Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 800/2024

Berufsbildungsschule Winterthur, Reinigung Schulanlage, gebundene Ausgabe, Vergabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Juli 2024

800. Berufsbildungsschule Winterthur, Reinigung Schulanlage (gebundene Ausgabe, Vergabe)

Erwägungen

1. Ausgangslage Die Reinigungsdienstleistungen für die Räumlichkeiten der Berufsbildungsschule Winterthur (BBW) werden gegenwärtig durch internes Reinigungspersonal sowie durch die Enzler Reinigungen AG, Zürich, erbracht. Das Vertragsverhältnis mit der Enzler Reinigungen AG ist befristet und wird per 31. Juli 2024 auslaufen. Die Reinigungsdienstleistungen sollen ab 1. August 2024 wiederum von einem externen Dienstleister bezogen werden. Die zu reinigenden Räumlichkeiten der vier Gebäude an der BBW umfassen eine Fläche von insgesamt 26 000 m² für die Unterhaltsreinigung und 39 000 m² für die Grundreinigung. Nach der Verselbstständigung der Abteilung Berufsmaturität der BBW zur Berufsmaturitätsschule Winterthur wird die BBW administrativ weiterhin für die Reinigungsdienstleistungen der vier Gebäude verantwortlich sein.

2. Ausschreibung Die Ausschreibung der Reinigungsdienstleistungen wurde im offenen Verfahren durchgeführt. Es wurden neun Angebote mit einer Preisspanne von Fr. 3 131 045 (einschliesslich MWSt) bis Fr. 5 502 002 (einschliesslich MWSt) (berechnet auf drei Jahre einschliesslich zwei Optionen auf Vertragsverlängerung um je ein Jahr) eingereicht. Alle Angebote erfüllten sowohl die Teilnahmebedingungen als auch die Eignungskriterien und wurden zur Angebotsauswertung zugelassen.

3. Vergabe Die Auswertung anhand der in den Ausschreibungsunterlagen definierten Zuschlagskriterien ergab, dass das Angebot der Honegger AG, Köniz, die Zuschlagskriterien mit 4,6 von 5 möglichen Punkten am besten erfüllt. Die Honegger AG hat das günstigste Angebot in der Höhe von Fr. 3 131 045 (einschliesslich MWSt) eingereicht (berechnet über drei Jahre einschliesslich zwei Optionen auf Vertragsverlängerung um je ein Jahr). Sie schneidet insbesondere auch bei Qualitätskontrolle und Reporting besser ab als die anderen Anbieter. Der Zuschlag soll daher der Honegger AG, Köniz, erteilt werden. Mit der Zuschlagsempfängerin soll ein Vertrag für eine feste Laufzeit von drei Jahren mit Option auf Verlängerung um weitere zwei Jahre abgeschlossen werden.

4. Finanzierung Gemäss Angebot der Honegger AG vom 4. November 2023 betragen die Kosten für die Reinigung der Räumlichkeiten an der BBW pro Jahr Fr. 626 209 (einschliesslich MWSt) Bei einer festen Vertragsdauer von drei Jahren und der Option auf Vertragsverlängerung um zwei Jahre ergibt dies einen Gesamtbetrag von Fr. 3 131 045 (einschliesslich MWSt). Die vertraglichen Leistungen können aufgrund von Änderungen im Gebäude- und Flächenbestand sowie bei der Reinigungsqualität und den Reinigungsintervallen angepasst werden. Für diese möglichen Anpassungen wird eine Reserve von rund 10% eingerechnet. Somit ist für die Reinigungsdienstleistungen an der BBW eine Ausgabe von Fr. 3 450 000 zu bewilligen. Diese Ausgabe kann gemäss dem abzuschliessenden Vertrag nach dem ersten Vertragsjahr, ab dem 1. August 2025, wie folgt an die Teuerung angepasst werden: prozentuale Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten im Maximum gemäss allgemeinverbindlichem Gesamtarbeitsvertrag sowie der gesetzlichen Sozialleistungen des kommenden Jahres × 0,8 und prozentuale Änderung im Maximum des Landesindexes der Konsumentenpreise × 0,2 (Indexbasis Dezember 2023 = 100%). Die Bildungsdirektion wird angewiesen, die von der Zuschlagsempfängerin geltend gemachte Preissteigerung zu prüfen und gestützt auf die erwähnten Kriterien zu akzeptieren oder abzulehnen. Zur Nutzung einer Liegenschaft ist eine regelmässige Reinigung zwingend erforderlich, die Ausgabe ist daher gebunden im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611). Die Bewilligung der Ausgabe erfolgt gestützt auf § 36 lit. b CRG durch Beschluss des Regierungsrates. Da die BBW auch nach der Verselbstständigung der Abteilung Berufsmaturität zur Berufsmaturitätsschule Winterthur administrativ für die Reinigungsdienstleistungen verantwortlich sein wird, erfolgt die Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, Buchungskreis 7357, Berufsbildungsschule Winterthur, PSP-Nr. 7357P- 00025. Die Ausgabe ist im Budget 2024 sowie in den Planjahren 2025–2027 des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2024–2027 in der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, eingestellt. Dieser Beschluss löst keinen begründeten Mehrbedarf im KEF 2025– 2028 aus.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Reinigungsdienstleistungen an der Berufsbildungsschule Winterthur wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 450 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, bewilligt.

II. Die Reinigungsdienstleistungen für die Berufsbildungsschule Winterthur werden gemäss Angebot vom 4. November 2023 zu Fr. 3 131 045 an die Honegger AG, Köniz, vergeben. Die Vergabesumme kann sich unter Berücksichtigung einer Reserve für Unvorhergesehenes auf Fr. 3 450 000 erhöhen.

III. Die Ausgabe und die Vergabe werden nach Massgabe der in den Erwägungen genannten vertraglichen Bestimmungen der Teuerung angepasst.

IV. Die Bildungsdirektion wird ermächtigt, den Vertrag mit der Honegger AG im Rahmen der bewilligten Ausgabe abzuschliessen. Der Vertrag wird auf drei Jahre abgeschlossen. Er kann optional um weitere zwei Jahre verlängert werden.

V. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

VI. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli