RRB Nr. 716/2024
Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Bezugs von elektrischer Energie durch zentrale Abwasserreinigungsanlagen für kommunales Abwasser, Vernehmlassung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Juni 2024
716. Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Bezugs von
Erwägungen
elektrischer Energie durch zentrale Abwasserreinigungsanlagen für kommunales Abwasser (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 1. Mai 2024 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung die Vernehmlassung zur Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Bezugs von elektrischer Energie durch zentrale Abwasserreinigungsanlagen für kommunales Abwasser eröffnet. Im Fall einer Strommangellage müssen Grossverbraucher (> 100 MWh/a) Bewirtschaftungsmassnahmen zur Reduktion ihres Strombezugs treffen (Kontingentierung/Sofortkontingentierung des Verbrauchs von elektrischer Energie). Eine funktionierende Abwasserreinigung ist für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen von zentraler Bedeutung. Zentrale Abwasserreinigungsanlagen (ARA) werden deshalb von den Bewirtschaftungsmassnahmen ausgenommen und gesondert geregelt. Mit der Ausnahmeregelung für ARA wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um im Falle einer kritischen Stromversorgung die Gewässer möglichst umfassend zu schützen und trotzdem zur Versorgungssicherheit beizutragen. Die vorgesehenen Massnahmen haben keine grösseren hygienischen Probleme oder anhaltende Schäden in den Gewässern zur Folge. Wo unumkehrbare Gewässerverunreinigungen bei besonders sensiblen Gewässern drohen, kann der Kanton die betroffene ARA von den Massnahmen ausnehmen. Das Ziel, die Fortschritte im Gewässerschutz im Falle einer Stromkontingentierung möglichst nicht zu gefährden, wird mit der Verordnung erreicht. Die vorgesehen Massnahmen werden begrüsst.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, 3003 Bern (einschliesslich Vernehmlassungsformular; Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an energie@bwl.admin.ch): Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, zum Entwurf der Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Bezugs von elektrischer Energie durch zentrale Abwasserreinigungsanlagen für kommunales Abwasser Stellung zu nehmen, und äussern uns wie folgt:
Wir begrüssen den vorliegenden Verordnungsentwurf. Er setzt die im «Bewirtschaftungsmodell kommunaler ARA bei Kontingentierung (Strommangellage)» (Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute, 2024) aufgeführten Massnahmen um und schafft die Voraussetzungen, um Stromeinsparung bei Abwasserreinigungsanlagen koordiniert und ohne irreversible und langfristige Auswirkungen auf die Gewässer umzusetzen. Mit Art. 1 Abs. 3 besteht zudem für die Kantone die Möglichkeit, in kritischen Einzelfällen und bei sensiblen Gewässern Ausnahmen vorzusehen. Im Übrigen verweisen wir auf das beiliegende Vernehmlassungsformular.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli