RRB Nr. 737/2026
Verkehrsrat, Amtsdauer 2023–2027, Ersatzwahl
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juli 2026
737. Verkehrsrat (Amtsdauer 2023–2027, Ersatzwahl)
Erwägungen
§ 14 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr vom 6. März 1988 (LS 740.1) regelt die Zusammensetzung und Wahl des Verkehrsrates. Dieser umfasst neun Mitglieder: – ein Mitglied des Regierungsrates als Präsidentin oder Präsident, – eine weitere Vertreterin oder einen weiteren Vertreter des Kantons, – je eine Vertreterin oder einen Vertreter des Bundes, der SBB, der Stadt Zürich und der Stadt Winterthur, – drei Vertreterinnen oder Vertreter der übrigen Gemeinden des Kantons. Der Bund und die SBB ordnen ihre Vertreterinnen oder Vertreter ab. Die Mitglieder des Kantons sowie – auf deren Vorschlag – die Vertreterinnen und Vertreter der Städte und Gemeinden wählt der Regierungsrat. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 587/2023 die Mitglieder des Verkehrsrates für die Amtsdauer 2023–2027 gewählt. Als Vertreter der Stadt Zürich wurde entsprechend dem Vorschlag des Stadtrates von Zürich Raphael Golta, damals Vorsteher des Sozialdepartements der Stadt Zürich, gewählt. Nachdem Raphael Golta am 7. Mai 2026 als Stadtpräsident der Stadt Zürich gewählt worden war, teilte der Stadtrat von Zürich mit Schreiben vom 17. Juni 2026 an die Volkswirtschaftsdirektion mit, dass neu Stadtrat Andreas Hauri, Vorsteher des Gesundheits- und Umweltdepartements, als Vertreter der Stadt Zürich im Verkehrsrat Einsitz nehmen soll. Gemäss Art. 29 Abs. 1 Bst. e des Personenbeförderungsgesetzes (PBG; SR 745.1) richtet der Bund Abgeltungen nur an Unternehmen aus, in deren Verwaltungsrat oder vergleichbarem Organ keine Person Einsitz hat, die direkt am Bestellvorgang beteiligt oder in einer am Bestellprozess beteiligten Verwaltungseinheit tätig ist. Um diese gesetzliche Vorgabe einzuhalten, ist jeweils darauf zu achten, dass die Vertretungen der Städte im Verkehrsrat aus einem Departement stammen, das nicht direkt in den Bestellprozess des öffentlichen Verkehrs involviert ist. Stadtrat Andreas Hauri ist Vorsteher des Gesundheits- und Umweltdepartements und hat als solcher keine Funktion im Bestellprozess des öffentlichen Verkehrs. Dementsprechend erfüllt der Vorschlag der Stadt Zürich die Anforderungen von Art. 29 Abs. 1 Bst. e PBG.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Vom Ausscheiden von Stadtpräsident (vormals Stadtrat) Raphael Golta, Zürich, aus dem Verkehrsrat auf den 30. Juni 2026 wird unter Verdankung der geleisteten Dienste Kenntnis genommen.
II. Stadtrat Andreas Hauri, Vorsteher des Gesundheits- und Umweltdepartements der Stadt Zürich, wird ab 1. Juli 2026 für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 als Mitglied des Verkehrsrates gewählt.
III. Mitteilung an Stadtrat Andreas Hauri, Vorsteher des Gesundheits- und Umweltdepartementes der Stadt Zürich, 8022 Zürich, an den Stadtrat von Zürich, 8022 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli