RRB Nr. 808/2025
Planungs- und Baugesetz, Änderung vom 27. Januar 2025, Vogelschutz bei Fassaden sowie Glas- und Fensterflächen, Inkraftsetzung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. August 2025
808. Planungs- und Baugesetz, Änderung vom 27. Januar 2025,
Erwägungen
Vogelschutz bei Fassaden sowie Glas- und Fensterflächen (Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 27. Januar 2025 eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes vom 7. September 1975 (PBG, LS 700.1) betreffend Vogelschutz bei Fassaden sowie Glas- und Fensterflächen (KR- Nr. 229/2020, ABl 2025-02-07). Mit Verfügung vom 15. April 2025 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen den Beschluss des Kantonsrates kein Referendum ergriffen worden ist (ABl 2025-04-25). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Änderung des PBG kann damit in Kraft gesetzt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 27. Januar 2025 des Planungs- und Baugesetzes vom 7. September 1975 betreffend Vogelschutz bei Fassaden sowie Glas- und Fensterflächen wird auf den 1. November 2025 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amtsblatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli