Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 738/2024

Kantonspolizei, Ersatzbeschaffung Dienstwaffen mit Zubehör und Pistolenholster, gebundene Ausgabe, Vergabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Juli 2024

738. Kantonspolizei, Ersatzbeschaffung Dienstwaffen mit Zubehör und Pistolenholster (gebundene Ausgabe, Vergabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Das Polizeigesetz (LS 550.1) regelt den Einsatz und Gebrauch der Dienstwaffe, indem die Korpsangehörigen mit einer Dienstpistole auszurüsten sind und sie verpflichtet sind, diese während der Dienstausausübung mitzutragen. Ausnahmen zu dieser Verpflichtung werden mit Dienstanweisungen geregelt. Seit 2008 sind bei der Kantonspolizei (Kapo) Dienstwaffen von Heckler & Koch, im Einsatz . Diese seit rund 16 Jahren im Einsatz stehenden Dienstwaffen haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht, u. a. auch, weil Ersatzteile oder Zubehör sehr schwer erhältlich sind. Deshalb sollen bis Mitte 2029 diese Dienstwaffen fachgerecht entsorgt und neue beschafft werden (mit Zubehör und Pistolenholster).

B. Ersatzbeschaffung von Dienstwaffen mit Zubehör und Pistolenholster Die Ersatzbeschaffung der Dienstwaffe mit Zubehör wurde von der Kapo für die Beschaffungsgemeinschaft, bestehend aus den Stadtpolizeien Zürich und Winterthur sowie der Kapo, im Mai 2023 durchgeführt, wobei die Projektleitung bei der Stadtpolizei Zürich angesiedelt war. Da die Ersatzbeschaffung von Dienstwaffen mit Zubehör und Pistolenholster vor dem Inkrafttreten (1. Oktober 2023) der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 (IVöB, LS 720.1) eingeleitet wurde, kann diese gemäss Art. 64 Abs. 1 IVöB in Verbindung mit Art. 10 Abs. 1 lit. e der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. März 2001, wonach die Vereinbarung auf Aufträge für die Beschaffung von Waffen keine Anwendung findet, freihändig durchgeführt werden. Es wurden drei Unternehmen für die Ersatzbeschaffung der Dienstwaffen mit Zubehör angefragt und es wurden zwei gültige Angebote eingereicht. Das Angebot der Schild Waffen AG, Wallbach, vom 25. März 2024 erwies sich unter Erfüllung sämtlicher Anforderungen sowie der Eignungs- und Zuschlagskriterien als das wirtschaftlich günstigste. Der Zuschlag soll deshalb zu Fr. 2 808 112.60 an die Schild Waffen AG, Wallbach, erteilt werden. Die Vergabesumme kann sich für Ersatzteile und Reparaturen sowie Unvorhergesehenes um Fr. 441 887.40 auf Fr. 3 250 000 erhöhen.

Im Weiteren hat die Kapo im Februar 2024 in einem offenen Verfahren im Staatsvertragsbereich die Ersatzbeschaffung der Pistolenholster, unterteilt in drei Lose, durchgeführt. Fünf Anbieterinnen reichten ein gültiges Angebot ein. Diese Vergaben für die Lose 1 bis 3 fallen gestützt auf § 34 der Finanzcontrollingverordnung (FCV, LS 611.2) in Verbindung mit § 39 lit. a FCV in die Kompetenz der Sicherheitsdirektion.

C. Ausgaben für Ersatzbeschaffung Dienstwaffe mit Zubehör und Pistolenholster Die Ausgaben für die Ersatzbeschaffung der Dienstwaffen mit Zubehör und Pistolenholster bis Mitte 2029 setzen sich wie folgt zusammen (in Franken): Kostenübersicht Anzahl Preis Investitions­ (Beträge in Franken, einschliesslich MWSt) pro Stk. rechnung Dienstwaffen Standard (Glock Modell 45 MOS/FS) 2 529 532.93 1 347 787.55 Dienstwaffen Subkompakt (Glock Modell 26Gen5 MOS/FS) 135 513.48 69 319.15 Waffenlicht (Lampe Streamlight Modell TLR-7 X) 2 529 165.39 418 278.90 Leuchtpunktvisierung (Zielgerät Holosun Modell SCS) 2 664 322.14 858 175.65 Trainingszubehör (u. a. Kontrastvisierung Stahl, Magazin) 114 551.35 Vergaberelevantes Zwischentotal für die Ersatz­ 2 808 112.60 beschaffung der Dienstwaffen mit Zubehör Ersatzteile und Reparaturen für 5 Jahre (Schätzung) 150 000.00 Unvorhergesehenes/Rundungen 291 887.40 Total Ersatzbeschaffung Dienstwaffen mit Zubehör 3 250 000.00 Uniformholster, «hoch/tief» (Los 1) 2 750 250.74 689 529.36 Uniformholster, «outside» (Los 2) 2 750 105.94 291 329.50 Zivilholster, «inside» (Los 3; Schätzung für Anzahl) 1 500 81.08 121 612.50 Vergaberelevantes Zwischentotal für die Pistolen­ 1 102 471.36 holster Unvorhergesehenes (insbesondere auch für Los 3) / 197 528.64 Rundungen Total Ersatzbeschaffung Pistolenholster 1 300 000.00 Gesamttotal 4 550 000.00 Sämtliche Ausgaben sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben (u. a. gemäss Polizeigesetz) zwingend erforderlich und dienen namentlich der Erneuerung der für die Verwaltungstätigkeit erforderlichen sachlichen Mittel. Sie gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611).

Der Betrag von insgesamt Fr. 4 550 000 für die Ersatzbeschaffung der Dienstwaffen mit Zubehör und Pistolenholster kann im Budget 2024 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 verfügbar gemacht werden und wird der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet. Die Kapitalfolgeaufwendungen betragen – bei einer Betriebsdauer von rund zehn Jahren – jährlich rund Fr. 472 100, davon rund Fr. 455 000 für Abschreibungen und rund Fr. 17 100 für Zinsen. Es fallen keine weiteren Folgeaufwendungen an.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Ersatzbeschaffung von Dienstwaffen mit Zubehör und Pistolenholster bei der Kantonspolizei bis Mitte 2029 wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 550 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, bewilligt.

II. Der Auftrag für die Ersatzbeschaffung der Dienstwaffen mit Zubehör bis Mitte 2029 wird gemäss Angebot vom 25. März 2024 zu Fr. 2 808 112.60 an die Schild Waffen AG, Wallbach, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Ersatzteile und Reparaturen sowie für Unvorhergesehenes auf Fr. 3 250 000 erhöhen.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli