Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 2 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 832/2024

Universität Zürich, Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahr 2025/2026 (Bachelor) und 2028/2029 (Master), Festlegung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. August 2024

832. Universität Zürich, Studienplätze für das Medizinstudium,

Erwägungen

Studienjahr 2025/2026 (Bachelor) und 2028/2029 (Master), Festlegung Gemäss § 3 der Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den medizinischen Studiengängen der Universität Zürich vom 8. April 2020 (VZMS, LS 415.432) legt der Regierungsrat unter Berücksichtigung der Klinikkapazitäten jährlich die Zahl der Studienplätze der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät für das erste Studienjahr der Bachelorstudiengänge, für Schwerpunkte eines Bachelorstudiengangs sowie für das erste Studienjahr der an einen Bachelorstudiengang anschliessenden Masterstudiengänge fest. Die gemeinsamen Studiengänge mit den Universitäten St. Gallen und Luzern (Joint-Degree-Masterstudiengänge; St. Galler Track / Luzerner Track) sowie die Chiropraktik bilden auf der Bachelorstufe je einen Schwerpunkt. Da die Anzahl Studienplätze für das erste Studienjahr 2025/2026 bzw. 2028/2029 an der Medizinischen Fakultät und an der Vetsuisse-Fakultät Zürich der Schweizerischen Hochschulkonferenz aus planerischen Gründen frühzeitig bekannt gegeben werden muss, sind die Aufnahmekapazitäten bereits jetzt festzulegen. Über Zulassungsbeschränkungen zum betreffenden Studienjahr wird der Regierungsrat im Frühjahr 2025 auf der Grundlage der Voranmeldungen zum Studium entscheiden (§ 14 Universitätsgesetz vom 15. März 1998 [LS 415.11] in Verbindung mit § 4 VZMS). Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 972/2023 die Aufnahmekapazität für das erste Studienjahr 2024/2025 der Bachelorstudiengänge an der Medizinischen Fakultät auf 430 (Humanmedizin ohne Schwerpunkt: 280 Plätze; Humanmedizin mit den Schwerpunkten St. Galler Track und Luzerner Track: je 40 Plätze; Humanmedizin mit dem Schwerpunkt Chiropraktik: 20 Plätze; Zahnmedizin: 50 Plätze) und an der Vetsuisse- Fakultät auf 90 Studienplätze festgelegt. Für das erste Studienjahr der anschliessenden Masterstudiengänge hat er die Kapazität unter Berücksichtigung der klinischen Verhältnisse für die Humanmedizin auf 393 (Masterstudiengang mit ausschliesslichem Studienort Zürich: 293 Plätze; Joint-Degree-Masterstudiengänge mit St. Gallen und Luzern: je 40 Plätze; Chiropraktische Medizin: 20 Plätze), für die Zahnmedizin auf 44 und für die Veterinärmedizin auf 70 Plätze festgelegt. Die geringere Aufnahme- kapazität bei der Zahnmedizin und der Veterinärmedizin ergibt sich aus der Anpassung an die langjährig konstante Übertrittsquote von der

Bachelor- zur Masterstufe. Die Universität Zürich und die Universität St. Gallen sind übereingekommen, die Kooperationsvereinbarung zum Joint Medical Master, die am 31. Juli 2026 ausläuft, nicht mehr zu erneuern. Ab dem Studienjahr 2025/2026 sind deshalb keine Studienplätze mehr im Bachelorstudiengang Humanmedizin mit Schwerpunkt St. Galler Track bereitzustellen. Die Kapazitäten des Bachelorstudiengangs Humanmedizin ohne Schwerpunkt sowie des Masterstudiengangs Humanmedizin sind deshalb um je 40 Plätze zu erhöhen bzw. entsprechend anzupassen. Insgesamt ist an den bisherigen Aufnahmekapazitäten in Humanmedizin und in Veterinärmedizin festzuhalten, da sich die betreffenden Rahmenbedingungen nicht verändert haben. Eine Erhöhung ist im Hinblick auf die Gewährleistung eines ordnungsgemässen Studienbetriebs nur noch dann möglich, wenn zusätzliche Mittel für die Ausbildung zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf die Umsetzung der Motion KR-Nr. 125/2021 betreffend Mehr Studienplätze für Humanmedizin in Zürich, die der Kantonsrat am 4. Juli 2022 überwiesen hat, erarbeitet die Universität Zürich derzeit ein entsprechendes Konzept. Der Universitätsrat hat sich an seiner Sitzung vom 4. Juli 2024 für die Beibehaltung der bisherigen Anzahl Studienplätze an der Medizinischen Fakultät (mit der erwähnten Anpassung) und der Vetsuisse-Fakultät Zürich ausgesprochen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die medizinischen Bachelorstudiengänge der Universität Zürich des ersten Studienjahres 2025/2026 wird folgende Aufnahmekapazität festgelegt: Humanmedizin ohne Schwerpunkt: 320 Plätze; Humanmedizin mit Schwerpunkt Luzerner Track: 40 Plätze; Humanmedizin mit Schwerpunkt Chiropraktik: 20 Plätze; Zahnmedizin: 50 Plätze; Veterinärmedizin: 90 Plätze.

II. Für die medizinischen Masterstudiengänge der Universität Zürich des ersten Studienjahres 2028/2029 wird folgende Aufnahmekapazität festgelegt: Humanmedizin: 333 Plätze; Joint-Degree-Masterstudiengang mit Luzern: 40 Plätze; Chiropraktische Medizin: 20 Plätze; Zahnmedizin: 44 Plätze; Veterinärmedizin: 70 Plätze.

III. Veröffentlichung von Dispositiv I–III im Amtsblatt.

IV. Mitteilung an den Universitätsrat, die Universität Zürich, die Gesundheitsdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cited in