RRB Nr. 792/2023
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Amt für Raumentwicklung, Geologisches Tiefenlager, Vertretung der kantonalen Interessen, Stellenplan
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Juni 2023
792. Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Amt für Raumentwicklung, Geologisches Tiefenlager: Vertretung der kantonalen Interessen (Stellenpläne)
Erwägungen
A. Ausgangslage Am 12. September 2022 gab die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) bekannt, dass das geologische Tiefenlager für die radioaktiven Abfälle der Schweiz im Standortgebiet Nördlich Lägern (NL) zu liegen kommen soll. Die Nagra wird für das Standortgebiet 2024 ein Rahmenbewilligungsgesuch für ein Kombilager (schwach- und mittelaktive Abfälle und hochaktive Abfälle) einreichen. Gemäss Art. 44 des Kernenergiegesetzes (SR 732.1) beteiligt das zuständige Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation den Standortkanton sowie die in unmittelbarer Nähe des vorgesehenen Standorts liegenden Nachbarkantone und Nachbarländer an der Vorbereitung des Rahmenbewilligungsentscheides. Die Anliegen des Standortkantons sind zu berücksichtigen, soweit dies das Projekt nicht unverhältnismässig einschränkt. Nach dem 2029 erwarteten Beschluss des Bundesrates über den Standort und dem sich 2030 anschliessenden Entscheid der eidgenössischen Räte soll gemäss Terminplanung der Nagra bereits 2032 die Baubewilligung für die erdwissenschaftlichen Untersuchungen untertags eingeholt werden. Erste Bautätigkeiten sind folglich ab 2033 zu erwarten. Nach der Erteilung der Betriebsbewilligungen ist die Inbetriebnahme des Lagers für schwach- und mittelaktive Abfälle 2050 und für hochaktive Abfälle 2060 vorgesehen. Der Kanton Zürich ist als Standortkanton mit der Platzierung des direkten Zugangs zum Tiefenlager im Gebiet Haberstal (Gemeinde Stadel) über den Sachplan geologisches Tiefenlager (SGT) hinaus direkt betroffen. Der Kanton soll im gesamten Projektierungsprozess seine Interessen einbringen, das Verfahren kritisch begleiten sowie die Gemeinden und die Region in ihren Aufgaben unterstützen. Die Anliegen des Kantons und der Standortregion müssen fachlich kompetent vertreten und die Zürcher Position überzeugend eingebracht werden können. Die Koordination der kantonalen Aufgaben erfolgt im Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) der Baudirektion. Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2022 der KEF- Erklärung von Kantonsrat Florian Meier betreffend «3 neue Stellen Fachpersonal für wissenschaftliche Expertise und Begleitung Standortsuche geologisches Tiefenlager» zugestimmt.
B. Aufgaben des Standortkantons Mit dem Standortvorschlag NL gehen wichtige Aufgaben der Kantone im SGT von bisher mehreren möglichen Standortkantonen auf den Kanton Zürich über. Aufgrund der zunehmenden Projektierungstiefe im Projekt Tiefenlager muss eine grosse Bandbreite an Fachthemen inhaltlich umfassend durch den Standortkanton begleitet werden. Zu den Sachplanaufgaben zählen bis zur Festlegung der Objektblätter (2029) die Mitwirkung in einer Vielzahl von Gremien, die zum Teil vom Kanton Zürich geleitet werden, wie zum Beispiel der Ausschuss der Kantone (AdK; politisches Steuerorgan der betroffenen Kantone). Der AdK wird am Ende der Etappe 3 (2027) eine umfangreiche Stellungnahme zum Sachplanverfahren federführend durch den Kanton Zürich abgeben. Auch die zeitintensive Führung der Arbeitsgruppe Sicherheit Kantone / Kantonale Expertengruppe Sicherheit (AG SiKa/KES; durch den AdK eingesetzte kantonale und externe Fachpersonen zur Prüfung sicherheitstechnischer Gesichtspunkte) wird durch den Kanton Zürich wahrgenommen. Die AG SiKa/KES muss sich in den kommenden Jahren vertieft mit standortspezifischen Sicherheitsthemen (insbesondere Bauaspekten) auf den jeweiligen Projektierungsstand der Nagra auseinandersetzen und somit mit zusätzlichen Fachleuten verstärkt werden. Für das bevorstehende Rahmenbewilligungsverfahren, in dem die sicherheitsrelevanten Aspekte beurteilt werden, wird ein enger fachlicher Austausch sowohl mit dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und anderen unabhängigen Expertengremien als auch in verschiedenen Begleitgruppen des Bundesamtes für Energie (BFE) angestrebt. Im Zuge des Rahmenbewilligungsverfahrens sind für die sicherheitsrelevanten Stellungnahmen des Standortkantons Zürich und des AdK das Gesuch der Nagra mit mehr als 200 Fachberichten zu beurteilen (2025–2028). Weiter werden ab 2023 die im SGT festgehaltenen sozioökonomischen Untersuchungen und die Unterstützung der regionalen Partizipation (Regionalkonferenz NL mit verschiedenen Fachgruppen) vom Kanton Zürich intensiver begleitet. Tiefenlagerspezifische Umwelt-, Raumplanungs- und Regionalentwicklungsthemen, die nur zum Teil in die hoheitlichen Aufgaben des Kantons fallen, sind ebenso wichtig wie Öffentlichkeitsarbeit
und Kommunikation sowie eine bedürfnisgerechte Unterstützung der Zürcher Gemeinden. Der Kanton Zürich steht gemeinsam mit der Standortregion vor der Herausforderung, die eigenen Bedürfnisse proaktiv in die Planung einer Jahrzehnte andauernden Grossbaustelle nachhaltig einzubringen. Transport-, Deponie- und Materialbewirtschaftungsfragen sind vor dem Hintergrund einer bereits heute grossen Verkehrsbelastung und Flächenbeanspruchung zu lösen. Kantonale Planungsverfahren (z. B. Deponieplanung, Verkehrsplanung) sind mit dem Sachplanverfahren zu koordinieren sowie die notwendigen Anpassungen des kantonalen Richtplans an die Hand zu nehmen. Bei der Planung und Projektierung der Anlagen durch die Nagra sind umwelt- und raumplanerische Aspekte zu beurteilen und unter den kantonalen Fachstellen abzustimmen. Ein weiteres Hauptaugenmerk wird auf der Umsetzung der kantonalen Forderungen hinsichtlich Grundwasserschutz liegen, da die Vorbehalte zum Standort der Oberflächenanlage des Tiefenlagers im Gewässerschutzbereich Au und zum Teil im Grundwasserstrom Windlach von der Nagra bisher nicht ausgeräumt werden konnten. Die vom Tiefenlager bzw. der Verpackungsanlage für hochaktive Abfälle betroffenen Gemeinden sollen für die Übernahme dieser nationalen Aufgabe durch die Entsorgungspflichtigen finanziell abgegolten werden. Für die im SGT festgehaltenen Abgeltungen besteht jedoch keine gesetzliche Grundlage, weshalb Abgeltungen mit den Entsorgungspflichtigen ausgehandelt werden müssen. Auf den diesbezüglichen Verhandlungen wird ab 2023 ein weiteres Hauptaugenmerk liegen. Die Abgeltungsverhandlungen werden gemäss Terminplanung SGT 2023 inhaltlich vorbereitet und sollen, vorausgesetzt, dass alle Verhandlungsparteien zustimmen, 2024 beginnen. Ziel ist es, dass der Teil der Abgeltungsverhandlungen betreffend die zu zahlende Gesamtsumme bis zur Erteilung der Rahmenbewilligung durch den Bundesrat 2029 abgeschlossen ist. Mit der Erteilung der Rahmenbewilligung – frühestens 2029 – werden die Aufgaben des Kantons als Standortkanton Tiefenlager nicht enden. Das BFE plant, ab 2025 gemeinsam mit allen Beteiligten den Partizipations- und Mitwirkungsprozess für die Bauprojektphase neu zu definieren. Der Kanton wird sich auch diesbezüglich zur Wahrung der Zürcher Interessen bestmöglich einbringen. Die Nagra strebt bereits 2032 den
Erhalt der Baubewilligung des Felslabors vor Ort im Haberstal mit Baustart 2033 an, was ebenfalls einen mehrjährigen Planungsvorlauf mit engem Einbezug des Kantons voraussetzt.
C. Personalbedarf Zurzeit bestehen im AWEL zur Wahrnehmung der Aufgaben betreffend das Tiefenlager insgesamt 2,4 Stellen, davon 0,8 unbefristete Stellen. Zur Bewältigung der unter Abschnitt B geschilderten erweiterten Aufgaben des Standortkantons sind vor dem Hintergrund der fachlichen Komplexität der vielfältigen Themen und unter Berücksichtigung der Langfristigkeit des Tiefenlagervorhabens insgesamt 4,2 unbefristete Stellen erforderlich. Dies bedingt 1,8 zusätzliche unbefristete Stellen im AWEL. Des Weiteren sind die 0,8 befristeten Stellen im AWEL und die 0,8 befristeten Stellen im Amt für Raumentwicklung (ARE) in unbefristete Stellen umzuwandeln.
Es ist eine Ergänzung der Stellenpläne und eine entsprechende Erhöhung des Budgets der betroffenen Ämter wie folgt notwendig: Zusätzliche unbefristete Stellen: Stellen Funktion Richtposition Klasse VVO Amt Umwandlung bisher befristeter Stellen in unbefristete Stellen: Stellen Funktion Richtposition Klasse VVO Amt Mitarbeiter/in
Für die erforderlichen Stellen (neue und umgewandelte) ist mit zusätzlichen jährlichen Gesamtkosten von rund Fr. 600 000 ab 2024 (Grundlohn einschliesslich Sozialversicherungsbeiträgen und Infrastrukturkosten) zu rechnen. Für die Stellen im Stellenplan des AWEL bestehen bereits identische Stellen. Daher handelt es sich um ordentliche Stellenaufstockungen. Der aufgezeigte Stellenbedarf ab 2024 umfasst sowohl Fachleistungen (hauptsächlich umfassendes Projektmanagement sowie Fachexpertise) als auch Unterstützungsleistungen (hauptsächlich Administration, Finanzen, IT, Recht, Kommunikation) in den jeweiligen Fachabteilungen.
D. Mittelbedarf und Finanzierung Der Personal- und Sachaufwand für die Erbringung der in Abschnitt B beschriebenen Leistungen ab 2024 wird auf jährlich insgesamt Fr. 790 000 geschätzt. Davon sind für das Budget 2024 der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Fr. 190 000 vorgesehen und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2024–2027 dieser Leistungsgruppe ab Planjahr 2025 jährlich Fr. 190 000 eingestellt. Die Standortkantone erhalten für ihre Aufwände im SGT und die Mitwirkung gemäss Art. 44 KEG Pauschalentschädigungen, die durch das BFE nach dem Verursacherprinzip den Entsorgungspflichtigen in Rechnung gestellt werden. Eine gesetzliche Verpflichtung nach KEG zur Zahlung dieser Aufwandentschädigungen besteht nicht. Daher beruhen die Zahlungen auf privatrechtlichen Verträgen zwischen BFE und Nagra sowie BFE und Standortkantonen. Der Kanton Zürich erhält von 2019 bis 2024 rund Fr. 390 000 pro Jahr. Die Pauschalentschädigung deckt die Aufwände des Kantons somit nur zum Teil. Für 2025 bis 2027 soll die Höhe der Pauschalentschädigungen zwischen Nagra, BFE und Kantonen erneut vertraglich vereinbart werden. Der Regierungsrat erwartet, dass die Mehraufwände des Kantons ab 2025 mit dieser Vereinbarung vollständig gedeckt werden. Die nicht durch die Pauschalentschädigungen abgedeckten Kosten für die Jahre 2024–2027 können innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, nicht vollständig kompensiert werden. Die entsprechenden Mehraufwände sind in der Ersteingabe zum Budget 2024 eingestellt und in den KEF 2025–2028 der Leistungsgruppe Nr. 8500 einzustellen.
E. Chancen und Risiken Die Standortkantone von geologischen Tiefenlagern besitzen gemäss KEG kein Vetorecht. Dem Kanton Zürich als Standortkanton steht jedoch das Instrument der Partizipation, festgehalten im SGT, und die Mitwirkung nach Art. 44 KEG für das Einbringen der kantonalen Belange bei der Planung und Bewilligung des Tiefenlagers zur Verfügung. Diese Möglichkeiten allein schaffen allerdings noch keine wirkungsvolle kantonale Interessenvertretung sowie Unterstützung der Standortregion und der betroffenen Zürcher Gemeinden. Bei diesem fachlich sehr anspruchsvollen, interdisziplinären und zeitintensiven Projekt ist eine personell gut aufgestellte kantonale Projektorganisation langfristig notwendig. Die inhaltliche Komplexität verlangt kontinuierliches, langfristig gesichertes Fachwissen. So kann sich der Kanton Zürich angemessen für ein für Mensch und Umwelt sicheres sowie die Region möglichst wenig beeinträchtigendes Tiefenlager einsetzen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft werden mit Wirkung ab 1. Januar 2024 folgende befristete Stellen in unbefristete Stellen umgewandelt: Stellen Richtposition Klasse VVO
II. Im Stellenplan des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft werden mit Wirkung ab 1. Januar 2024 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,2 Verwaltungssekretär/in LK 12
III. Im Stellenplan des Amtes für Raumentwicklung werden mit Wirkung ab 1. Januar 2024 folgende befristete Stellen in unbefristete Stellen umgewandelt: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,8 Architekt/in mbA LK 21
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli