RRB Nr. 746/2024
Anfrage Linda Camenisch, Wallisellen, Barbara Franzen, Niederweningen, und Martin Huber, Neftenbach, betreffend Die Zürcher Spitallandschaft, deren Schulden und die Aussichten - eine Gesamtauslegung ist dringend nötig, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 126/2024
Sitzung vom 3. Juli 2024
746. Anfrage (Die Zürcher Spitallandschaft, deren Schulden und die Aussichten – eine Gesamtauslegung ist dringend nötig) Die Kantonsrätinnen Linda Camenisch, Wallisellen, und Barbara Franzen, Niederweningen, sowie Kantonsrat Martin Huber, Neftenbach, haben am 15. April 2024 folgende Anfrage eingereicht: Der Monat April 2024 startete fulminant mit Medienmitteilungen betreffend Kinderspital und Spital Wetzikon. Dann folgten unmittelbar die Präsentationen der Geschäftsabschlüsse des USZ und des KSW. Keine guten Aussichten. Es geht nicht nur, aber sehr wahrscheinlich um EBITDA-Margen und Selbstfinanzierungsgrade. Unter diesem Aspekt, der Nachvollziehung der Beschlüsse und im Rahmen einer Gesamtauslegung bitten wir den Regierungsrat um folgende Informationen über alle auf der Spitalliste des Kantons Zürich stehenden Spitäler:
Erwägungen
1. Eine Auflistung sämtlicher Grosskredite und Anleihen, deren Fälligkeiten, Zinsen und weiterer wiederkehrender Kosten. Über 10 Mio. Franken bitte einzeln auflisten.
2. Eine Liste sämtlicher in Planung und Bau befindlichen Bauvorhaben.
3. Eine Liste der in den Jahren 2022 und 2023 abgeschlossenen, grösseren Bauvorhaben, deren Kosten (Stand 31.03.2024) sowie Stand der Baukosten- und anderer Überschreitungen.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Linda Camenisch, Wallisellen, Barbara Franzen, Niederweningen, und Martin Huber, Neftenbach, wird wie folgt beantwortet:
Auf den Spitallisten sind diejenigen Spitäler und Kliniken aufgeführt, die vom Kanton einen Leistungsauftrag erhalten haben. Voraussetzung für die Erteilung eines Leistungsauftrags ist, dass die aufgeführten Spitäler und Kliniken sowohl die generellen als auch die leistungsspezifischen Anforderungen erfüllen. Die Spitallisten unterscheiden sich nach den Fachbereichen Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie.
Zu Fragen 1–3: Die auf der Spitalliste Akutsomatik aufgeführten Spitäler haben ganz unterschiedliche Trägerschaften. Wie bei der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 120/2024 betreffend Hat die Spitalplanung versagt? ausgeführt, wurden die im Rahmen der Spitalplanung 2023 eingegangenen Bewerbungen auf der Grundlage einer umfassenden Bedarfsprognose in einem transparenten Verfahren anhand der Kriterien Qualität, Wirtschaftlichkeit und Zugänglichkeit evaluiert. Wie bei der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 121/2024 betreffend Systemrelevante Spitalbereiche – hat der Kanton die Übersicht? ausgeführt, werden sowohl die Einhaltung der generellen als auch der leistungsspezifischen Anforderungen der Spitalplanung mittels eines Leistungscontrollings und Audits vor Ort überprüft. Weder das Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz (LS 813.20) noch die generellen und leistungsspezifischen Anforderungen sehen eine Meldung sämtlicher Grosskredite und Anleihen vor, ebenso wenig eine Meldung sämtlicher in Planung und Bau befindlichen Bauvorhaben. Auch die Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren zur Spitalplanung und zur Wirtschaftlichkeitsprüfung sehen keine vertiefte Überprüfung der Bonität, der Fremdkapitalstruktur und der Finanzstrategien der Spitäler vor. Wie bei der Beantwortung der dringlichen Interpellation KR-Nr. 123/ 2024 betreffend Finanzkrise bei den Zürcher Spitälern ausführlich ausgeführt, liegt sowohl die strategische als auch die operative betriebswirtschaftliche Verantwortung ausschliesslich bei den verantwortlichen Organen der jeweiligen Listenspitäler und ihren Trägerschaften. Es liegt somit auch in der Eigenverantwortung der sich auf einen Platz auf der Spitalliste bewerbenden Spitäler und ihren Trägerschaften, dass sie in finanzieller und baulicher Hinsicht genügend gut aufgestellt sind, um die erhaltenen Leistungsaufträge erfüllen zu können. Nichtsdestotrotz wird die Gesundheitsdirektion aufgrund der aktuellen Entwicklungen die Jahresabschlüsse und Revisionsberichte sämtlicher Listenspitäler sichten und analysieren. Zur Schaffung einer höheren Transparenz über die wirtschaftliche Stabilität wird die Gesundheitsdirektion zudem gemeinsam mit dem Verband Zürcher Krankenhäuser die relevanten Finanzkennzahlen definieren. Die Listenspitäler müssen diese künftig nicht nur bei
der Bewerbung auf einen Listenplatz, sondern jährlich der Gesundheitsdirektion vorlegen (vgl. RRB Nr. 437/2024).
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli