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RRB Nr. 837/2020

Strassen, Laufen-Uhwiesen, 538 Lauferstrasse, Rad- und Fussweg Lückenschliessung, Projektfestsetzung, neue und gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. September 2020

837. Strassen (Laufen-Uhwiesen, 538 Lauferstrasse, Lückenschliessung Rad- und Fussweg, Projektfestsetzung und Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Die Lauferstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Laufen-Uhwiesen zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 538 geführt. Das vorliegende Projekt sieht vor, die Lücke im Radwegnetz zwischen den Gemeinden Dachsen und Laufen-Uhwiesen zu schliessen sowie den bestehenden Rad- und Fussweg zwischen dem Schloss Laufen und dem Kreisel Eichhof im Ortsteil Uhwiesen auszubauen. Dadurch soll die Verkehrssicherheit des Fuss- und Veloverkehrs verbessert werden. Im Einvernehmen mit der Gemeinde Laufen-Uhwiesen sieht das Tiefbauamt folgende Massnahmen vor: – Umlegung und Verbreiterung des Rad-/Fusswegs auf 3,6 m als fahrbahnanliegender Weg im Bereich des Parkplatzes Schloss Laufen; – Verbreiterung des bestehenden Rad-/Fusswegs vom Parkplatz Schloss Laufen bis zum Parkplatz Lauferfeld auf die Breite von 4,4 m; – Umlegung und Verbreiterung des Rad-/Fusswegs auf 3,6 m zwischen Parkplatz Lauferfeld und der Personenunterführung der Abfahrt A4; – Anpassung und Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung und Strassenentwässerung; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter. Der Gemeinderat Laufen-Uhwiesen hat sich mit Beschluss Nr. 27.24 vom 30. Oktober 2018 im Sinne von § 12 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) zum Projekt geäussert. Das Projekt wurde gemäss § 13 StrG vom 20. November bis 20. Dezember 2019 der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Innerhalb der Auf- ‌lagefrist sind keine Einwendungen und Stellungnahmen eingegangen. Für die Umsetzung des Projekts müssen aufgrund der vorgesehenen Baumassnahmen (Wegverbreiterung, Hangsicherung usw.) Waldflächen temporär sowie definitiv gerodet werden. Die entsprechende Bewilligung des Amts für Landschaft und Natur liegt vor. Die öffentliche Auf‌lage des Bauprojekts gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 8. Mai bis 8. Juni 2020. Innerhalb der Auf- ‌lagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.

B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Gesamtkosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 15. April 2020 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 5 000 Bauarbeiten 2 441 000 Nebenarbeiten 483 000 Technische Arbeiten 411 000 Total 3 340 000 Die Gemeinde Laufen-Uhwiesen hat mit Beschluss Nr. 27.24 vom 30. Oktober 2018 und Schreiben vom 9. Juni 2020 eine Kostenbeteiligung von Fr. 24 000 für die Beleuchtung zwischen dem Parkplatz Lauferfeld und der Autobahnunterführung bestätigt. Dieser Betrag wird der Gemeinde Laufen-Uhwiesen nach Fertigstellung in Rechnung gestellt. Die Einnahme ist dem Konto 8400.63200 80000, Investitionsbeiträge Staatsstrassen, für das Objekt Nr. 84S-82029 gutzuschreiben. Der Kostenverleger gestaltet sich demnach wie folgt: Kanton Gemeinde Total in Franken in Franken in Franken Staatsstrassen 70 000 70 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt 25 000 25 000 Fussgängeranlagen 25 000 25 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen 361 000 24 000 385 000 Erneuerung Staatsstrassen 2 155 000 2 155 000 Fahrradanlagen 680 000 680 000 Total 3 316 000 24 000 3 340 000 Da der Beitrag der Gemeinde Laufen-Uhwiesen erst nach Realisierung in Rechnung gestellt wird, ist ein Bruttokredit zu beschliessen. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens sind unter Berücksichtigung des erwähnten Gemeindebeitrags von Fr. 24 000 eine neue Ausgabe von Fr. 1 160 000 gemäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) und eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 180 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG, insgesamt Fr. 3 340 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. Davon sind Fr. 25 000 in die Erfolgsrechnung und Fr. 3 315 000 in die Investitionsrechnung aufzunehmen.

In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 3 340 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 1% 25 000 25 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Investitionsrechnung Konto 8400.50110 00000 2% 70 000 70 000 Staatsstrassen Konto 8400.50100 00000 1% 25 000 25 000 Fussgängeranlagen Konto 8400.50110 80010 12% 385 000 385 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen Konto 8400.50130 00000 20% 680 000 680 000 Fahrradanlagen Konto 8400.50111 00000 64% 2 155 000 2 155 000 Erneuerung Staatsstrassen Total 100% 2 180 000 1 160 000 3 340 000 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamts Nr. 2093/2017 bewilligte Ausgabe von Fr. 400 000 enthalten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Vorhaben verursacht, ohne Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen von Fr. 24 000, jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 118 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (1,5%) Abschreibungssatz      Betrag Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen 2% 70 000 500 2,5% 2 000 Fussgängeranlagen 1% 25 000 500 2,5% 1 000 Staatsstrassen Beleuchtungs- 11% 385 000 3 000 5,0% 19 000 anlagen Fahrradanlagen 21% 680 000 5 000 2,5% 17 000 Erneuerung Staatsstrassen 65% 2 155 000 16 000 2,5% 54 000 Zwischentotal 25 000 93 000 Total 100% 3 315 000 118 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-82029, Gemeinde Laufen-Uhwiesen, 538 Lauferstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2020 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2023 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Lückenschliessung des Rad- und Fusswegs sowie die weiteren damit verbundenen Massnahmen an der 538 Lauferstrasse, Gemeinde Laufen-Uhwiesen, wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.

II. Für die Bauausführung werden eine neue Ausgabe von Fr. 1 160 000 und eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 180 000, insgesamt Fr. 3 340 000, zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Davon gehen Fr. 25 000 zulasten der Erfolgsrechnung und Fr. 3 315 000 zulasten der Investitionsrechnung.

III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)

IV. Die Verfügung des Tiefbauamts Nr. 2093/2017 wird aufgehoben.

V. Die Baudirektion, Immobilienamt, Landerwerb, wird beauftragt, den Landerwerb nach §§ 18 ff. StrG durchzuführen. Sie wird weiter ermächtigt, das für die Ausführung des Projekts erforderliche Land nötigenfalls auf dem Weg der Expropriation zu erwerben und Anstösserbeiträge zu erheben, allfällige Prozesse zu führen, Vergleiche zu treffen oder auf gütlicher Basis im Rahmen der bewilligten Kosten zum Erwerb von Grund und Rechten Verträge abzuschliessen.

VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

VII. Mitteilung an den Gemeinderat Laufen-Uhwiesen, Dorfstrasse 28, 8248 Uhwiesen (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — read in the version of March 1, 2018; the act was consolidated again on January 1, 2021, January 1, 2022, July 1, 2022, and July 1, 2022.
  • Strassengesetz (StrG) 24, Art. 12, Art. 13, Art. 16, Art. 17, and Art. 18 — read in the version of August 1, 2020; the act was consolidated again on July 1, 2021, June 1, 2022, and June 1, 2026.

Cited in