Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 789/2024

Anfrage Lisa Letnansky, Zürich, Leandra Columberg, Dübendorf, und Silvia Rigoni, Zürich, betreffend Einsatz von und Umgang mit Open-Source-Intelligence-Tools bei der Kantonspolizei Zürich, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 228/2024

Sitzung vom 10. Juli 2024

789. Anfrage (Einsatz von und Umgang mit Open-Source- Intelligence-Tools bei der Kantonspolizei Zürich) Die Kantonsrätinnen Lisa Letnansky, Zürich, Leandra Columberg, Dübendorf, und Silvia Rigoni, Zürich, haben am 1. Juli 2024 folgende Anfrage eingereicht: Am 27. Juni 2024 erschien beim Onlinemagazin tsüri.ch ein Artikel1, der von einer Person erzählt, die für die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration gebüsst wurde, ohne dass sie vor Ort kontrolliert worden war. Gemäss Strafbefehl wurde die Person aufgrund von «polizeilichen Bildaufnahmen» als Teilnehmer der Demonstration identifiziert. Die Person wohnte damals aber erst seit kurzem in Zürich und war noch nie mit der Zürcher Polizei in Kontakt gekommen. Ein Polizist will die Person auf dem Bild als Mitarbeiter von tsüri.ch wiedererkannt haben, weil er kurz zuvor deren Website besucht hätte. Im Artikel vermutet ein Rechtsanwalt, dass eine Gesichtserkennungssoftware eingesetzt wurde und dass es sich hierbei um einen Fall von «Parallel Construction» handelt – also dass die Polizei auf unerlaubte Art und Weise ermittle und stattdessen eine legale Erklärung für den Ermittlungserfolg behaupte. Bei dem dokumentierten Fall handelt es sich zwar um eine Untersuchung der Stadtpolizei Zürich, aber vergleichbare Berichte machen auch in anderen europäischen Städten Schlagzeilen. So hat beispielsweise die Londoner Polizei den Zugriff auf die Gesichtserkennungssoftware Pim­ Eyes auf Dienstgeräten gesperrt, nachdem sie von den Polizist:innen tausendfach aufgerufen wurde. Diese Berichte nähren die Befürchtung, dass auch bei polizeilichen Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich (frei verfügbare) Open-Source-Intelligence-Tools (OSINT) wie PimEyes eingesetzt werden, ohne dass hierfür die rechtlichen Grundlagen bestehen. Dies würde einen Eingriff in das Grundrecht der informellen Selbstbestimmung der jeweiligen Personen darstellen.

1 https://tsri.ch/a/arbeitet-die-stadtpolizei-zuerich-mit-gesichtserkennungssoftware-pimeyes-monika-simmler-martin-steiger-markus-husmann

In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie viele Personen wurden in den vergangenen 3 Jahren von der Kantonspolizei Zürich auf der Basis von polizeilichen Videoaufnahmen im öffentlichen Raum identifiziert und für die Teilnahme an unbewilligten Demonstrationen oder anderen Übertretungstatbeständen oder Vergehen gebüsst, ohne dass eine polizeiliche Kontrolle vor Ort stattgefunden hatte?

2. Wie wurden diese Personen jeweils identifiziert? Bitte um Aufschlüsselung/Aufzählung und detaillierte Angaben zu den Vorgehensweisen.

3. Welche Regelungen kennt die Kantonspolizei im Umgang mit Gesichtserkennungssoftwares, anderen OSINT-Tools oder generell KI bei polizeilichen Ermittlungen? Sind diese Regelungen öffentlich einsehbar? Wenn ja, wo?

4. Sind OSINT-Tools wie PimEyes über die Dienstgeräte der Polizist:innen abrufbar oder gesperrt wie beispielsweise bei der Londoner Polizei?

5. Mindestens über private Geräte sind Tools wie PimEyes frei zugänglich. Wie verhindert die Kantonspolizei Fälle von «Parallel Construction», also dass Polizist:innen solche Tools einsetzen, ohne dies zu dokumentieren? Wird die Plausibilität von Wiedererkennungen geprüft?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Lisa Letnansky, Zürich, Leandra Columberg, Dübendorf, und Silvia Rigoni, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Ermittlungsmethoden werden von der Kantonspolizei Zürich nicht statistisch erfasst. Die Kantonspolizei verfügt über eine Bildfahndungsgruppe, die aufgrund ihrer Erfahrung und besonderer Gesichtserkennungsfähigkeiten mögliche Tatpersonen erfolgreich identifizieren kann. Gesichtserkennungstools werden dabei nicht eingesetzt. Zu Frage 3: Die Kantonspolizei setzt lokal betriebene KI-Tools ein, um grössere, lokal vorhandene Datenmengen für die weitere Bearbeitung zu sortieren. KI wird beispielsweise eingesetzt, um festzustellen, ob in so gesicherten Daten Kinderpornografie enthalten ist. Die Kantonspolizei setzt auch gängige Suchmaschinen im Internet ein (z. B. Google und Bing). Die Nutzung solcher Software und öffentlich zugänglicher Informationen (Open Source Intelligence [OSINT]) ist in internen Vorschriften geregelt.

Zu Fragen 4 und 5: PimEyes wird von der Kantonspolizei nicht eingesetzt. Die Dienstgeräte sind zwar nicht für solche Anwendungen gesperrt, jedoch ist der Umgang mit OSINT in internen Vorschriften geregelt. Jegliche Beweisführung muss dokumentiert werden. Resultate aufgrund von rechtlich unzulässigen Ermittlungen sind nicht verwertbar.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli