch den kantonsärztlichen Dienst zur frühzeitigen Erkennung und Eindämmung der Krätze?
2. Bestehen für betroffene Institutionen wie Kitas, Horte, Schulen oder Altersheime klare Handlungsanweisungen von behördlicher Seite, so dass diese bei einem Befall wissen, wie zu verfahren ist?
3. Bieten die Behörden für betroffene Institutionen aufbereitetes aktuelles medizinisches Wissen an, so dass Institutionen dieses nicht selber recherchieren müssen, mit allen oben aufgezeigten negativen Folgen?
4. Bieten die Behörden für betroffene Institutionen Hilfestellungen für die Kommunikation an Familien und Angehörige an?
5. Wie sorgt die Regierung für die Sensibilisierung und Sicherstellung von fachlichen Weiterbildungen für Kinderärztinnen und Kinderärzte?
6. Welche weiteren Massnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung der Krätze im Kanton Zürich hat der Regierungsrat getroffen oder geplant?
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Nicola Yuste und Josef Widler, Zürich, sowie Michael Bänninger, Winterthur, wird wie folgt beantwortet:
Krätze, auch Skabies oder Scabies genannt, ist eine ansteckende Hauterkrankung, die durch die Krätzmilbe hervorgerufen wird. Krätzmilben sind Spinnentiere, die feine, tunnelförmige Gänge in die Hornschicht der Haut graben und dort ihre Eier ablegen. Die Krankheit geht häufig mit starkem Juckreiz einher, verläuft jedoch in der Regel mild und ist gut behandelbar. Die Übertragung erfolgt durch engen Hautkontakt oder Kontakt mit befallenen Textilien. Zu Frage 1: Seit Anfang Jahr häufen sich im Raum Winterthur und Zürich Krätzeerkrankungen in Kindertagesstätten. Auch gesamtschweizerisch breitet sich die Krankheit zurzeit insbesondere in Kindertagesstätten aus, nachdem sie zuvor eher in Asylzentren in Erscheinung getreten ist. Gemäss Art. 11 des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (EpG, SR 818.101) betreibt das Bundesamt für Gesundheit in Zusammenarbeit mit weiteren Bundesstellen und den zuständigen kantonalen Stellen Systeme zur Früherkennung und Überwachung von übertragbaren Krankheiten. In der Verordnung des EDI über die Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen (818.101.126) wird festgehalten, welche Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen gemeldet werden müssen. Da Krätze gemäss den Vorgaben des Bundes nicht der Meldepflicht untersteht, sondern lediglich Häufungen von Krätzeerkrankungen gemeldet werden sollen, liegen dem Kantonsärztlichen Dienst keine genauen Angaben zur Anzahl an Infektionen im Kanton vor. Gemäss Art. 19 EpG treffen Bund und Kantone Massnahmen zur Kontrolle, Verminderung und Beseitigung von Risiken der Übertragung von Krankheiten. Zudem ordnen die zuständigen kantonalen Behörden gemäss Art. 40 EpG Massnahmen an, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten in der Bevölkerung oder in bestimmten Personengruppen zu verhindern. Dazu zählt auch die Eindämmung von Krätze.
Zu Fragen 2–6: Wichtig ist, dass Krätzeerkrankungen rasch erkannt und korrekt behandelt werden. Eine rasche Diagnose und die richtige, einheitliche und koordinierte Behandlung der Fälle und Kontaktpersonen sind für die Eindämmung entscheidend. Bei einer Infektion wird die betroffene Person lokal mit Crème und Medikamenten behandelt. Darüber hinaus werden auch enge Kontaktpersonen therapiert. Zudem müssen Hygienemassnahmen am Ausbruchsort wie auch zuhause getroffen werden. In einigen Fällen hat sich die Beseitigung der Krankheit als schwierig erwiesen, da beispielsweise die Kontaktpersonen nicht mitbehandelt wurden. Die Diagnose von Krätze durch eine Ärztin oder einen Arzt setzt entsprechendes Fachwissen voraus. Da das Krankheitsbild – trotz anhaltendem Vorkommen in jüngster Zeit – eher selten ist, ist dieses Fachwissen nicht überall unter den Ärztinnen und Ärzten verbreitet. Dies kann zu Fehldiagnosen und Verzögerungen bei der Behandlung führen. Hinzu kommt, dass die Kapazitäten des geschulten Fachpersonals insbesondere im Fachbereich der Dermatologie aufgrund des Fachkräftemangels stark begrenzt sind. Daher kann nicht jeder Verdachtsfall von einer Fachärztin oder einem Facharzt überprüft werden. Ebenso kann eine Erkrankung lange unbemerkt bleiben, weil keine Symptome ersichtlich sind. Vor diesem Hintergrund und aufgrund des anhaltenden Vorkommens von Krätzeerkrankungen hat die Gesundheitsdirektion bereits verschiedene Massnahmen eingeleitet. So hat der Kantonsärztliche Dienst des Amtes für Gesundheit (AFG) die Ärztinnen und Ärzte sowie die betroffenen Kindertagesstätten bezüglich ihres Vorgehens beraten. Darüber hinaus sind vorerst befristet für die Dauer von sechs Monaten folgende unterstützenden Massnahmen vorgesehen: – Für Ärztinnen und Ärzte: Zur Entlastung der Fachärztinnen und Fachärzte bieten das Universitäts-Kinderspital Zürich und das Kantonsspital Winterthur im Auftrag des AFG neu spezialisierte Sprechstunden zum Thema Krätze an. Diese Sprechstunden werden nach Terminvereinbarung durch die Ärztin oder den Arzt von geschultem Personal unter Supervision durch Spezialistinnen oder Spezialisten jeweils einen halben Tag pro Woche durchgeführt. Sie sind vorwiegend für schwere Fälle oder auch Fälle ohne bisherigen Therapieerfolg gedacht. Um die Ärztinnen und Ärzte im Kanton grundlegend auf das Thema
zu sensibilisieren sowie sie entsprechend zu schulen, hat der Kantonsärztliche Dienst ein Merkblatt mit Behandlungsempfehlungen für Fachpersonen ausgearbeitet. Dieses umfasst sämtliche wichtigen Informationen rund um das Krankheitsbild von der Diagnose bis hin zur The- rapie (vgl. zh.ch/de/gesundheit/praevention-und-gesundheitsfoerderung/uebertragbare-krankheiten-impfungen.html). Für Patientinnen und Patienten mit Migrationshintergrund steht Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Darüber hinaus führt der Kantonsärztliche Dienst eine kostenlose Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte zur epidemiologischen Situation, Diagnostik und Behandlung von Krätze durch. – Für betroffene Institutionen (insbesondere Kindertagesstätten): Neben den erwähnten Sprechstunden für Ärztinnen und Ärzte bieten die beiden erwähnten Spitäler ebenfalls im Auftrag des AFG neu auch eine Hotline für betroffene Institutionen wie Kindertagesstätten an. Die Hotline bietet direkte Unterstützung beispielsweise bei Fragen zum Vorgehen bei einem Ausbruch oder zur allgemeinen Ansteckungsgefahr und dem entsprechenden Umgang mit Kontaktpersonen. Sie steht von Montag bis Freitag zu Bürozeiten zur Verfügung und ermöglicht so eine rasche Reaktion im Ereignisfall. Bei Bedarf können sich auch Gesundheitsfachpersonen an diese Hotline wenden. – Für betroffene Personen und ihre Angehörigen: Betroffene selbst und ihre Angehörigen können sich bei Fragen zu Krätze an ihre Ärztin oder ihren Arzt wenden. Mithilfe der erwähnten Unterstützung des Kantonsärztlichen Dienstes sind diese in der Lage, ihnen rasch und gezielt zu helfen. Darüber hinaus können sie sich rund um die Uhr an das kantonale AERZTEFON unter der Telefonnummer 0800 33 66 55 wenden. Auch hier hat der Kantonsärztliche Dienst sichergestellt, dass die verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte auf die Thematik sensibilisiert sind und entsprechend geschult wurden. Mit Medienmitteilung vom 13. Juni 2024 hat die Gesundheitsdirektion über diese getroffenen Massnahmen informiert (vgl. zh.ch/de/newsuebersicht/medienmitteilungen/2024/06/massnahmen-zur-eindaemmung-von-scabies-kraetze.html). Sie sollen dazu beitragen, die Übertragungen zu reduzieren, Ausbrüche einzudämmen und die belasteten Ärztinnen und Ärzte zu unterstützen. Um ein besseres Lagebild zu erhalten, prüft der Bund zudem, Krätze analog anderer Infektionskrankheiten
ohne Meldepflicht im Rahmen eines Monitoringprogramms auf Bundesebene zu überwachen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli