Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 836/2025

Strassengesetz, Änderung vom 31. März 2025, Zustimmung zur kantonalen Volksinitiative "Gemeinsam vorwärtskommen auf Hauptverkehrsachsen - Ruhe im Quartier (Mobilitätsinitiative)", Beleuchtender Bericht

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. August 2025

836. Strassengesetz, Änderung vom 31. März 2025;

Erwägungen

Beleuchtender Bericht Der Kantonsrat beschloss am 31. März 2025 mit 88 zu 87 Stimmen, der kantonalen Volksinitiative «Gemeinsam vorwärtskommen auf Hauptverkehrsachsen – Ruhe im Quartier (Mobilitätsinitiative)» ohne Gegenvorschlag zuzustimmen. Die Initiative fordert eine Anpassung des Strassengesetzes (LS 722.1). Stimmt der Kantonsrat einer Initiative ohne Gegenvorschlag zu, gilt das Initiativbegehren als sein eigener Beschluss, der nach Massgabe der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum untersteht (§ 131 Abs. 1 Gesetz über die politischen Rechte [GPR; LS 161]). Gegen den Beschluss des Kantonsrates wurden das Kantonsratsreferendum sowie das Gemeindereferendum von den Städten Zürich und Winterthur ergriffen (Art. 32 lit. c und Art. 33 Abs. 2 lit. b und c Kantonsverfassung [LS 101] in Verbindung mit § 131 Abs. 1 GPR). Die vom Kantonsrat beschlossene Änderung des Strassengesetzes wird den Stimmberechtigten daher am 30. November 2025 zur Abstimmung unterbreitet. Die Abfassung des Beleuchtenden Berichts wurde dem Regierungsrat übertragen.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Zur Änderung vom 31. März 2025 des Strassengesetzes wird der Beleuchtende Bericht verabschiedet.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung der Abstimmungszeitung für die kantonale Volksabstimmung vom 30. November 2025 nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Staatskanzlei und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesetz über die politischen Rechte (GPR) 23, Art. 131 — read in the version of July 1, 2025; the act was consolidated again on January 1, 2026 and July 1, 2026.