Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 794/2024

Anfrage Roger Cadonau, Wetzikon, und Hans Egli, Steinmaur, betreffend Mangelnde Hausärzte - Überfüllte Notfälle, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 187/2024

Sitzung vom 10. Juli 2024

794. Anfrage (Mangelnde Hausärzte – Überfüllte Notfälle) Die Kantonsräte Roger Cadonau, Wetzikon, und Hans Egli, Steinmaur, haben am 3. Juni 2024 folgende Anfrage eingereicht: Aufgrund der mangelnden Kapazitäten bzw. dem Mangel an Hausärzten finden heute viele Menschen im Kanton Zürich keinen persönlichen Hausarzt mehr. So sind sie gezwungen, bei einem Notfall ins Spital zu gehen, und überlasten so die Spitäler. Dies ist auch bei einem Bagatell-Unfall auf einer Arbeitsstelle heute Praxis geworden.

Erwägungen

1. Was rät die Gesundheitsdirektion betroffenen Patienten bei der Suche nach einem Hausarzt?

2. Wie sollen Firmen bei einem Bagatell-Unfall reagieren bzw. was raten Sie Betroffenen, bei einem Notfall zu unternehmen?

3. Was gedenkt die Gesundheitsdirektion zu tun, um dem Mangel an Hausärzten entgegenzuwirken?

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Roger Cadonau, Wetzikon, und Hans Egli, Steinmaur, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Hausärztin oder einen Hausarzt zu finden. So können Patientinnen und Patienten in der Regel über ihre Krankenversicherung in ihrer Region Ärztinnen oder Ärzte ausfindig machen, die neue Patientinnen und Patienten aufnehmen. Daneben gibt es verschiedene, von Privaten und Berufsverbänden betriebene Suchportale, die ebenfalls eine Übersicht über die in einer Region vorhandenen Hausärztinnen und Hausärzte geben. Zudem gibt es die Möglichkeit, telemedizinische Angebote in Anspruch zu nehmen. Dort werden Patientinnen und Patienten medizinisch beraten und falls nötig an eine Fachärztin oder einen Facharzt verwiesen. In nicht lebensbedrohlichen medizinischen Notfällen können sich Betroffene unter der Telefonnummer 0800 33 66 55 an das kantonale Aerztefon wenden. Die Hotline wird gestützt auf § 17h des Gesundheitsgesetzes (LS 810.1) im Auftrag der Gesundheitsdirektion betrieben. Sie vermittelt auf dem ganzen Kantonsgebiet Patientinnen und Patienten an die örtlich und fachlich zuständigen Notfalldienstleistenden oder im Bedarfsfall an andere medizinische Leistungserbringer. Dazu findet während des Telefonats eine medizinische Beurteilung durch geschultes Personal statt. Das Angebot steht rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr kostenlos zur Verfügung. Durch die Triage von nicht lebensbedrohlichen Fällen werden Notfallstrukturen, insbesondere in den Spitälern und in Permanence- Kliniken, aber auch die notfalldiensthabenden Ärztinnen und Ärzte entlastet. Bei akuter Lebensgefahr sollen Betroffene unverzüglich die Notrufnummer 144 wählen. Sie stellt sofortige Hilfe über die Alarmierung eines Rettungsdienstes sicher. Zu Frage 3: Im Rahmen der Beantwortung verschiedener Vorstösse wurde dargelegt, was vom Kanton bereits unternommen wird, um dem Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten entgegenzuwirken (vgl. RRB Nrn. 1242/ 2023 und 1541/2021). Darüber hinaus prüft die Bildungsdirektion zurzeit im Rahmen der Umsetzung der Motion KR-Nr. 125/2021 betreffend Mehr Studienplätze für Humanmedizin in Zürich Massnahmen, mit denen eine

weitere Erhöhung der Studienplatzkapazitäten im Bereich der Humanmedizin erreicht werden kann. Die Gesundheitsdirektion wird im Rahmen des überwiesenen Postulats KR-Nr. 367/2021 betreffend Attraktivität des Hausarztberufes ebenfalls weitere Massnahmen prüfen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli