Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 757/2024

Strassen, Zollikon, 347 Forchstrasse, Neubau Radweg, hindernisfreier Ausbau Personenunterführung und Bushaltestelle, Instandsetzung Fahrbahn und Lichtsignalanlage, gebundene und neue Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Juli 2024

757. Strassen (Zollikon, 347 Forchstrasse, Neubau Radweg, hindernisfreier Ausbau Personenunterführung und Bushaltestelle, Instandsetzung Fahrbahn und Lichtsignalanlage, gebundene und neue Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Die Forchstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Zollikon zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als Hauptverkehrsstrasse Nr. 374 geführt. Entlang der Forchstrasse verläuft die Forchbahn. Die Forchbahn AG plant den hindernisfreien Ausbau der bestehenden Haltestelle Waldburg. Die erforderlichen Anpassungen am Perron und an den Perronzugängen wirken sich auf die horizontale Linienführung der Forchstrasse aus, der nördliche Fahrbahnrand verschiebt sich nach Süden. Im Zuge dieser Strassenkorrektur soll auf der Forchstrasse beidseitig ein Radstreifen umgesetzt werden. Die im kantonalen Velonetzplan ausgewiesene Schwachstelle für die auf der Forchstrasse verlaufende Velohauptverbindung Nr. 06_102 kann so im Projektperimeter behoben werden. Anlässlich des Bahnprojekts soll zudem der hindernisfreie Ausbau der bestehenden Personenunterführung und der Bushaltestelle Waldburg erfolgen. Überdies werden die Fahrbahn im Projektperimeter sowie die Lichtsignalanlage beim Knoten Forch-/Rietholzstrasse instand gesetzt. Aus wirtschaftlichen Gründen und zwecks Synergienutzung während der Planung und des Baus entschieden sich die Forchbahn AG und der Kanton Zürich, das Strassenprojekt in das Bahnprojekt zu integrieren und dieses als Gemeinschaftsprojekt zu bearbeiten. Um beider Interessen zu wahren, wurde ein Zusammenarbeits- und Kostenteilervertrag zwischen der Forchbahn AG und dem Kanton Zürich, vertreten durch die Baudirektion bzw. das Tiefbauamt, geschlossen. Dieser Vertrag bildet die Grundlage für das bereits abgeschlossene Vor-, Bau- und Auflageprojekt, das in enger Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt und der Gemeinde Zollikon durch die Forchbahn AG erarbeitet wurde, sowie die spätere Realisierung durch die Forchbahn AG. Das Bahnprojekt wurde zusammen mit dem damit eng verbundenen kantonalen Strassenprojekt vom 15. Mai bis 13. Juni 2023 im Rahmen des eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens öffentlich auflegt. Der Abschluss des Verfahrens ist im Sommer 2024 zu erwarten. Die Realisierung ist ab Herbst 2025 vorgesehen. Grundlage für die Finanzierung des Projekts bilden der Eintrag der Veloverbindung im regionalen Richtplan, das Behindertengleichstellungsgesetz (SR 151.3) sowie das Strassengesetz (LS 722.1, §§ 25 f.).

B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Gesamtkosten für das Strassenprojekt sind gemäss Kostenvoranschlag vom 26. November 2023 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 202 000 Bauarbeiten 6 686 000 Nebenarbeiten 990 000 Technische Arbeiten 1 269 000 Total 9 147 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine Ausgabe von Fr. 9 147 000 zu bewilligen, wovon Fr. 7 575 000 als gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) und Fr. 1 572 000 als neue Ausgabe gemäss § 37 Abs. 1 CRG in die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, aufzunehmen sind. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 9 147 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Konto 8400.50110.80020 22% 2 040 000 2 040 000 Staatsstrassen Anteil öV Konto 8400.50111.00000 61% 5 535 000 5 535 000 Erneuerung Staatsstrassen Konto 8400.50130 00000 17% 1 572 000 1 572 000 Fahrradanlagen Total 100% 7 575 000 1 572 000 9 147 000 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1841/2022 bewilligte Ausgabe von Fr. 50 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 262 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz      Betrag in Franken in Franken in Franken Staatsstrassen Anteil öV 22% 2 040 000 7 500 2,5% 51 000 Erneuerung Staatsstrassen 61% 5 535 000 21 000 2,5% 138 000 Fahrradanlagen 17% 1 572 000 6 000 2,5% 39 000 Zwischentotal 34 500 228 000 Total 100% 9 147 000 262 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84D-50081, Zollikon, 347 Forchstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2024 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024– 2027 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Neubau des Radwegs, den hindernisfreien Ausbau der Personenunterführung und der Bushaltestelle sowie die Instandsetzung der Fahrbahn und der Lichtsignalanlage an der 347 Forchstrasse in der Gemeinde Zollikon werden eine gebundene Ausgabe von Fr. 7 575 000 und eine neue Ausgabe von Fr. 1 572 000, insgesamt Fr. 9 147 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2023)

III. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1841/2022 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Forchbahn AG, Luggwegstrasse 65, Postfach, 8048 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli