RRB Nr. 710/2020
Teilhabeprogramm, Konzept, Auftrag
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juli 2020
710. Teilhabeprogramm, Konzept
Erwägungen
1. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 670/2019 legte der Regierungsrat in den Richtlinien der Regierungspolitik die Legislaturziele 2019–2023 fest. Zwei dieser Legislaturziele beziehen sich auf die Förderung der Teilhabe der Bevölkerung am gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben. Legislaturziel 3 («Alle Menschen können an der Zivilgesellschaft partizipieren») sieht dafür im Politikbereich Kultur, Sport und Freizeit spezifische Massnahmen für Religionsgemeinschaften, die Kulturförderung sowie für den Sport vor. Legislaturziel 5 («Alle Bevölkerungsgruppen sind in eine vielfältiger werdende Gesellschaft eingebunden») ist etwas weiter gefasst. Es verfolgt neben der Beteiligung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen an der Gesellschaft im Politikbereich Gesellschaft und soziale Sicherheit Massnahmen insbesondere in den Bereichen Behindertenrechte, Integration, Diskriminierungsschutz und politische Beteiligung. Gestützt auf diese beiden Legislaturziele startete die Direktion der Justiz und des Innern (JI) im Mai 2019 die Initialisierungsphase für ein Teilhabeprogramm. Nach Bildung einer Arbeitsgruppe «Teilhabe» im Generalsekretariat der JI wurden die Fachstellen Kultur, Integration und Gleichstellung beigezogen und schliesslich am 27. Februar 2020 ein direktionsübergreifender Workshop durchgeführt. An diesem nahmen Fachpersonen zur Teilhabearbeit aus allen Direktionen sowie der Staatskanzlei teil. Die Ergebnisse der Initialisierungsphase hat der Regierungsrat am 29. April 2020 zur Kenntnis genommen. Den Abschluss der Initialisierungsphase bildet das vorliegende Konzept zum Teilhabeprogramm.
2. Konzept «Teilhabe» Teilhabe als Grundhaltung Unter Begriffen wie Partizipation, Einbezug, Inklusion, Befähigung, Zugänglichkeit usw. werden in unterschiedlichen Disziplinen verschiedene Bezeichnungen für ähnliche Konzepte verwendet. Im vorliegenden Konzept wird dafür der in der Schweiz und international etablierte politische Begriff der Teilhabe der Bevölkerung am demokratischen Gemeinwesen verwendet. Dieser Begriff hat verschiedene Dimensionen:
Politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Teilhabe beziehen sich auf die Beteiligung, Mitwirkung und Mitverantwortung der Bevölkerung am öffentlichen Leben. Im vorliegenden Konzept umfasst Teilhabe daher sowohl die Möglichkeit zur aktiven Partizipation als auch zum passiven Einbezogensein in gesellschaftliches Geschehen. Teilhabe ist aber kein gesellschaftlicher Zustand, sondern ein fortwährender gesellschaftlicher Prozess. Die Befähigung zur und Förderung der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Teilhabe umfasst daher auch, Bewährtes zu überprüfen und zu hinterfragen, Deutungs- und Definitionsmacht neu zu definieren und Handlungsmuster und Wahrnehmungsmuster allenfalls zu ändern. Das geht nicht ohne Experimente und das Ausprobieren von Neuem. Das Bundesamt für Kultur erwähnt etwa in seinem Positionspapier zur kulturellen Teilhabe (2016), dass sich die Teilhabe nicht durch eine bestimmte Massnahme erreichen oder durch eine bestimmte Kennziffer darstellen lasse. Teilhabe hat nicht nur verschiedene Dimensionen, sondern kann auch in unterschiedlichen Bereichen stattfinden: in der Familie, am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft, in Vereinen und Bildungsinstitutionen, in Religionsgemeinschaften, in der Armee, in der Gemeinde, im Kanton oder in der nationalen Politik. Die Akteurinnen und Akteure können Einzelpersonen, Gruppen, Organisationen oder Gemeinden sein. Auch die Ausprägungen der Teilhabe sind vielfältig: sie reichen von Anwesenheit und blossem Dabeisein bei einem Ereignis über das Informiertwerden, Verstehen und Lernen, zur Mitsprache oder zum Mitentscheiden bis hin zur Selbstorganisation und Eigeninitiative. Teilhabe ist ein wesentlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens, sie ist eine gesellschaftliche Grundhaltung. Komplexität und gesellschaftlicher Zusammenhalt Zusammenhalt und das Vertrauen der Bevölkerung in Staat und Gesellschaft sind für das friedliche Zusammenleben zentral. Gleichzeitig wird die kaum überblickbare Komplexität gesellschaftlicher Prozesse zunehmend erkannt. Die Gesellschaft wird vielfältiger, der Blick auf das Gemeinwohl schwieriger. Damit einher geht eine zunehmende Individualisierung und Gruppenbildung. Teilhabe als Grundhaltung soll zwar den Zusammenhalt und das Vertrauen in Staat und Gesellschaft stärken, sie will aber nicht bestimmte Inhalte, Werte oder Überzeugungen fördern.
Sie soll vielmehr eine Methode sein, der verschiedene Akteurinnen und Akteure im gesellschaftlichen Zusammenleben zustimmen können, unabhängig vom jeweiligen Inhalt, den sie vertreten.
Seine grosse soziale, politische, sprachliche, demografische und religiöse Vielfalt macht den Kanton Zürich als wirtschaftlichen Standort und als Wohnort attraktiv. Damit das so bleibt, muss die grosse Vielfalt und Partikularität der unterschiedlichsten Gruppen in unserer Gesellschaft nicht nur erkannt werden. Im Rahmen der Rechtsordnung sollen grundsätzlich auch alle Gruppen, die sich engagieren möchten, die Möglichkeit haben, gehört zu werden. Erhaltung und Förderung der Teilhabe Im Kanton Zürich wird bereits viel zur Erhaltung und Förderung der Teilhabe unternommen. Sie erfolgt ganz wesentlich bereits bei der Aufgabenerfüllung im Rahmen der Regelstrukturen durch zahlreiche Verwaltungseinheiten in vielfältigen Arbeitsbereichen in allen Direktionen. Beispiele sind etwa das Sozialamt, das Sportamt, das Volksschulamt, das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, das Amt für Jugend und Berufsberatung, die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren, das Amt für Verkehr, das Personalamt, die Prävention und Gesundheitsförderung, das Impulsprogramm Digitale Verwaltung, die Fachstellen für Gleichstellung, Integration und Kultur, die Koordinationsstelle Behindertenrechte, das Amt für Raumentwicklung, das Immobilienamt und das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, aber auch das Gemeindeamt, das Staatsarchiv sowie selbstverständlich die verschiedenen Kommunikationsabteilungen. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, illustriert aber aus Sicht der Teilhabe die grosse Bandbreite und Vielfalt der bereits geleisteten Arbeit im Kanton. Mit dem vorliegenden Konzept soll die Wirkung dieser Arbeiten verstärkt werden, indem sie unter dem Aspekt der Teilhabe hervorgehoben, ausgetauscht und vernetzt werden können. Dies dient nicht zuletzt der Erfüllung des in Art. 114 Abs. 1 der Kantonsverfassung (LS 101) festgelegten Aufgabe von Kanton und Gemeinden, das Zusammenleben der verschiedenen Bevölkerungsgruppen in gegenseitiger Achtung und Toleranz sowie ihre Beteiligung am öffentlichen Leben zu fördern. In diesem Sinne geht es beim Teilhabeprogramm in erster Linie darum, bestehende Errungenschaften zu erhalten. In einzelnen konkreten Projekten soll darüber hinaus die Beteiligung der Bevölkerung am Staat und in der Zivilgesellschaft einerseits durch
vorbeugendes und anderseits kooperatives sowie moderierendes staatliches Handeln gefördert werden. Als Folge der einschneidenden Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie war die Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben stark eingeschränkt. Die Rückkehr zur Normalität verlangt viel Auf- wand und Ressourcen. Das Teilhabeprogramm trägt dem Rechnung, indem es sich auf die Stärkung bereits bestehender Ressourcen konzentriert und neue Projekte vor dem Hintergrund der aktuellen Lage beurteilt werden. Herausforderungen für die Erhaltung und Förderung der Teilhabe Die gesellschaftliche Entwicklung stellt auch den Kanton Zürich vor neue Herausforderungen. Prozesse wie Digitalisierung und Globalisierung zeigen zunehmend die Breite der verschiedenen Lebensformen, mit denen sich auch politische Präferenzen und Kräfteverhältnisse häufig in rascher Folge verändern (vgl. RRB Nr. 256/2019, S. 2ff.) Durch die Globalisierung werden Wirtschaftsverflechtungen, aber auch private Beziehungen immer internationaler – die Mobilität nimmt weiter zu. Handelsbeziehungen, der Finanzplatz und die lokale Wirtschaft im Kanton werden dabei sowohl von der geopolitischen Entwicklung als auch von lokalen Ereignissen in anderen Ländern beeinflusst. Der Wandel von einer industriellen zu einer wissensorientierten, technologiebasierten Wirtschaft und Dienstleistungsgesellschaft bringt nicht nur eine Automatisierung von Arbeitsprozessen, sondern schafft auch neue Bildungsprofile und damit Herausforderungen, die bei der Bevölkerung Statusängste auslösen können. Die Urbanisierung setzt sich fort. Hochqualifizierte und einkommensstarke Bevölkerungsschichten konzentrieren sich zunehmend in den Städten, was die Gefahr eines wieder stärker werdenden «Stadt- Land-Grabens» gerade in Bezug auf politische und persönliche Werte und Lebensstile birgt. Gleichzeitig nimmt die individuelle Verfügbarkeit von Informationen zu. Die Digitalisierung der Medienlandschaft sowie die Verbreitung von neuen sozialen Medien entsprechen der zunehmenden Individualisierung und Fragmentierung nicht nur der Informationsbeschaffung, sondern auch der Kommunikation. Es wird schwieriger, den Wahrheitsgehalt von Informationen zu überprüfen. Die Skepsis gegenüber Wissenschaft und Expertentum sowie gegenüber traditionellen Medien nimmt zu. Gerade
für demokratische Gemeinschaften, in denen die individuellen Freiheitsräume ein grosses Gewicht haben, ist aber das Vertrauen in Informationsgrundlagen zentral. Schwinden solche gemeinsamen Grundlagen, wird das Fundament für gemeinsame Diskussionen und demokratische Entscheidungsprozesse geschwächt. Die Individualisierung von verschiedenen Lebensstilen, Familien- und Beziehungsformen, aber auch die Migration oder die veränderte Rolle der Frauen in der Gesellschaft und Arbeitswelt machen die Vielfalt unserer Gesellschaft sichtbarer. So steigt etwa die Partizipation der Frauen am Arbeitsmarkt, die Bildungsniveaus der Frauen haben sich jenen der Männer angeglichen. In der Strukturerhebung 2016 wurden im Kanton
Zürich mehr als 80 verschiedene gesprochene Sprachen erfasst. Die traditionellen christlichen Religionsgemeinschaften verlieren Mitglieder, während der Anteil an Konfessionslosen und Mitgliedern anderer Religionen insbesondere der Muslime und der orthodoxen Christinnen und Christen zunimmt. Gleichzeitig ist eine Veränderung der Position der traditionellen Familie zu beobachten. Ein Paar kann heute verheiratet, nicht verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft zusammenleben, als gemischtgeschlechtliches oder gleichgeschlechtliches Paar. Im Kanton Zürich wird immer später und immer weniger geheiratet und das Alleinwohnen ist heute die häufigste Haushaltsform. Diese offensichtlicher werdende Diversität von persönlichen und kollektiven Identitäten kann Ängste vor dem Verlust des Traditionellen und des Vertrauten wecken. Dies fördert die Polarisierung von Interessen und Gruppen. Schon seit einiger Zeit zeigen diverse Studien eine Tendenz zum Rückzug in identitätsbasierte Gruppen oder Milieus von Gleichgesinnten. Mit zunehmender Polarisierung steigt auch die Abneigung gegen die Positionen und Argumente der «anderen Seite». Das erschwert nicht nur diskursive Auseinandersetzungen, sondern erschwert zunehmend die Bildung von Kompromissen, welche eine wichtige Voraussetzung für das friedliche Zusammenleben in freien und pluralistischen Gesellschaften darstellen. Gefährdet ist damit letztlich nicht nur die gesellschaftliche, sondern auch die politische Diskurs- und Kompromissfindungskultur, welche die Schweiz schon immer ganz besonders auszeichnete. Dies, obwohl die Schweiz noch nie eine homogene Gruppe Gleichgesinnter, sondern schon immer eine kulturell, sprachlich und konfessionell heterogene Gesellschaft war. Die Einbindung dieser verschiedenen Bevölkerungsgruppen und Weltanschauungen in die Schweizerische Gesellschaft und Politik war und ist eine herausragende Stärke des Schweizer Systems. Gerade daraus hat sich eine Kultur der politischen Konkordanz und des Kompromisses entwickelt. Menschen, die sich von Staat und Politik nicht mehr gehört und nicht in das politische System eingebunden fühlen, können das Vertrauen in staatliche Institutionen und den politischen Diskurs verlieren. Dadurch nimmt der gesellschaftliche Zusammenhalt ab und es entsteht ein Potenzial für Frustration, Desillusionierung und soziale Isolation. Dies kann
einen Nährboden bieten für Radikalisierung und Extremismus. Protestbewegungen wie die Gilets Jaunes in Frankreich oder die «Fridays for Future»-Klimabewegungen sind Ausdruck dieser zunehmenden Frustration über das vermeintliche Unvermögen des Staates.
Im Kanton Zürich ist das Vertrauen in den Staat und das politische System noch immer gross. Das soll so bleiben. Aber auch hier ist eine abnehmende Bereitschaft zur Freiwilligenarbeit, sind sinkende Mitgliederzahlen in traditionellen Vereinen, insbesondere in ländlichen Gegenden, und die Schwierigkeit, kommunale Amtsträgerinnen und -träger für das Milizsystem zu rekrutieren, zu beobachten. Dies ist gerade deshalb relevant, weil die Freiwilligen-, Miliz- und Vereinskultur einen wichtigen Teil des «Kitts» für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Schweiz bilden. Staatliche Förderung der Teilhabe Staat und Gesellschaft sind nicht identisch und haben unterschiedliche Aufgaben. Das soll so bleiben. Dennoch kann der Staat wichtige Unterstützung für den Erhalt und die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenlebens leisten. Staatliche Strukturen können mit geeigneten Massnahmen möglichst viele Menschen befähigen, an der Gesellschaft und am demokratischen Diskurs teilzuhaben. Gleichzeitig erfordert eine solche Gesellschaft aber auch das aktive und eigenverantwortliche individuelle Engagement. Mit der Förderung der Teilhabe sollen möglichst viele unterschiedliche Bevölkerungsgruppen angesprochen werden. Menschen sind eingebettet in Familien und Freundeskreise, Communities und Vereine, Organisationen und funktionale Gruppen. Kriterien der Vielfalt sind zahlreich und spielen zusammen. Dazu gehören insbesondere die Nationalität, Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung, Ethnie, Religion/ Glaube oder auch soziale Stellung. Zu den individuellen Unterscheidungsmerkmalen gehören etwa das Alter (Jugendlicher, Seniorin), aber auch die Herkunfts- bzw. Migrationsgeschichte, persönliche Geschichten (Krankheit, Familie, Ereignisse usw.) sowie generationelle Kollektiverzählungen (Kriegsgeneration, Baby-Boomer usw). Dazu gehören aber auch Sprachkenntnis und Bildungsstand genauso wie Beeinträchtigungen, Behinderungen oder Krankheiten. Diese Vielfalt bietet Chancen und bringt Herausforderungen. Bedürfnisse, Interessen und Prioritäten von Menschen sind unterschiedlich. Insofern sind die Zielgruppen der Teilhabe vielfältig: Kleinkinder, Kinder und Jugendliche, Erwachsene, Familien mit Kindern, ältere Menschen, sozial benachteiligte Menschen, alleinstehende Menschen jeglicher Altersgruppe, Menschen mit Behinderungen, Migrantinnen und
Migranten, sprachliche, religiöse und kulturelle Gruppen oder Menschen in Randregionen, um nur einige Beispiele zu nennen. Die Zielgruppen definieren sich weniger aufgrund von soziodemografischen Merkmalen, als vielmehr aufgrund des subjektiven Empfindens, keine gesellschaftliche Bedeutung zu haben oder vom Staat nicht gehört zu werden. Die Gesellschaft ist eben nicht nur ein Zusammenschluss von privilegierten Mehr- heiten und schützenswerten Minderheiten, sondern ein Nebeneinander von verschiedenen, sich teilweise überschneidenden Gruppen, die alle die Möglichkeit zur Teilhabe haben sollen. Ansprechpartner für den Kanton sind dabei in erster Linie staatliche Institutionen (z. B. Gemeinden) und Organisationen der Zivilgesellschaft (z. B. Vereine, Kirchgemeinden oder NGOs). Der Akzent liegt auf der Kooperation mit und Stärkung der zivilgesellschaftlichen Organisationen, die dann letztlich die individuelle Teilhabe der Einwohnerinnen und Einwohner fördern. In diesem Sinne ist der Staat nicht hoheitliche Regelungsinstanz, welche die Gesellschaft lenkt und führt, sondern vielmehr Bestandteil eines Netzwerks von gesellschaftlichen und politischen Akteurinnen und Akteuren, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie individuellen Bürgerinnen und Bürgern. Der Staat hat dabei eine moderierende und kooperative Rolle, indem er Initiativen aus der Gesellschaft aufgreift und fördert. Der Verwaltung kommt dabei die Funktion der «Türöffnerin» zu, die Anstösse aus der Gesellschaft aufnimmt und sichtbar macht. Diese staatliche Unterstützung kann dabei nicht nur in Form von Subventionen geleistet werden, sondern ebenso in Form von thematischem Austausch, Wissensvermittlung, öffentlicher Kommunikation oder logistischer Unterstützung, Zurverfügungstellung oder Hilfe bei der Beschaffung von Infrastruktur und Räumlichkeiten. Ziele der Teilhabeförderung Das übergeordnete Ziel ist es, durch verbesserte Teilhabe das Vertrauen in Staat, Politik und Gesellschaft zu stärken und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Damit wird sozialer Ausgrenzung, Isolation und Radikalisierungstendenzen entgegengewirkt. Der Einbezug der Bevölkerung in sie betreffende Entscheidungsprozesse kann aus verschiedenen Gründen wünschenswert sein: a) aus legitimatorischen Gründen,
weil breit abgestützte Entscheide demokratische Legitimität und grössere Akzeptanz bei den von den Konsequenzen Betroffenen geniessen; b) zur Stärkung der Bürgerkompetenz, weil die Teilhabe an Entscheidungsprozessen das Interesse an und das Wissen über gesellschaftliche und politische Ereignisse und Prozesse sowie die wahrgenommene Selbstbestimmung und das gesellschaftliche Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung fördert; c) aus instrumentellen Gründen, weil die Beteiligung möglichst vieler Betroffenen mit ihren Erfahrungen und ihrem Wissen die bestmöglichen Lösungen verspricht. Ziel der angestrebten Massnahmen sind aber nicht Harmonie und Konsens. Vielmehr soll an deren Grundlagen, nämlich der Diskussion und der Auseinandersetzung zwischen unterschiedlichen Lebenswelten und Weltansichten gearbeitet werden. Es geht um eine lebendige und intakte Streit- und Diskussionskultur innerhalb einer pluralistischen Gesellschaft. Es geht also um die Aufrecht- erhaltung einer dialog- und konfliktfähigen Gesellschaft. Dazu soll einerseits der Dialog zwischen der Bevölkerung und gesellschaftlichen Akteuren und der Verwaltung gestärkt werden. Anderseits sollen auch der Kontakt, der Diskurs und der Austausch (Deliberation) zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen gefördert werden. Im Teilhabeprogramm geht es einerseits darum, das Thema der bereits institutionell geförderten Teilhabe in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit und den Wert der Teilhabe für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Vertrauen in die Institutionen in das Bewusstsein zu rücken. Eine zweite Aufgabe des kantonalen Teilhabeprogramms wird es sein, die verschiedenen Stellen in der kantonalen Verwaltung, die sich mit Teilhabeprojekten beschäftigen, zusammenzubringen und besser zu vernetzen. Drittens schafft das Teilhabeprogramm die Möglichkeit, neue, zeitlich befristete Projekte umzusetzen, die über die bisherige Arbeit der Verwaltungseinheiten hinausgehen. Schliesslich sollen durch das Teilhabeprogramm auch längerfristige Wirkungen im Sinne einer Öffnung der Institutionen und einer nachhaltigen Einbindung aller Bevölkerungsgruppen in die Arbeit der Verwaltung erzielt werden. So soll die Verwaltung für möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner zugänglicher gemacht werden und auch innerhalb der Verwaltung selbst soll die gesellschaftliche Vielfalt besser abgebildet werden.
3. Projekte Das Teilhabeprogramm soll entlang von drei Projekten entfaltet werden. Projekt 1: Vernetzung der Teilhabearbeit innerhalb der kantonalen Verwaltung Die Programminitialisierungsphase hat gezeigt, dass in allen Direktionen und in der Staatskanzlei bereits grosse Arbeit geleistet wird, um die Teilhabe der Bevölkerung zu fördern. Das Ziel dieses Projekts ist es deshalb, die Teilhabearbeit in der kantonalen Verwaltung nutzbar und sichtbar zu machen. Dies soll geschehen, indem der Austausch zwischen Teilhabe-Fachpersonen in den Direktionen und der Staatskanzlei über verschiedene Arbeitsbereiche hinweg gefördert wird. So sollen das gegenseitige Lernen gefördert, bereichsübergreifend Synergien genutzt sowie Doppelspurigkeiten vermieden werden. Mit dem Workshop vom 27. Februar 2020 wurde diese Vernetzung gestartet. Weitere Workshops, eine Teilhabe-Website sowie eine direktionsübergreifende Programm-Arbeitsgruppe werden den Austausch weiter vertiefen. Die Teilnahme an diesen Vernetzungsangeboten wird freiwillig sein und der Rahmen und der Arbeitsaufwand werden mit den teilnehmenden Fachpersonen gemeinsam festgelegt.
Projekt 2: Verwaltung zugänglicher machen für eine vielfältige Gesellschaft Es ist eine Herausforderung für die kantonale Verwaltung, der steigenden Vielfalt in der Gesellschaft gerecht zu werden und für alle Bevölkerungsgruppen möglichst zugänglich zu sein. Das Ziel dieses Projekts ist es deshalb, innerhalb der JI die Prozesse und Dienstleistungen der Verwaltung auf ihre Zugänglichkeit hin zu überprüfen. Das Teilprojekt umfasst Themen wie Sprache und Kommunikation (einfache Sprache, Übersetzungen in verschiedene Sprachen), spezifische digitale Angebote für die Einwohnerinnen und Einwohner (in Abstimmung mit der Abteilung Digitale Verwaltung und E-Government der Staatskanzlei) oder die Förderung der Diversität bei der Rekrutierung von neuen Mitarbeitenden in der JI. Projekt 3: Experimentierfeld für neue Teilhabeprojekte Im Rahmen des Teilhabeprogramms sollen während der laufenden Legislatur auch einzelne neue Teilhabeprojekte begonnen werden. Ziel dieser Projekte ist es, Bereiche zu erproben, die von der bestehenden Teilhabearbeit des Kantons nicht bearbeitet werden. Diese Projekte sollen deshalb mit den Massnahmen koordiniert werden, die in den Richtlinien der Regierungspolitik zu den Legislaturzielen 3 und 5 formuliert sind. Ein erstes Experimentierfeld-Projekt bezieht sich auf die Massnahme RRZ 3a («Neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Staat und Religionsgemeinschaften prüfen»). In diesem Projekt wird eine Zusammenarbeit des Kantons mit den muslimischen Gemeinschaften aufgebaut. Die muslimischen Gemeinschaften stellen die grösste der verfassungsrechtlich nicht anerkannten Religionsgemeinschaften im Kanton dar. Das Projekt stärkt in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) die Organisation dieses Dachverbands. Ziel ist es, die VIOZ als zuverlässige Ansprechpartnerin für den Kanton und die Öffentlichkeit zu etablieren. In ähnlicher Weise und koordiniert damit wird zurzeit die zweitgrösste verfassungsrechtlich nicht anerkannte Religionsgemeinschaft der christlich Orthodoxen durch die Römisch- katholische Körperschaft bei der Professionalisierung ihrer Strukturen unterstützt. Ein zweites Experimentierfeld-Projekt bezieht sich auf die Massnahme RRZ 5e («Die politische Beteiligung stärken»). In diesem Projekt soll die politische Beteiligung der Jugend im Kanton Zürich untersucht werden.
Jugendliche und junge Erwachsene sind bei Abstimmungen und Wahlen tendenziell untervertreten. Dies ist einerseits die Folge der demografischen Entwicklung, anderseits nehmen die Jungen an politischen Prozessen aber auch unterdurchschnittlich teil. Über die Ursachen dieser gerin- gen Teilnahme sowie die Faktoren, die eine Teilnahme fördern oder behindern, ist allerdings wenig bekannt. In Zusammenarbeit mit dem kantonalen Jugendparlament und weiteren Jugendorganisationen soll deshalb eine Analyse des politischen Engagements von Jugendlichen und jungen Erwachsenen erarbeitet werden. Daraus sollen Empfehlungen zur Förderung der politischen Beteiligung dieser Gruppe abgeleitet werden.
4. Programmorganisation und Zeitplan Programmorganisation: Auftraggeber des Teilhabeprogramms ist der Regierungsrat, Auftragnehmerin ist die JI, bei der auch die Programmleitung angesiedelt ist. Die Programmkoordination und die Leitung der einzelnen Projekte liegen beim Generalsekretariat der JI. Ein Fachausschuss steht der Programmkoordination beratend zur Seite. Mit dieser Projektorganisation auf der Führungsebene sind bereits verschiedene in den Legislaturzielen des Regierungsrates erwähnte Fachbereiche einbezogen. Um den Einbezug der anderen Direktionen und der Staatskanzlei bei der Steuerung des Programms zu gewährleisten, soll ein Programmausschuss aus Fachpersonen aller Direktionen und der Staatskanzlei gebildet werden. Die Mitarbeit in diesem Programmausschuss ist freiwillig und der Aufwand richtet sich nach den Ressourcen der Mitglieder. Es sind halbjährliche Sitzungen vorgesehen. Der Programmausschuss soll im dritten Quartal 2020 in Absprache mit den Direktionen und der Staatskanzlei zusammengesetzt werden. Der Programmausschuss wirkt als beratendes Gremium für die Programmleitung. Die einzelnen Projekte werden von je einer Projektleiterin bzw. einem Projektleiter geleitet, die von der JI beauftragt werden. Zeitplan: Im Mai 2019 startete die Programminitialisierungsphase. Diese wird mit der Festsetzung des vorliegenden Konzepts abgeschlossen. Im Juli 2020 beginnt die Phase der Programmdurchführung. Die Programmdurchführung endet Ende 2022 und im Januar bis Mai 2023 wird das Programm abgeschlossen. Das Projekt 1 (Vernetzung innerhalb der Verwaltung) startete im Februar 2020 mit dem direktionsübergreifenden Workshop. Bis zum Programmabschluss sind jährliche Workshops in vergleichbarem Format geplant. Die weiteren Elemente zur Umsetzung des Projekts 1 werden im dritten und vierten Quartal von der JI ausgearbeitet. Zum Projekt 2 (Zugängliche Verwaltung in der JI) laufen in der JI bereits verschiedene Massnahmen, so zum Beispiel im Bereich der Mitarbeiterrekrutierung oder der Übersetzungen (sprachliche Zugänglichkeit). Eine umfassende Übersicht über diese laufenden Bemühungen und ein Vorschlag, wie diese allenfalls noch zu ergänzen sind, werden in einer
Initialisierungsphase des Projekts 2 im zweiten Quartal 2021 ausgearbeitet. Zum Projekt 3 (neue Teilhabeprojekte) werden im dritten Quartal 2020 die beiden erwähnten Projekte zur Stärkung der Dachorganisation der muslimischen Gemeinschaften sowie zur politischen Partizipation der Jugend im Kanton Zürich initialisiert.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Konzept zum Teilhabeprogramm wird festgesetzt.
II. Die Direktion der Justiz und des Innern wird mit der Programmleitung und der Umsetzung des Konzepts beauftragt.
III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli