Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 730/2024

Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen, Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente, Vernehmlassung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Juni 2024

730. Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen, Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine

Erwägungen

13. AHV-Rente (Vernehmlassung) Das Eidgenössische Departement des Innern hat am 22. Mai 2024 die Vernehmlassung über die Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (SR 831.10) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (SR 831.30) eröffnet. Am 3. März 2024 haben die Schweizer Stimmberechtigten die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente angenommen. Die Volksinitiative verlangt, dass Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente einen jährlichen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Altersrente erhalten sollen. Dabei muss die erste Auszahlung spätestens am 1. Januar 2026 erfolgen. Der Entwurf zur Umsetzung und Finanzierung sieht eine Auszahlung einer 13. Altersrente einmal jährlich an Personen vor, die jeweils im Dezember einen Anspruch auf eine Altersrente haben. Für die Finanzierung hat der Bundesrat vier verschiedene Varianten erarbeitet. Je nach Variante soll die zusätzliche Rente ausschliesslich über eine Erhöhung der Lohnbeiträge an die AHV (Varianten 1A und 1B) oder durch eine Kombination von Lohnbeiträgen und einer höheren Mehrwertsteuer (Varianten 2A und 2B) erfolgen. Um den defizitären Bundeshaushalt nicht zusätzlich zu belasten, möchte der Bund seinen direkten Finanzierungsanteil an der AHV temporär bis zur nächsten Reform von 20,2 auf 18,7% reduzieren.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an Sekretariat. ABEL@bsv.admin.ch): Mit Schreiben vom 22. Mai 2024 haben Sie uns eingeladen, zum Vorentwurf der Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und insbesondere zu den Finanzierungsvarianten der 13. Altersrente Stellung zu nehmen. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt:

Umsetzung der 13. Altersrente: Wir begrüssen die vom Bundesrat gewählte Variante der Einmalzahlung anstelle eines monatlichen Zuschlags auf die zwölf Mal pro Jahr ausbezahlten Altersrenten. Dieses Vorgehen ermöglicht eine klare Trennung zwischen der bis anhin ausbezahlten monatlichen Altersrente und der 13. Altersrente und vereinfacht die Koordination mit einem allenfalls gleichzeitig bestehenden Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Im Gegensatz zur anteilmässigen Erhöhung der zwölf Renten bedingt die Auszahlung einer 13. Altersrente eine jährliche Abrechnung aller ausbezahlten Monatsrenten unter Berücksichtigung der eingetretenen Mutationen, welche im laufenden Kalenderjahr entstanden sind. Damit die notwendigen technischen Anpassungen der IT-Systeme und Fachapplikationen durch die mit der Durchführung betrauten Stellen rechtzeitig erfolgen können, sind die Ausführungsbestimmungen schnellstmöglich zu erlassen.

Finanzierung der 13. Altersrente: Wir lehnen eine ausschliessliche Finanzierung der 13. Altersrente über eine Erhöhung der AHV-Beitragssätze ab. Höhere Lohnabzüge wirken sich negativ auf die Nettolöhne und damit die Kaufkraft der erwerbstätigen Bevölkerung aus. Zudem dämpfen steigende Lohnkosten in der Regel die Nachfrage der Wirtschaft nach Arbeitskräften. Auch stellen steigende Lohnnebenkosten einen Wettbewerbsnachteil im Vergleich zu ausländischen Unternehmen dar, was gerade für den international ausgerichteten Wirtschaftsstandort Zürich nicht vernachlässigt werden darf. Wir erachten deshalb eine breiter abgestützte Finanzierungslösung als angezeigt.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli