RRB Nr. 745/2025
Strassen, Rorbas, 7 Weiacher-/550 Irchelstrasse, Massnahmenkonzept, Projektfestsetzung, Bauausführung, zusätzliche gebundene und neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Juli 2025
745. Strassen (Rorbas, 7 Weiacher- / 550 Irchelstrasse, Massnahmenkonzept, Projektfestsetzung, Bauausführung, zusätzliche gebundene und neue Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage, Projektanpassungen und Mehrkosten Mit Beschluss Nr. 884/2021 setzte der Regierungsrat ein Massnahmenkonzept, bestehend aus fünf Teilprojekten, an der 7 Weiacher- / 550 Irchelstrasse in der Gemeinde Rorbas fest und bewilligte dafür Ausgaben von insgesamt Fr. 2 050 000. Die fünf Teilprojekte umfassten den hindernisfreien Ausbau von Bushaltestellen sowie Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Fussgängerinnen und Fussgänger. Drei Teilprojekte – die Bushaltestellen Bütberg, die Bushaltestellen Aubrücke und der Fussgängerübergang mit Mittelschutzinsel bei der Einmündung Austrasse – wurden zwischenzeitlich realisiert. Dabei sind zusätzliche Ausgaben für die Erstellung von Stützmauern und Anpassungen auf angrenzenden Privatparzellen von insgesamt Fr. 283 000 angefallen. Beim Knoten Gernstrasse/Weiacherstrasse soll zusätzlich zur festgesetzten Verschiebung des Fussgängerüberganges und dessen Ausstattung mit einer Mittelschutzinsel der Durchlass Lechbach ersetzt werden. Mit dem Ersatzneubau an leicht angepasster Lage kann das Hochwasserdefizit behoben und der Bachlauf für Flora und Fauna ökologisch aufgewertet werden. Die baulichen Massnahmen an der Strasse und am Lechbach sind zwingend gleichzeitig umzusetzen. In Zusammenhang mit dem Bachdurchlass entstehen beim Teilprojekt Gernstrasse Mehrkosten von Fr. 821 000. Die beim Knoten Postgasse/Irchelstrasse festgesetzte Anpassung der Knotengeometrie mit Erstellung eines Fussgängerüberganges mit Mittelschutzinsel hielt einer Überprüfung der Sichtweiten anlässlich der Ausführungsplanung nicht stand. Auch bei Entfernung der bestehenden strassennahen Bepflanzung fehlten in Fahrtrichtung Embrach die nötigen Sichtweiten auf den Haltebereich in der Einmündung Postgasse und den Wartebereich beim neuen Fussgängerübergang. Die Knotengeometrie soll daher angepasst werden. Die Strassenachse der Irchelstrasse wird beibehalten. Für die Schutzinsel wird die Strasse lokal Richtung Osten aufgeweitet. Damit verbunden wird die ostseitige Böschung an- gepasst. Die Postgasse wird neu im rechten Winkel an die Irchelstrasse angeschlossen. Anstelle der bestehenden Hecke wird an zurückversetzter Lage eine auf einer Stützkonstruktion stehende Sichtschutzwand erstellt. Die Projektanpassungen beim Teilprojekt Postgasse verursachen Mehrkosten von Fr. 484 000. Insgesamt belaufen sich die Mehrkosten auf Fr. 1 588 000.
Die Projektanpassungen bei den Teilprojekten Gernstrasse und Postgasse wurden gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 des Strassengesetzes (LS 722.1) vom 24. Januar bis 23. Februar 2025 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Für das Bauvorhaben sind im Bereich des Lechbachs temporäre und definitive Rodungen notwendig. Die hierfür erforderliche Rodungsbewilligung wurde mit Verfügung des Amtes für Landschaft und Natur vom 5. Juni 2025 erteilt. Die für die Arbeiten beim Lechbach notwendige wasserbaupolizeiliche und gewässerschutzrechtliche Bewilligung sowie die gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung liegen vor. Auch im Übrigen sind die umwelt- und die raumplanungsrechtlichen Vorgaben eingehalten.
B. Finanzierung und zusätzliche Ausgaben Die vorliegend zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der gesamten Ausgabe gemäss Finanzplan und Kostenvoranschlag, je vom 14. März 2025, wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung stehende Ausgaben Ausgaben Ausgabensumme in Franken in Franken in Franken Erwerb von Grund und Rechten 177 000 –48 000 129 000 Bauarbeiten 1 577 000 913 000 2 490 000 Nebenarbeiten 60 000 295 000 355 000 Technische Arbeiten 236 000 428 000 664 000 Total 2 050 000 1 588 000 3 638 000 Die Gemeinde Rorbas hat mit Beschluss Nr. 2019-039 vom 19. Februar 2019 einen Beitrag von Fr. 150 000 an die Kosten des Projekts zugesichert. Dieser Beitrag bleibt im Rahmen der zusätzlich zu bewilligenden Ausgaben unverändert. Mit Beschluss Nr. 2023-224 vom 6. Dezember 2023 hat die Gemeinde zusätzlich einem Kostenbeitrag von Fr. 346 000 an die Massnahmen am Durchlass Lechbach zugestimmt. Beide Beiträge werden der Gemeinde Rorbas nach Fertigstellung in Rechnung gestellt. Die Einnahmen sind dem Konto 8400.63200 80000, Investitionsbeiträge von Gemeinden Staatsstrassen, für das Objekt Nr. 84S-81267 gutzuschreiben.
Der Kostenverleger gestaltet sich demnach neu wie folgt: Kanton Zürich Gemeinde Rorbas Total in Franken in Franken in Franken Staatsstrassen Anteil ÖV 1 152 000 121 000 1 273 000 Staatsstrassen 132 000 14 000 146 000 Fussgängeranlagen 871 000 257 000 1 128 000 Staatsstrassen Beleuchtung 165 000 17 000 182 000 Erneuerung Staatstrassen 822 000 87 000 909 000 Total 3 142 000 496 000 3 638 000 Für die Mehrkosten sind eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 402 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) sowie eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 1 186 000 gemäss § 37 Abs. 1 CRG, insgesamt Fr. 1 588 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. Die zusätzliche Ausgabe ist als Bruttoausgabe zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 3 638 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken
Investitionsrechnung Konto 8400.50110 80020 35% 1 273 000 1 273 000 Staatsstrassen Anteil öV Konto 8400.50110 00000 4% 146 000 146 000 Staatsstrassen Konto 8400.50100 00000 31% 1 128 000 1 128 000 Fussgängeranlagen Konto 8400.50110 80010 5% 182 000 182 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen Konto 8400.50111 00000 25% 909 000 909 000 Erneuerung Staatsstrassen Total 100% 909 000 2 729 000 3 638 000
Das Vorhaben verursacht, unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen von Fr. 496 000, jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 95 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz Betrag in % in Franken in Franken in % in Franken
Staatsstrassen Anteil öV 37 1 152 000 4 500 2,5 29 000 Staatsstrassen 4 132 000 500 2,5 3 000 Fussgängeranlagen 28 871 000 3 500 2,5 22 000 Staatsstrassen 5 165 000 500 5,0 8 000 Beleuchtungsanlagen Erneuerung Staatsstrassen 26 822 000 3 000 2,5 21 000 Zwischentotal 12 000 83 000 Total 100 3 142 000 95 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-81267, Rorbas, 7 Weiacher- / 550 Irchelstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2025 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2025–2028 eingestellt. Das Bauvorhaben wurde bei der Priorisierung der Investitionsvorhaben anlässlich der Erstellung des KEF 2025–2028 nicht bewertet, da bereits mit der Umsetzung des Bauvorhabens begonnen worden war.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Projektanpassungen beim Knoten Gernstrasse/Weiacherstrasse und beim Knoten Postgasse/Irchelstrasse im Zusammenhang mit dem Massnahmenkonzept an der 7 Weiacher- / 550 Irchelstrasse in der Gemeinde Rorbas werden gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung werden zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 884/2021 von insgesamt Fr. 2 050 000 zusätzliche Ausgaben von Fr. 1 588 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, wie folgt bewilligt: 1. zur gebundenen Ausgabe von Fr. 507 000 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 402 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 909 000, und 2. zur neuen Ausgabe von Fr. 1 543 000 eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 1 186 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 2 729 000. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 3 638 000.
III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2019)
IV. Die Baudirektion, Immobilienamt, Landerwerb, wird beauftragt, den Landerwerb nach §§ 18 ff. des Strassengesetzes durchzuführen. Sie wird weiter ermächtigt, das für die Ausführung des Projekts erforderliche Land nötigenfalls auf dem Weg der Expropriation zu erwerben und Anstösserbeiträge zu erheben, allfällige Prozesse zu führen, Vergleiche zu treffen oder auf gütlicher Basis im Rahmen der bewilligten Kosten zum Erwerb von Grund und Rechten Verträge abzuschliessen.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung an – den Gemeinderat Rorbas, Kirchgasse 1, 8427 Rorbas (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts sowie der Rodungsbewilligung [ES]), – Pro Natura Zürich, Wiedingstrasse 78, 8045 Zürich (unter Beilage der Rodungsbewilligung [ES]), – Förster Martin Gross, Forstverwaltung, Dorfstrasse 7, 8427 Freienstein (unter Beilage der Rodungsbewilligung sowie des Rodungsdossiers), – das Bundesamt für Umwelt (unter Beilage der Rodungsbewilligung sowie des Rodungsdossiers [Zustellung durch die Baudirektion), – die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli