RRB Nr. 798/2024
Rückerstattung Versorgertaxen, Gemeinde Weinigen und Stadt Illnau-Effretikon, Vereinbarungen, Genehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juli 2024
798. Rückerstattung Versorgertaxen, Gemeinde Weiningen und Stadt Illnau-Effretikon (Vereinbarungen, Genehmigung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 519/2023 ermächtigte der Regierungsrat die Bildungsdirektion, bei der Abwicklung der Rückerstattung von Versorgertaxen an Gemeinden mit diesen Vergleiche abzuschliessen. Gleichzeitig verpflichtete der Regierungsrat die Bildungsdirektion, bei Verpflichtungen des Kantons aus einem Vergleich von mehr als 1 Mio. Franken diesen dem Regierungsrat gestützt auf § 47 Abs. 1 lit. b der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) zur Genehmigung zu unterbreiten.
B. Gemeinde Weiningen Die Gemeinde Weiningen hat dem Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) ihre Forderung auf Rückerstattung von Versorgertaxen unter Wahrung der Verjährungsfristen rechtzeitig und vollständig dokumentiert eingereicht. Das AJB hat die Forderung geprüft und die Rückerstattungssumme zusammen mit der Gemeinde bereinigt. Die Kontrolle durch die Bildungsdirektion hat ergeben, dass gestützt auf die Bereinigung eine Vereinbarung mit der Gemeinde Weiningen abgeschlossen werden kann. Die der Gemeinde Weiningen zurückzuerstattende Summe beträgt Fr. 3 567 448.80. Sie wird der Gemeinde vom AJB innert 30 Tagen nach Genehmigung der Vereinbarung ausbezahlt. Hinzu kommen Fr. 14 299.75 für von Eltern und Jugendlichen geleistete Beiträge, die das AJB der Gemeinde zusätzlich ausbezahlt, sobald diese den Eltern und Jugendlichen ihre Beiträge zurückerstattet hat. Die vorliegende Vereinbarung zwischen der Bildungsdirektion und der Gemeinde Weiningen vom 16. April 2024 ist zu genehmigen.
C. Stadt Illnau-Effretikon Die Stadt Illnau-Effretikon hat dem AJB ihre Forderung auf Rückerstattung von Versorgertaxen unter Wahrung der Verjährungsfristen rechtzeitig und vollständig dokumentiert eingereicht. Das AJB hat die Forderung geprüft und die Rückerstattungssumme zusammen mit der Stadt Illnau-Effretikon bereinigt. Die Kontrolle durch die Bildungsdirektion hat ergeben, dass gestützt auf die Bereinigung eine Vereinbarung mit der Stadt Illnau-Effretikon abgeschlossen werden kann. Die der Stadt Illnau-Effretikon zurückzuerstattende Summe beträgt Fr. 3 900 112. Sie wird ihr vom AJB innert 30 Tagen nach Genehmigung der Vereinbarung ausbezahlt. Hinzu kommen Fr. 34 000 für von Eltern und Jugendlichen geleistete Beiträge, die das AJB der Stadt zusätzlich ausbezahlt, sobald diese den Eltern und Jugendlichen ihre Beiträge zurückerstattet hat. Die vorliegende Vereinbarung zwischen der Bildungsdirektion und der Stadt Illnau-Effretikon vom 31. Mai 2024 ist zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Vereinbarung der Bildungsdirektion mit der Gemeinde Weiningen über die Rückerstattung von Versorgertaxen vom 16. April 2024 wird genehmigt.
II. Die Vereinbarung der Bildungsdirektion mit der Stadt Illnau-Effretikon über die Rückerstattung von Versorgertaxen vom 31. Mai 2024 wird genehmigt.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli