RRB Nr. 723/2026
Anfrage Susanne Brunner, Zürich, und Tobias Weidmann, Hettlingen, betreffend Finanzielle Auswirkungen des Vertragspakets Schweiz-EU auf den Kanton Zürich, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 171/2026
Sitzung vom 1. Juli 2026
723. Anfrage (Finanzielle Auswirkungen des Vertragspakets Schweiz–EU auf den Kanton Zürich) Kantonsrätin Susanne Brunner, Zürich, und Kantonsrat Tobias Weidmann, Hettlingen, haben am 27. April 2026 folgende Anfrage eingereicht: Das Vernehmlassungsverfahren zum Vertragspaket Schweiz–EU wurde am 31. Oktober 2025 abgeschlossen. Dieses Vertragspaket umfasst mehrere neue und angepasste bilaterale Abkommen, darunter institutionelle Elemente mit dynamischer Rechtsübernahme und EUnaher Governance-Struktur und hat erhebliche finanzielle und administrative Auswirkungen auf den Bund und die Kantone. Während die aussen- und wirtschaftspolitische Dimension breit diskutiert wird, fehlt eine konkrete Analyse Kostenfolgen für die Kantone. Die vorgesehene dynamische Rechtsübernahme führt wohl zu einer dauerhaften Zunahme von Vollzugs-, Kontroll- und Anpassungspflichten. Insbesondere im geplanten gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum ist mit erheblichen Mehrbelastungen bei Personal, Inspektionen, Laborleistungen, IT und Berichtswesen zu rechnen. Diese Kosten fallen primär bei den Kantonen an, während der Bund über die inhaltliche Rechtsetzung verfügt. Zudem birgt die Möglichkeit sogenannter «Ausgleichsmassnahmen» bei Rechtsdifferenzen ein fiskalisches Risiko für den Kanton Zürich, da negative Effekte auf exportorientierte Unternehmen auch das kantonale Steuersubstrat und die Beschäftigung treffen könnten. Solange keine rechtsverbindliche Zusicherung des Bundes besteht, wonach die Kantone für neue Verpflichtungen vollumfänglich entschädigt werden, drohen dem Kanton Zürich neue finanzielle Belastungen, dies ohne eigene Einflussmöglichkeit. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, dass Transparenz über potenzielle neue finanzielle Belastungen für den Kanton Zürich geschaffen wird. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Wie beurteilt der Regierungsrat – gestützt auf die bisher bekannten Eckpunkte des vorgesehenen Vertragspakets – die möglichen direkten und indirekten finanziellen Auswirkungen für den Kanton Zürich im Falle einer Annahme der Verträge, namentlich im Bereich von Personal- IT-, Kontroll- und Berichtskosten?
2. Mit welchen finanziellen und personellen Aufwendungen wäre voraussichtlich zu rechnen, falls kantonale Gesetze, Verordnungen oder Vollzugsrichtlinien an künftig dynamisch zu übernehmende EU- Vorschriften angepasst werden müssten?
3. Welche finanziellen Belastungen könnten für Unternehmen im Kanton Zürich infolge zusätzlicher regulatorischer Anforderungen entstehen, und inwiefern könnten solche Anpassungskosten langfristig die Standortattraktivität oder den Steuerertrag des Kantons beeinträchtigen?
4. Welche finanziellen Konsequenzen wären für die Gemeinden denkbar und welche Vorkehrungen könnte der Regierungsrat treffen, um allfällige Mehrbelastungen der Gemeinden rechtzeitig zu begrenzen?
5. Prüft der Regierungsrat bereits heute, im Falle einer kommenden Inkraftsetzung des Abkommens, ob finanzielle Rückstellungen angezeigt wären, um unvorhergesehene Zusatzkosten abzufedern?
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Susanne Brunner, Zürich, und Tobias Weidmann, Hettlingen, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1, 2 und 4: Die finanziellen und personellen Auswirkungen des Vertragspakets Schweiz–EU auf die Kantone und Gemeinden können derzeit nicht verlässlich abgeschätzt werden, da noch nicht alle Einzelheiten der innerstaatlichen Umsetzung bekannt sind, die künftigen Rechtsentwicklungen in der EU (zu deren dynamischer Übernahme die Schweiz grundsätzlich verpflichtet wäre) naturgemäss nicht absehbar sind und der Bund den Kantonen allenfalls bestimmte finanzielle Nachteile abgelten wird. Ein Mehraufwand ist für die Kantone beispielsweise in den Bereichen Lohnschutz und flankierende Massnahmen, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit sowie Beihilfeüberwachung zu erwarten. Mindereinnahmen sind beispielsweise bei den Studiengebühren der Universitäten und Fachhochschulen zu erwarten, da das Vertragspaket die Gleichbehandlung der Studierenden aus der EU mit den Studierenden aus der Schweiz vorsieht. Im Gegenzug ist das Vertragspaket aber mit wesentlichen Vorteilen verbunden. Insbesondere stärkt es die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen und Hochschulen, indem es die Beteiligung am EU-Binnenmarkt sichert und weiterentwickelt, Handelshemmnisse abbaut und die Teilnahme an Forschungs- und Innovationsprogrammen ermöglicht. Dies ist gerade für den Kanton Zürich als international ausgerichteten Wirtschafts-, Forschungs- und Innovationsstandort sowie Grenzkanton zur EU von grosser Bedeutung. Die dadurch entstehenden günstigen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft dürften auch zu höheren Steuereinnahmen für den Kanton und die Gemeinden führen. Zu Frage 3: Aus den einzelnen Abkommen und ihrer Umsetzung ins innerstaatliche Recht ergeben sich für die Unternehmen teilweise zusätzliche administrative und regulatorische Anforderungen. Diese können vor allem kleinen und mittleren Unternehmen Mehrkosten verursachen. Unternehmen, die auf dem EU-Binnenmarkt tätig sind (z. B. durch Exporte), müssen die EU-Vorschriften schon heute einhalten, soweit dies für den Marktzugang vorausgesetzt ist. Wie bei der Beantwortung der Fragen 1, 2 und 4 ausgeführt, ist das Vertragspaket für die Unternehmen aber auch mit wesentlichen Vorteilen verbunden. Mit dem erleichterten Zugang zum EU-Markt werden
die Unternehmen entlastet, indem beispielsweise ihr Aufwand für zusätzliche Niederlassungen und Zertifizierungen sinkt. Zu Frage 5: Der Regierungsrat wird die Kostenfolgen des Vertragspakets für den Kanton und die Gemeinden weiterhin aufmerksam beobachten, geeignete Massnahmen prüfen und die Interessen des Kantons vertreten, insbesondere auch gegenüber dem Bund. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat am 22. April 2026 die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über deren Mitwirkung im Bereich des Vertragspakets genehmigt hat. Die Genehmigung erfolgte unter Vorbehalt der Ergebnisse der parlamentarischen Beratung über das Paket Schweiz–EU. Diese Vereinbarung soll unter anderem gewährleisten, dass die Kantone bei der Anwendung der institutionellen Elemente der Binnenmarktabkommen – wie der dynamischen Rechtsübernahme oder der Streitbeilegung – einbezogen werden.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli