Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 1 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 763/2012

Veterinäramt, Neubau Heimtiereinrichtung Bülach, zusätzliche neue Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Juli 2012

763. Veterinäramt (Neubau Heimtiereinrichtung Bülach,

Erwägungen

zusätzliche Ausgabe) Mit RRB Nr. 1761/2010 wurde für den Neubau einer Heimtiereinrichtung des Veterinäramtes in Bülach eine neue Ausgabe von Fr. 2 620 000 bewilligt. Das erforderliche Grundstück auf dem Kasernenareal von Bülach steht im Eigentum von armasuisse, die es im Baurecht für 20 Jahre zur Verfügung stellt. Die Rohbauarbeiten konnten per Ende Februar 2012 abgeschlossen werden. Die Fertigstellung des Neubaus ist auf Ende Juli 2012 vorgesehen. Die Kostenberechnungen für die Erstellung der Grundstückserschliessungen beruhen auf vereinfachten Annahmen zum Zeitpunkt der Erstellung des Bauprojektes mit Kostenvoranschlag. In der Weiterbearbeitung des Projektes zeigte sich, dass für die Erschliessung des Grundstücks höhere Investitionen notwendig sind. Durch den Neubau wurden zudem weitere Anschlussarbeiten unter anderem für Elektrizität und Sanitär auf dem angrenzenden Kasernengelände ausgelöst, die dem Baukredit für die Heimtiereinrichtung zu belasten sind. Darüber hinaus waren zusätzliche Elektro- und Sicherheitsinstallationen sowie aufwendigere Begrenzungen der Einzelausläufe notwendig. Die hierdurch entstandenen Mehrkosten belaufen sich gemäss der Kostenaufstellung des Hochbauamtes vom 24. April 2012 auf Fr. 300 000 (Kostenstand 1. April 2010, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Elektroerschliessung Grundstück 55 000 Erstellung Pumpdruckleitung Sanitär 38 000 Anschlussarbeiten auf Kasernengelände 28 000 Mehrleistungen Baumeister 12 000 Mehrleistungen Elektroinstallationen 30 000 Überwachungsanlage im Betriebsteil 18 000 Projektanpassung Einzelausläufe 84 000 Zusätzliche Bodenbeschichtung Einzelausläufe 18 000 Zusätzliche Honorare Planer 17 000 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 300 000

Beim aktuellen Kostenstand vom 1. April 2011 betragen die Gesamtkosten Fr. 305 100.

Der Baurechtsvertrag wird über eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen. Das Gebäude ist innerhalb dieser 20 Jahre abzuschreiben. Auf dieser Grundlage errechnen sich gemäss IPSAS die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Zinsen (3,0%) Abschreibungssatz Abschreibung % Fr. Fr. % Fr. Konto 5040 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 7,4 22 200 332 5 1 110 Konto 5040 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 0 0 0 5 0 Konto 5040 3 00000 Hochbauten Ausbau 63,0 188 900 2 834 5 9 445 Konto 5040 4 00000 Hochbauten Installationen 29,6 88 900 1 334 5 4 445 Konto 5069 0 00000 Anschaffung Mobilien 0 0 0 10 0 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 100 300 000 4 500 15 000 Total 300 000 Total 19 500

Es entstehen durch die Mehrkosten keine personellen und betrieblichen Folgekosten. Für das Vorhaben ist eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 300 000 (Kostenstand 1. April 2010) zu bewilligen; die gesamte verfügbare Kreditsumme beträgt damit Fr. 2 920 000. Die Kosten gehen zulasten des Kontos 6130.5040, Hochbauten (neue Ausgabe). Bis Ende 2011 sind Kosten von Fr. 471 000 aufgelaufen. Der restliche Betrag von Fr. 2 449 000 ist im Budget 2012 der Gesundheitsdirektion enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Neubau einer Heimtiereinrichtung des Veterinäramtes in Bülach wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1761/2010 eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 300 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6100, Aufsicht und Bewilligungen im Gesundheitswesen, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 2 920 000.

II. Die zusätzliche Ausgabe wird nach Massgabe des Schweizerischen Baukostenindexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Kostenstand 1. April 2010).

III. Die Baudirektion wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Cited in