Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 713/2024

Förderprogramm Energie, Liegenschaft Schulstrasse 44, Zürich, umfassende Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat, Freigabe Teilbetrag, Förderbeitrag

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Juni 2024

713. Förderprogramm Energie, Liegenschaft Schulstrasse 44, Zürich

Erwägungen

(Umfassende Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat, Freigabe Teilbetrag, Förderbeitrag) Die Credit Suisse Funds AG, Zürich, handelnd für Credit Suisse Real Estate Fund Hospitality, stellte am 31. März 2023 ein Gesuch für einen Förderbeitrag an die umfassende Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat der Liegenschaft Schulstrasse 44, Zürich. Das Gesuch wird unter der Nummer ZH-23-1969-12 geführt. Insgesamt wird eine Energiebezugsfläche von 19 609 m² erneuert. Im Rahmen der Integration des Schweizer Geschäfts der Credit Suisse in die UBS wurde die Credit Suisse Funds AG am 30. April 2024 mittels Absorptionsfusion in die UBS Fund Management (Switzerland) AG als übernehmende Gesellschaft integriert. Aus diesem Grund wird nachfolgend der Gesuchsteller sowie Fördergeldempfänger als UBS Fund Management (Switzerland) AG, Zürich, handelnd für Credit Suisse Real Estate Fund Hospitality, ausgewiesen. Der Kantonsrat bewilligte am 15. Mai 2023 (Vorlage 5876a) einen Rahmenkredit 2023–2026 für Subventionen gestützt auf § 16 des Energiegesetzes vom 19. Juni 1983 (LS 730.1). Die Baudirektion hat am 11. Dezember 2022 das Förderprogramm Energie 2023 verfügt. Das Förderprogramm beruht auf dem Harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM 2015), da dies Voraussetzung für den Erhalt von Globalbeiträgen aus der national erhobenen CO2 -Abgabe auf Brennstoffe ist. Das eingereichte Gesuch erfüllt die Voraussetzungen für die Zusicherung von Förderbeiträgen. Das Förderprogramm der Baudirektion sieht einen Beitragssatz für die umfassende Gesamtsanierung mit Minergie- Zertifikat bei Mehrfamilienhäusern und Verwaltungsgebäuden von Fr. 100 je m² Energiebezugsfläche vor. Übersteigt die Subvention Fr. 300 000, wird der Beitragssatz für den diesen Betrag übersteigenden Anteil der Energiebezugsfläche auf Fr. 60 je m² Energiebezugsfläche für Mehrfamilienhäuser und Fr. 40 je m² Energiebezugsfläche für Verwaltungsgebäude gekürzt. Somit ergibt sich ein Förderbeitrag von insgesamt Fr. 1 212 440. Fördertatbestand Betrag in Franken Teil 1 Grundbeitrag (3000 m² × 100 Fr./m²) 300 000 Teil 2 Anteil Mehrfamilienhäuser (12 404 m² × 60 Fr./m²) 744 240 Teil 3 Anteil Verwaltungsgebäude (4205 m² × 40 Fr./m²) 168 200 Förderbeitrag total 1 212 440

Für das vorliegende Gesuch wird aus dem Rahmenkredit 2023–2026 ein Teilbetrag von Fr. 1 212 440 freigegeben. Gemäss § 39 Abs. 2 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (LS 611) entscheidet der Regierungsrat über die Aufteilung eines Rahmenkredits bzw. legt fest, wer über diese Aufteilung entscheidet. Gemäss Bericht zur Vorlage 5876 richtet sich die Zuständigkeit für die Gewährung von Subventionen sowie die Freigabe der entsprechenden finanziellen Mittel aus dem Rahmenkredit nach den Ausgabenkompetenzen für gebundene Ausgaben. Somit ist der Regierungsrat für die Freigabe des Teilbetrags von Fr. 1 212 440 zuständig. Der Staatsbeitrag wird nach der erfolgreichen umfassenden Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat, dem Einreichen des Abschlussformulars sowie des definitiven Minergie-Zertifikates ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Aus dem Rahmenkredit 2023–2026 für Subventionen gestützt auf § 16 des Energiegesetzes gemäss Kantonsratsbeschluss vom 15. Mai 2023 (Vorlage 5876a) wird für die Zusicherung einer Subvention an die Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat der Liegenschaft Schulstrasse 44, Zürich, ein Teilbetrag von Fr. 1 212 440 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, freigegeben.

II. An die Kosten der Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat der Liegenschaft Schulstrasse 44, Zürich, wird der UBS Fund Management (Switzerland) AG, handelnd für Credit Suisse Real Estate Fund Hospitality, eine Subvention von höchstens Fr. 1 212 440 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, zugesichert.

III. Die Ausrichtung des zugesicherten Staatsbeitrags erfolgt nach der erfolgreichen umfassenden Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat zu den Förderbedingungen gemäss kantonalem Förderprogramm. Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung des Abschlussformulars und des definitiven Minergie-Zertifikates beim Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Abteilung Energie, Stampfenbachstrasse 12, Postfach, 8090 Zürich. Die Zusicherung gilt bis am 31. Januar 2026.

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an die UBS Fund Management (Switzerland) AG, handelnd für Credit Suisse Real Estate Fund Hospitality, zuhanden Edwin Müller, Kalandergasse 4, 8045 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli