RRB Nr. 828/2024
Anfrage Rafael Mörgeli, Stäfa, Roland Kappeler, Winterthur, und Hannah Pfalzgraf, Mettmenstetten, betreffend Gig Economy – Risiko der Prekarisierung vermeiden, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 150/2024
Sitzung vom 21. August 2024
828. Anfrage (Gig Economy – Risiko der Prekarisierung vermeiden) Die Kantonsräte Rafael Mörgeli, Stäfa, und Roland Kappeler, Winterthur, sowie Kantonsrätin Hannah Pfalzgraf, Mettmenstetten, haben am 29. April 2024 folgende Anfrage eingereicht: In seinem Bericht zum Postulat «Sharing Economy – lösen statt verbieten» (25/2019) weist der Regierungsrat darauf hin, dass der Bundesrat im Bericht «über die Auswirkungen der Digitalisierung auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen – Chancen und Risiken» vom 8. November 2017 festhält, dass Personen in Plattformarbeit, welche weder die erforderliche Risikofähigkeit zur Selbständigkeit noch eine ausreichende Selbstvorsorge besitzen, ein erhöhtes Prekarisierungsrisiko aufweisen. Es handelt sich dabei vor allem um Personen, welche in Teilzeit oder im Nebenerwerb auf einer Plattform arbeiten. Gerade der Kanton Zürich ist als Innovationsstandort und damit auch als Hotspot der Plattformökonomie besonders von dieser Problematik betroffen. Wir bitten den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Nach welchen Kriterien besitzt eine Person weder die erforderliche Risikofähigkeit zur Selbständigkeit noch eine ausreichende Selbstvorsorge?
2. Um wie viele Personen im Kanton Zürich handelt es sich dabei? Falls keine konkrete Antwort möglich, bitten wir um eine begründete Schätzung.
3. Was wird unternommen, um diese Personen präventiv davor zu schützen, durch Plattformarbeit in die Prekarisierung abzurutschen?
4. Was wird unternommen, um Personen zu unterstützen, welche die obigen Bedingungen erfüllen und schon in Plattformarbeit sind, sich aus der Prekarisierung zu befreien?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Rafael Mörgeli, Stäfa, Roland Kappeler, Winterthur, und Hannah Pfalzgraf, Mettmenstetten, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Für selbstständig erwerbstätige Plattformarbeitende besteht wie auch allgemein für Selbstständigerwerbende ein erhöhtes Risiko einer unzureichenden sozialen Absicherung, da für sie nur die erste Säule (AHV/ IV/EO) und die Krankenpflegeversicherung obligatorisch sind. Dadurch sind Selbstständigerwerbende zwar gegen die Risiken Alter, Krankheit, Invalidität und Tod obligatorisch abgesichert, jedoch nicht gegen Arbeitslosigkeit und Erwerbsausfall. Zudem haben Selbstständigerwerbende mangels einer obligatorischen beruflichen Vorsorge bei unzureichendem Vermögensaufbau ein höheres Risiko einer ungenügenden Altersvorsorge. So beziehen ehemals Selbstständigerwerbende häufiger Ergänzungsleistungen zur AHV als ehemals Angestellte (Bundesamt für Sozialversicherungen, Analyse der Vorsorgesituation von Selbstständigerwerbenden, Bern 2020, bsv.admin.ch/bsv/de/home/publikationen-und- 09/20#pubdb). Risikofaktoren sind tiefe Einkommen im Erwerbsalter sowie ein erst später Einstieg in die Selbstständigkeit. Es bestehen zwar verschiedene private Versicherungslösungen, um die Risiken abzusichern, doch können sie kostspielig sein und erfordern eine sorgfältige individuelle Planung. Wer über finanzielle Rücklagen verfügt oder auf weitere Einkommensquellen zurückgreifen kann, dürfte bei allfälligen Verlusten oder bei ausbleibendem Einkommen weniger in finanzielle Bedrängnis geraten und tendenziell bessere Möglichkeiten zur sozialen Absicherung haben. Es gibt aufgrund der zahlreichen und heterogenen Formen der Selbstständigkeit – auch innerhalb der Plattformökonomie – keine allgemeingültigen Kriterien, die einer Person die erforderliche Risikofähigkeit zur Selbstständigkeit attestieren. Grundsätzlich lässt sich jedoch festhalten, dass das Prekarisierungsrisiko umso stärker steigt, je tiefer das für die Plattformtätigkeit erforderliche Qualifikationsniveau liegt. Ebenso besteht im Allgemeinen aufgrund der erhöhten Konkurrenzsituation ein höheres Prekarisierungsrisiko bei Dienstleistungen, die ortsunabhängig erbracht werden können (Ecoplan, Die Entwicklung atypischer-prekärer Arbeitsverhältnisse in der Schweiz, Bern 2017, S. 6, SECO Publikation,
Arbeitsmarktpolitik No 48). Die Plattformarbeit muss aber nicht zwingend ein Prekarisierungsrisiko mit sich bringen. Ganz im Gegenteil kann sie für viele Personen eine Möglichkeit bieten, ihre wirtschaftliche Situa- tion zu verbessern. Wenn Plattformarbeit mit einer Prekarisierung einhergeht, liegen oft Faktoren vor, die einen erschwerten Zugang zum traditionellen Arbeitsmarkt zur Folge haben (z. B. Aufenthaltsstatus, Bildungsstand, Familienverhältnisse). Zu Frage 2: Wie viele Personen im Kanton Zürich im Rahmen einer Plattformbeschäftigung tätig sind, lässt sich nicht genau beziffern, auch weil die Einsätze häufig sporadisch und zeitlich begrenzt erfolgen. Für einen Grossteil stellt diese Beschäftigung einen Neben- oder Zusatzerwerb dar, während nur wenige ihr Haupterwerbseinkommen mit Plattformarbeit erzielen. Für die Schweiz liegen bislang einzig Daten für das Jahr 2019 vor. Sie zeigen, dass Plattformarbeit noch wenig verbreitet ist. Nur 0,4% der Erwerbstätigen gaben 2019 an, in den letzten zwölf Monaten Plattformarbeiten im engeren Sinne, d. h. internetbasierte Dienstleistungen wie Taxidienste, Reinigungs- und Handwerksarbeiten, Lieferdienste, Onlineprogrammierung, Übersetzung, Daten- und Texterfassung oder Web- und Grafikdesign geleistet zu haben (Bundesamt für Statistik 2020, Medienmitteilung zu Internetbasierten Plattformdienstleistungen im Jahr 2019). Aufgrund der statistisch kleinen Menge an Beobachtungen lässt sich diese Zahl nicht weiter auf den Kanton Zürich herunterbrechen. Es ist daher nicht möglich, verlässlich abzuschätzen, wie viele Plattformarbeitende im Kanton Zürich aufgrund ihrer Tätigkeit von einem erhöhten Prekarisierungsrisiko betroffen sind. Anzunehmen ist jedoch, dass die Verbreitung von Plattformarbeit seit 2019 aufgrund der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt, aber auch aufgrund der Pandemie, zugenommen hat. Zu Fragen 3 und 4: Es gibt im Kanton Zürich keine zentrale Anlaufstelle, die potenziell von Prekarisierung betroffene Personen identifizieren und erreichen könnte. Erste Anlaufstellen sind die kommunalen Sozialdienste. Sie unterstützen Betroffene und können auch Beratungsangebote der öffentlichen Hand und von privaten Dienstleistenden vermitteln.
Unter den Stellensuchenden, die sich bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden, ist der Anteil, der zuletzt Plattformarbeit ausgeübt hat, tief, was auch damit zusammenhängt, dass Selbstständigerwerbende keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben. Für stellensuchende Personen, die beim RAV angemeldet sind und aus der Arbeitslosigkeit heraus den Schritt in die Selbstständigkeit unternehmen möchten, besteht eine spezielle Arbeitsmarktliche Massnahme zur Förderung der Selbstständigkeit mittels Gewährung von besonderen Taggeldern während der Planungsphase der Selbstständigkeit. Zusätzlich berät die Fachstelle Selbstständigkeit des Amtes für Arbeit Personen zu Chancen und Risiken der Selbstständigkeit.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli