RRB Nr. 73/2024
Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der Abrechnung des Objektkredits für den Neubau einer separaten Busspur entlang der 340 Rapperswiler-/Zürichstrasse von Unterwetzikon bis Bossikon (Hinwil), Antrag an den Kantonsrat
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Januar 2024
73. Abrechnung des Objektkredites für den Neubau einer separaten
Erwägungen
Busspur entlang der 340 Rapperswiler-/Zürichstrasse von Unterwetzikon bis Bossikon (Hinwil), Genehmigung Die Baudirektion unterbreitet einen Antrag vom 8. Januar 2024 über die Genehmigung der Abrechnung des Objektkredites für den Neubau einer separaten Busspur entlang der 340 Rapperswiler-/Zürichstrasse von Unterwetzikon bis Bossikon (Hinwil). Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates (siehe ABl 2024-02-02; Vorlage 5092b).
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli