Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 753/2024

Stiftung éducation21, Beitragsberechtigung, Erneuerung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Juli 2024

753. Stiftung éducation21 (Beitragsberechtigung, Erneuerung)

Erwägungen

1. Ausgangslage Der Kanton Zürich richtet der Stiftung éducation21 seit 2008 eine jährliche Subvention von Fr. 10 000 aus. Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung Privater für die Dauer von längstens acht Jahren. Der Staatsbeitrag wird gestützt auf § 14 des Bildungsgesetzes vom 1. Juli 2002 (LS 410.1) ausgerichtet, wonach der Kanton an allgemein zugängliche Aus- und Weiterbildungseinrichtungen Beiträge ausrichten kann. Mit Beschluss Nr. 358/2020 erneuerte der Regierungsrat die Beitragsberechtigung von éducation21 vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024. Mit Eingabe vom 22. März 2024 ersucht éducation21 um eine Erneuerung der Beitragsberechtigung.

2. Würdigung und Finanzielles éducation21 ist als Stiftung für die Umweltbildung 1994 auf Initiative von Nichtregierungsorganisationen, des Bundes sowie verschiedener Kantone und Städte entstanden. éducation21 ist das nationale Kompetenzzentrum für Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) mit Dienstleistungen für Lehrpersonen und Schulleitungen. In Zusammenarbeit mit Pädagogischen Hochschulen sowie ausserschulischen Akteuren unterstützt éducation21 die Verankerung sowie die Umsetzung von BNE im Unterricht und auf der Ebene der Schulentwicklung. Hierfür bietet die Stiftung folgende Dienstleistungen an: – Schulnetz21, Netzwerk gesundheitsfördernder und nachhaltiger Schulen – Vernetzung und Qualitätsentwicklung von Angeboten ausserschulischer Akteure – Finanzhilfen für Schul- und Klassenprojekte – Evaluation und Distribution von Lernmedien zu BNE; exemplarische, niederschwellige Eigenproduktionen – Unterstützung in der Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen – Information (Newsletter, Praxiszeitschrift ventuno, Webseite) und Beratung – Veranstaltungen

Die Stiftung erfüllt die Voraussetzungen für die Zusicherung von Staatsbeiträgen. Die Beitragsberechtigung kann gestützt auf § 4 des Staatsbeitragsgesetzes für die Dauer von vier Jahren erneuert werden. Der Beitrag des Kantons Zürich erlaubt der Stiftung, ihren Grundauftrag umzusetzen und den Bildungsbereich mit geeigneten Leistungen zu unterstützen. Gemeinsam mit weiteren Kantonsbeiträgen wird gleichermassen Zusammenarbeit und Akzeptanz auf kantonaler Ebene gefördert. Es liegt im Interesse der Öffentlichkeit, dass das vielfältige Leistungsangebot der éducation21 erhalten bleibt. Es rechtfertigt sich deshalb, der Stiftung weiterhin Subventionen auszurichten und den jährlichen Beitrag von Fr. 10 000 beizubehalten. Gemäss § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) entscheidet die Bildungsdirektion über die Bewilligung von neuen einmaligen Ausgaben bis 1 Mio. Franken.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Beitragsberechtigung der Stiftung éducation21 wird mit Wirkung ab 1. Januar 2025 erneuert. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2028. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist bis zum 31. März 2028 einzureichen.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

III. Mitteilung an die Stiftung éducation21, Klára Sokol, Direktorin, Monbijoustrasse 31, 3011 Bern, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli