RRB Nr. 748/2026
Kantonale Volksabstimmung vom 27. September 2026, Abstimmungszeitung, Genehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Juli 2026
748. Kantonale Volksabstimmung vom 27. September 2026, Abstimmungszeitung, Genehmigung Mit Beschluss Nr. 518/2026 hat der Regierungsrat die Volksabstimmung über folgende Vorlagen auf Sonntag, 27. September 2026, angeordnet:
Erwägungen
1. Lehrpersonalgesetz (LPG) (Änderung vom 2. März 2026; Anpassung neu definierter Berufsauftrag) (ABl 2026-03-06)
2. Patientinnen- und Patientengesetz und Gesundheitsgesetz (Änderung vom 30. März 2026; Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen») (ABl 2026-04-10) Die Staatskanzlei hat mit den vom Regierungsrat beschlossenen Beleuchtenden Berichten (RRB Nrn. 701/2026 und 704/2026) die Abstimmungszeitung zusammengestellt. Zur Vorlage 1 wurden die Stellungnahme des Verbands der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich als Vertreter des Gemeindereferendums sowie die von der Geschäftsleitung des Kantonsrates verfasste Minderheitsmeinung hinzugefügt. Zur Vorlage 2 wurde die von der Geschäftsleitung des Kantonsrates verfasste Minderheitsmeinung hinzugefügt. Die zur Abstimmung gelangenden Rechtsänderungen sind in der Abstimmungszeitung enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Abstimmungszeitung für die kantonale Volksabstimmung vom 27. September 2026 wird genehmigt.
II. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Abstimmungszeitung im Amtsblatt.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Direktion der Justiz und des Innern, die Gesundheitsdirektion, die Bildungsdirektion und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli