RRB Nr. 729/2024
Revidierte Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL), Zustimmung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Juni 2024
729. Revidierte Vereinbarung über die interkantonalen
Erwägungen
Polizeieinsätze (IKAPOL), Zustimmung Mit Beschluss Nr. 1298/2006 stimmte der Regierungsrat der Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL) (LS 551.18) zu und trat damit der Vereinbarung bei. Die Vereinbarung regelt die Organisation von IKAPOL-Einsätzen sowie die Zuständigkeiten, die Abläufe und die Ansätze der finanziellen Abgeltung. Die Entschädigung pro Einsatzkraft und 24 Stunden wurde auf Fr. 600 festgelegt (Art.10). Auf Anregung des Vorstehers der Sicherheitsdirektion prüfte der Vorstand der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen- und -direktoren (KKJPD) bereits 2020 die Frage der Höhe der Entschädigungsansätze. Kern der Revision bildet die Erhöhung der Entschädigung pro Einsatzkraft und 24 Stunden von Fr. 600 auf Fr. 750. Die Revision wurde genutzt, um notwendige Anpassungen der Organisation und von Abläufen sowie Nachführungen aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen vorzunehmen. An der Frühjahrsversammlung der KKJPD vom 12. April 2024 stimmten alle anwesenden Kantone der revidierten Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (Verwaltungsvereinbarung) zu. Der revidierten Vereinbarung ist zuzustimmen.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der revidierten Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL) wird zugestimmt.
II. Die Sicherheitsdirektion wird ermächtigt, die Zustimmungserklärung zuhanden der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren im Namen des Kantons Zürich abzugeben.
III. Veröffentlichung der revidierten Vereinbarung in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli