RRB Nr. 820/2025
Postulat Rafael Mörgeli, Stäfa, Qëndresa Sadriu-Hoxha, Meilen, und Sylvie Matter, Zürich, betreffend Auswirkungen Abschaffung Langzeitgymnasium auf die Sekundarstufe I, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 174/2025
Sitzung vom 20. August 2025
820. Postulat (Auswirkungen Abschaffung Langzeitgymnasium
Erwägungen
auf die Sekundarstufe I) Kantonsrat Rafael Mörgeli, Stäfa, sowie die Kantonsrätinnen Qëndresa Sadriu-Hoxha, Meilen, und Sylvie Matter, Zürich, haben am 26. Mai 2025 folgendes Postulat eingereicht: Wir bitten den Regierungsrat, in einem Bericht die beiden folgenden Aspekte aufzugreifen: Er soll einerseits die aktuelle Situation der Sekundarstufe I analysieren, insbesondere in Bezug auf den Schulraum, den zu erwartenden Sanierungs- und Neubaubedarf, Entwicklung der Anzahl Schülerinnen und Schüler und die Personalsituation. Zum anderen soll im Bericht dargelegt werden, welche Auswirkungen eine mögliche Abschaffung des Langzeitgymnasiums (LZG) hätte. Dabei sollen unter anderem pädagogische, räumliche und finanzielle Auswirkungen auf die Sekundarstufe I, den Kanton und die Gemeinden aufgezeigt werden. Begründung: Verschiedene Kantone in der Schweiz haben kein Langzeitgymnasium mehr. Begründet wird dies mit einer späteren Selektion in der Ausbildung. Auch im Kanton Zürich wird diese Diskussion immer wieder rege geführt. Dabei werden aber wiederholt die Auswirkungen auf die Sekundarstufe I vernachlässigt. Wie würde sichergestellt, dass alle, die jetzt ins Langzeitgymnasium gehen, schulisch in der Oberstufe genug individuell gefördert werden könnten? Was hätte dies auch für Auswirkungen auf den benötigten Schulraum und was für finanzielle Folgen kämen auf Kanton und Gemeinden zu? Welche Folgen hätte es für die kantonalen Lehrpersonen? Eine aktualisierte Version des im 2003 überwiesenen Postulats (KR-Nr. 54/2003) und dem dazugehörigen Bericht (Vorlage 4270) wäre für eine zukünftige Diskussion über eine mögliche Abschaffung des LZG, aber auch für die Diskussion über die Zukunft der Sekundarstufe I im Allgemeinen, hilfreich.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Postulat Rafael Mörgeli, Stäfa, Qëndresa Sadriu-Hoxha, Meilen, und Sylvie Matter, Zürich, wird wie folgt Stellung genommen: Um die Auswirkungen einer allfälligen Abschaffung des Langzeitgymnasiums im Kanton Zürich abschätzen zu können, verlangt das Postulat eine Situationsanalyse Sekundarstufe I auf zwei Ebenen: Schulraum, Sanierungs- und Neubaubedarf in den Gemeinden Die Zuständigkeit für die Schulraumplanung, den Unterhalt sowie Sanierungen und Erweiterungen der Schulanlagen für die Volksschule einschliesslich Sekundarschulen liegt bei den Gemeinden. Die Bildungsdirektion verfügt daher über keine systematisch erhobenen kantonalen Daten zur aktuellen Schulraumsituation oder zum mittelfristigen Investitionsbedarf in den einzelnen Gemeinden. Entwicklung der Anzahl Schülerinnen und Schüler und Personalsituation Aufgrund der Prognosen (Statistisches Amt Kanton Zürich, Bevölkerungsprognose «Bereit für die Zukunft», pointcast.io/story/populationzh-2021) ist in den nächsten Jahren mit einem weiteren Anstieg der Anzahl Schülerinnen und Schüler auf der Sekundarstufe I zu rechnen, insbesondere in wachstumsstarken Regionen. Diese Entwicklung stellt Schulen vor Herausforderungen, sowohl hinsichtlich Schulraum als auch hinsichtlich Personalplanung. Beide Themenfelder gehören in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Die Bildungsdirektion beobachtet insbesondere die Personalentwicklung laufend und ergreift gezielte Massnahmen zur Personalgewinnung und -sicherung, falls sich ein Bedarf abzeichnet. Die Bildungsdirektion sieht davon ab, vertiefte Abklärungen zu den pädagogischen, räumlichen und finanziellen Auswirkungen einer möglichen Abschaffung des Langzeitgymnasiums vorzunehmen. Der Kantonsrat hat die Motion KR-Nr. 295/2024 betreffend Abschaffung Langzeitgymnasium – Stärkung der Volksschule, welche genau diese Fragestellung aufgegriffen hatte, in seiner Sitzung vom 23. Juni 2025 mit deutlicher Mehrheit (130 zu 39 Stimmen bei 4 Enthaltungen) abgelehnt. Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht angezeigt, umfassende Abklärungen vorzunehmen. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 174/2025 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli