Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 839/2025

Gesetz über die politischen Rechte, Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess, Änderung vom 12. Mai 2025, Organisation der Friedensrichterkreise, Inkraftsetzung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. August 2025

839. Gesetz über die politischen Rechte, Gesetz über

Erwägungen

die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (Änderung vom 12. Mai 2025, Organisation der Friedensrichterkreise, Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 12. Mai 2025 eine Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (GPR, LS 161) und des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess vom 10. Mai 2010 (GOG, LS 211.1; Organisation der Friedensrichterkreise; ABl 2025-05-16). Mit Verfügung vom 22. Juli 2025 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen war (ABl 2025-07-25). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Änderung des GPR und des GOG kann damit in Kraft gesetzt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung vom 12. Mai 2025 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 und des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess vom 10. Mai 2010 wird auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amtsblatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.

IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli