RRB Nr. 84/2025
Anfrage Hans Egli, Steinmaur, und Sandra Bossert, Wädenswil, betreffend Landwirtschaft soll selber den Standort ihrer Ökoflächen bestimmen dürfen, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 370/2024
Sitzung vom 29. Januar 2025
84. Anfrage (Landwirtschaft soll selber den Standort ihrer Ökoflächen bestimmen dürfen) Kantonsrat Hans Egli, Steinmaur, und Kantonsrätin Sandra Bossert, Wädenswil, haben am 11. November 2024 folgende Anfrage eingereicht: In der kürzlich erfolgten Biodiversitätsabstimmung wurde klar entschieden, dass eine verpflichtende Ökologisierung der landwirtschaftlichen Nutzflächen, insbesondere von Ackerland, durch die Bevölkerung abgelehnt wurde. Die Fachstelle Naturschutz kümmert sich nicht um den Volksentscheid und verlangt bei kantonalem Ackerland 10% für ökologische Massnahmen zu reservieren. Widersetzt sich ein Landwirt dieser Forderung, verliert er das Pachtland. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Die Vorgabe, wie viele Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf Betriebsebene mindestens ausgeschieden werden müssen, wird vom Bund gemacht. Wieso fordert die kantonale Regierung zusätzliche BFF auf Parzellenebene? Aus unserer Sicht stellt dies eine unverhältnismässige Einschränkung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsfreiheit dar.
2. Die Fachstelle Naturschutz fordert stets Ökoflächen an geeigneten Standorten. Wieso werden nun auf den Pachtflächen rein quantitative Vorgaben gemacht, ohne qualitative Überlegungen? Gibt es belastbare Studien, die nachweisen, dass die rein zufällig ausgewählten, nicht vernetzten Flächen eine biodiversitätsfördernde Wirkung haben? Wenn ja, welche?
3. Was ist der Grund, dass das Immobilienamt von den altbewährten Pachtverträgen auf sogenannte Gebrauchsleihen wechselt? Was sind die finanziellen Folgen für den Kanton beim Wechsel auf Gebrauchsleihen und dem Verzicht auf Pachtzinsen?
4. Die Landwirte wissen sehr gut, wo auf ihren Parzellen geeignete Flächen für die BFF und wo für die Nahrungsmittelproduktion liegen. Fehlt es der Regierung am Vertrauen in die Landwirtschaft, dass sie dieses Wissen, wo die geeignetsten Flächen liegen, nicht abholen will?
5. Die Regierung spricht stets von partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft. Ist vor diesem Hintergrund eine Zusammenarbeit auf freiwilliger Basis nicht die zielführendere Vorgehensweise?
6. Wie viele Hektaren landwirtschaftliche Flächen sind im Etat des Kantons? Wie viele dieser Parzellen haben bereits einen Vertrag mit der Auflage der 10% BFF? Bitte aufgeschlüsselt nach Eigentum und Mandatsverhältnissen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hans Egli, Steinmaur, und Sandra Bossert, Wädenswil, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Der Kanton Zürich verfolgt bei der Förderung der Biodiversität den Grundsatz, dass diese so effizient und effektiv wie möglich umgesetzt wird. Dies bedeutet, dass die richtige Massnahme in der richtigen Quantität und Qualität am richtigen Ort erfolgen soll. Verschiedene Massnahmentypen weisen dabei eine unterschiedliche Standortgebundenheit auf. Entsprechend ist es möglich, dass bei der Verpachtung von Kantonsland in einem bestimmten Gebiet ökologische Auflagen zur Erreichung von spezifischen Zielen gemacht werden. Ein Beispiel dafür bilden die kantonseigenen Flächen nördlich des Flughafens. Hier existiert noch ein Vorkommen der gesamtschweizerisch vom Aussterben bedrohten Grauammer. In den entsprechenden Pachtverträgen sind deshalb Massnahmen zur gezielten Förderung dieses bedeutenden Artvorkommens enthalten. Bei Vögeln besteht keine Notwendigkeit, dass die ökologisch wertvollen Förderflächen möglichst lückenlos vernetzt sind. Für bodennistende Arten ist die Vernetzung sogar unerwünscht, da so Prädatoren zu den Neststandorten gelenkt werden. In anderen Fällen sind ökologische Massnahmen weniger von einer bestimmten Platzierung abhängig und können räumlich flexibler umgesetzt werden. Dies betrifft beispielsweise Massnahmen zur Förderung von Bienen. Im Bericht zum Postulat KR-Nr. 135/2018 betreffend Rettet die Bienen – zum Zweiten hat der Regierungsrat eine umfassende Förderung von Bienen empfohlen und dargelegt, dass der Kanton dabei auf den kantonseigenen Parzellen mit gutem Beispiel vorangehen will. Er stellte in Aussicht, Auflagen für eine bienenfreundliche Bewirtschaftung der kantonseigenen Landwirtschaftsflächen zu machen. So wurde festgelegt, im Rahmen der Pachtverträge Auflagen zur Bienenförderung in den Bereichen Pflanzenschutzmitteleinsatz, Mahd von Wiesen, Blütenangebot und Niststrukturen für Wildbienen in der Pachtvergabe einzuführen. Der Kantonsrat hat in Kenntnis und unter Würdigung dieser Bestrebungen das Postulat abgeschrieben.
Grundstücke im Portfolio des Natur- und Heimatschutzfonds dienen von Gesetzes wegen Naturschutzzwecken. Deshalb wird für diese Flächen eine umfassende naturschutzgemässe Bewirtschaftung verlangt. Zu Frage 3: Das Immobilienamt verpachtet landwirtschaftliche Grundstücke in der Regel nach wie vor mittels Pachtverträgen nach dem Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht vom 4. Oktober 1985 (SR 221.213.2). Die unentgeltliche Abgabe von Grundstücken (Leihe) stellt eine Ausnahme und nicht die Regel dar. Der Wechsel von Pacht zu Gebrauchsleiheverträgen kommt beispielsweise im Hinblick auf Projekte (z. B. Glattrevitalisierungsprojekt Flughafen Zürich Kloten), Verkaufsvorhaben u. a. zur Anwendung. Durch den Abschluss von Gebrauchsleihverträgen kann die Verfügbarkeit der betroffenen Grundstücke zum benötigten Zeitpunkt gewährleistet werden. Im Fall von Grundstücken des Natur- und Heimatschutzfonds werden Bewirtschaftungsaufträge ohne Pachtzins abgeschlossen und den Bewirtschaftenden werden Bewirtschaftungsbeiträge ausbezahlt. Die Nachteile der finanziellen Folgen durch den Verlust der Pachtzinse sind daher von unerheblichem Ausmass und werden durch die Vorteile aufgewogen. Zu Fragen 4 und 5: Wie bei der Beantwortung von Frage 1 und 2 dargelegt, handelt der Kanton Zürich sehr differenziert und nutzt die Möglichkeiten als Verpächter bewusst und gezielt. Die langfristige Erhaltung der Biodiversität ist ein gesellschaftlicher Auftrag, der nach wie vor grosse Ziellücken und einen grossen Handlungsbedarf aufweist (vgl. RRB Nr. 1088/2018). Das Postulat KR-Nr. 135/2018 verlangte Massnahmen auf kantonseigenen Grundstücken. Der Regierungsrat hat den Willen des Kantonsrates umgesetzt. Gleichzeitig ist es auch aufgrund der Selbstbindung angezeigt, dass die öffentliche Hand als Verpächterin im Bereich der Biodiversitätsförderung vorbildlich handelt. Der Regierungsrat anerkennt sowohl den Willen als auch die Fachkompetenz der Landwirtschaft in Sachen Biodiversitätsförderung. Der Kanton engagiert sich im Ressourcenprojekt zielorientierte Biodiversitätsförderung, welches den Landwirtinnen und Landwirten grosse Freiheit bei der Biodiversitätsförderung ermöglicht. Die Auflagen für eine bienenfreundliche Bewirtschaftung werden bei
Neuabschlüssen von Pachtvertragen verbindlich verlangt. Bei Verlängerungen von bestehenden Pachtverhältnissen werden diese nur als freiwillige Massnahmen eingeführt. Die Landwirtinnen und Landwirte sind zudem eingeladen, auf ihren weiteren bewirtschafteten Flächen bienenfreundliche Massnahmen umzusetzen. In Einzelfällen zur Förderung von gefährdeten Arten analog der Grauammer behält sich der Regierungsrat weiterhin vor, Vorgaben im Sinne der Schutzbemühungen in Pachtverträgen zu erlassen. Zu Frage 6: Der Kanton Zürich verfügt über rund 3833 ha Flächen in der Landwirtschaftszone. Ohne Gewässer-, Strassen- und Waldflächen verbleiben rund 2352 ha. Auflagen für die Förderung des Vorkommens der stark gefährdeten Grauammer nördlich des Flughafens bestehen auf sechs Parzellen. Die Umsetzung des Postulats KR-Nr. 135/2018 befindet sich bei der Pachtvergabe in der Startphase, weshalb noch keine nennenswerten Flächen betroffen sind.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli