Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 743/2024

Steuergesetz, Änderung vom 25. März 2024, Elektronische Verfahren und weitere Anpassungen an das Bundesrecht, Inkraftsetzung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Juli 2024

743. Steuergesetz (Änderung vom 25. März 2024; Elektronische

Erwägungen

Verfahren und weitere Anpassungen an das Bundesrecht, Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 25. März 2024 eine Änderung des Steuergesetzes vom 8. Juni 1997 (LS 631.1) betreffend elektronische Verfahren und weitere Anpassungen an das Bundesrecht (ABl 2024-04-05). Mit Verfügung vom 11. Juni 2024 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss kein Referendum ergriffen worden ist (ABl 2024-06-14). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Änderung des Steuergesetzes kann auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung vom 25. März 2024 des Steuergesetzes vom 8. Juni 1997 (Elektronische Verfahren und weitere Anpassungen an das Bundesrecht) wird auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amtsblatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.

IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli