Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 1 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 800/2020

Strassen, Wädenswil, 003 Seestrasse, Hochwassersicherer Ausbau des Redbachs, Neubau Durchlass Reidbach, neue Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. August 2020

800. Strassen (Wädenswil, 3 Seestrasse, Hochwassersicherer Ausbau des Reidbachs / Neubau Durchlass Reidbach, Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Die Stadt Wädenswil plant, den Reidbach vom Weiher oberhalb der Seestrasse bis zum Zürichsee hochwassersicher auszubauen. Das Bauvorhaben (Neu- und Umbauten) im Giessenareal ist auf das Schutzziel HQ300 ausgerichtet. Aus diesem Grund wird der Reidbach durchgehend so ausgebaut, dass ein Hochwasser mit HQ300 -Abfluss innerhalb des Freibordbereichs im Gerinne und im Bereich des Durchlasses Seestrasse und SBB unter Druck abgeführt werden kann. Im Rahmen der geplanten Neu- und Umbauten zwischen der Seestrasse und dem Zürichsee (Giessenareal) ist eine Verlegung des Reidbachs zwingend erforderlich. Die Verlegung und die geplanten Neu- und Umbauten im Giessenareal sind insofern voneinander abhängig, als dass das Giessenareal nicht ohne Realisierung des festgesetzten, überarbeiteten Bauprojekts überbaut werden kann. Der neue Durchlass Reidbach mit einer Gesamtlänge von 43 m unterquert die Seestrasse, das Bahntrassee der SBB und eine private Zufahrtsstrasse. Der Kanton Zürich beteiligt sich an den Baukosten für den Neubau des Durchlasses unter der Seestrasse, am Rückbau des alten Durchlasses sowie an der Strasseninstandstellung der Seestrasse in diesem Projektperimeter. Das Bachprojekt wird von der Stadt Wädenswil als Bauherrin realisiert.

B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 23. Juni 2020 wie folgt veranschlagt: in Franken Bauarbeiten 885 000 Nebenarbeiten 90 000 Technische Arbeiten 205 000 Total 1 180 000 Sämtliche Kosten gehen vollumfänglich zulasten des Kantons. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine neue Ausgabe von

Fr. 1 180 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 1 180 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50110 00000 100% 1 180 000 1 180 000 Staatsstrassen Total 100% 1 180 000 1 180 000

Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 39 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (1,5%) Abschreibungssatz      Betrag Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen 100% 1 180 000 9 000 2,5% 30 000 Zwischentotal 9 000 30 000 Total 100% 1 180 000 39 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Projekt-Nr. 84B- 11184-30, Gemeinde Wädenswil, Durchlass Reidbach, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2020 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2023 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Bauausführung im Zusammenhang mit dem Neubau Durchlass Reidbach des Objekts Nr. 293-014, Gemeinde Wädenswil, wird eine neue Ausgabe von Fr. 1 180 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cited in