RRB Nr. 714/2024
Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und den Schweizerischen Bundesbahnen SBB betreffend archäologischen Prospektionen, Abschluss, Ermächtigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Juni 2024
714. Zürich und den Schweizerischen Bundesbahnen SBB betreffend archäologische Prospektionen (Abschluss, Ermächtigung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Der Bau des Doppelspurtunnels (Brüttenertunnel) im Rahmen des STEP-Ausbauschritt-2035-Projekts «MehrSpur Zürich–Winterthur (Brüttenertunnel)» sieht den Bau von Verknüpfungsbauwerken an das bestehende Liniennetz der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) sowie den teilweisen Ausbau der Infrastruktur in Winterthur, Bassersdorf, Dietlikon und Wallisellen vor. Der Beginn der Bauarbeiten ist für 2026, der Abschluss der Arbeiten für Ende 2034 geplant. Die fünf Abschnitte A1–A5 zwischen Winterthur und Wallisellen liegen in einer seit Jahrtausenden gewachsenen Kulturlandschaft. Dies belegen zahlreiche archäologische Fundstellen im Umfeld. Weitere noch unentdeckte Fundstellen sind auch ausserhalb von archäologischen Zonen zu erwarten. Durch die Bauarbeiten werden im Baugrund vermutete archäologische Fundstellen zerstört. Gemäss Art. 3 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (SR 451) sind die SBB verpflichtet, Kulturdenkmäler zu schonen und, wo das allgemeine Interesse an ihnen überwiegt, ungeschmälert zu erhalten. Ist ein Schutz an Ort und Stelle nicht möglich, sind Ersatzmassnahmen durchzuführen.
B. Massnahmen Im Auftrag der SBB wird die Kantonsarchäologie im Projektperimeter frühzeitig vor Beginn der Bauarbeiten Prospektionen (archäologische Vorabklärungen) durchführen, um oberirdisch nicht sichtbare archäologische Fundstellen frühzeitig vor Baubeginn zu finden. So können während der Bauarbeiten Verzögerungen durch Funde verhindert werden. Bei den Prospektionen werden mit einem Bagger Sondierschnitte angelegt. Die geöffneten Flächen und Profile werden durch Fachleute der Kantonsarchäologie untersucht und dokumentiert. Diese Arbeiten sind mit der Projektleitung der SBB abgesprochen und im Prospektionskonzept vom 27. Oktober 2023 detailliert beschrieben. Für die Baggersondierungen wird mit 170 Tagen Feldarbeit gerechnet. Es ist ein Zeitfenster von Juni 2024 bis Dezember 2026 vorgesehen. Können die Fundstellen (archäologische Denkmäler gemäss § 203 Abs. 1 lit. d Planungs- und Baugesetz [LS 700.1]) nicht über Projektanpassungen oder Nutzungsauflagen bewahrt werden, müssen sie ausgegraben und dokumentiert werden. Die Rettungsgrabung stellt die Ersatzmassnahme für ein archäologisches
Schutzobjekt (Fundstelle) dar, das durch die Baumassnahme zerstört wird. Die Kosten für die Prospektionen und für allfällige Rettungsgrabungen tragen die SBB. Die Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und den SBB regelt die Leistungen und die Finanzierung der geplanten Prospektionen. Die Leistungen umfassen sowohl Personalkosten als auch Aufträge an Unternehmen, insbesondere die Baggerarbeiten, die durch die Kantonsarchäologie vergeben werden.
C. Einnahmen Die Einnahmen betragen Fr. 1 238 000 ohne MWSt und sind als Kostendach gemäss dem Prospektionskonzept der Baudirektion vom 27. Oktober 2023 zu verstehen. Die Kosten werden aufgrund der Selbstbindung vollumfänglich von den SBB übernommen. Die Einnahmen im Zusammenhang mit den archäologischen Sondierungen sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 enthalten und werden in der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds, verbucht. Die Zuständigkeit für den Abschluss von Verträgen, die zu Einnahmen führen, richtet sich nach der Kompetenz zur Bewilligung von gebundenen Ausgaben (§ 48 Abs. 1 Finanzcontrollingverordnung [LS 611.2] in Verbindung mit § 36 lit. b Gesetz über Controlling und Rechnungslegung [LS 611]). Die Zuständigkeit im vorliegenden Fall liegt daher beim Regierungsrat.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Baudirektion wird ermächtigt, die Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und den Schweizerischen Bundesbahnen SBB vom 27. Februar 2024 über die archäologischen Prospektionen im Gesamtbetrag von Fr. 1 238 000 (ohne MWSt) abzuschliessen. Die Einnahmen werden in der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds, verbucht.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli